Nach der BGH-Entscheidung zum D&O-Versicherungsschutz für Geschäftsführer bei Insolvenzverschleppung: Ist jetzt alles wieder gut? Die Antwort lautet: Leider Nein!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich ein Geschäftsführer zwar für getätigte Zahlungen nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit seiner Gesellschaft schadensersatzpflichtig macht, er jedoch dem Versicherungsschutz einer bestehenden Managerhaftpflichtversicherung (D&O) unterliegt. Die Erleichterung über dieses Urteil, mit der die gegenteilige Auffassung des OLG Düsseldorf endgültig überholt ist, ist vielerorts groß. Die Entscheidung hat aber nicht nur Vorteile für Geschäftsführer und Vorstände. Darauf weisen unsere Partner Rechtsanwalt Felix Tittel und Dr. Marc Laukemann in ihrem neuen Beitrag auf Anwalt.de hin.

#Insolvenz #persönlicheHaftung #GmbHGeschäftsführer #D&OVersicherung #BGH #wirberatenUnternehmer