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Erfahrungen & Bewertungen zu LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB

SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG

Wir beraten Sie in jedem Stadium Ihres Unternehmens. Sei es bei der Gründung, Neuausrichtung oder während einer Krise. Wir helfen Ihnen, ein rechtlich optimal auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnittenes Konzept zu entwickeln und dies gemeinsam mit Ihnen umzusetzen.

  • GRÜNDUNG UND LIQUIDATION VON PERSONEN-UND KAPITALGESELLSCHAFTEN
  • UNTERNEHMENSVERTRÄGE (BEHERRSCHUNGSVERTRÄGE, GEWINNABFÜHRUNGSVERTRÄGE)
  • ANPASSUNG VON GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN AN GEÄNDERTE RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

  • AUFNAHME UND AUSSCHLUSS VON GESELLSCHAFTERN, (VERSCHMELZUNGEN, SPALTUNGEN)
  • VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSBERATUNG SOWIE VERTRETUNG IN ORGANHAFTUNGSFÄLLEN
  • MITARBEITERBETEILIGUNGS- UND AKTIENOPTIONSPROGRAMME
  • BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ANALYSE

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  • Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialsierung
  • hochwertige Qualität durch Fortbildungen und Zertifikate

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BESTE BETREUUNG DURCH SPEZIALISIERTE RECHTSANWÄLTE:

Dr. Marc Laukemann

  • Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Jens-Arne Former

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für handels- und Gesellschaftsrecht

Felix Tittel

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht

Matthias Jacobs LL.M.

Tanja Friedrich

Über uns

RA. Dr. Laukemann

Dr. Marc Laukemann


Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht, sowie für gewerblichen Rechtsschutz

Beruflicher Werdegang

  • Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
  • 2002-2014 Partner der Kanzlei Schaal, Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
  • 2000-2001 Mitarbeiter bei Dr. Westerhoff, Schaal & Kollegen, München
  • Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung eines Computerspiele- und Technologieunternehmens
  • 2001 Promotion im Wettbewerbs- und Medienrecht
  • Diverse Veröffentlichungen (Download) zu wirtschaftsrechtlichen Themen
  • Seit 1995 – 2008 diverse Tätigkeiten als Geschäftsführer und Interimsvorstand bei verschiedenen Kapitalgesellschaften oder Stiftungen
  • Studium in Saarbrücken

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Wirtschaftsmediator (IHK)
  • Business Coach (IHK)

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft geistiges Eigentum und Medien im DAV (AGeM)
  • Arbeitskreis außergerichtliche Konfliktlösung der Rechtsanwaltskammer München
  • Europäisches Institut für Conflictmanagement – EuCon e.V.
  • Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen

Publikationen

1. Bücher

2. Beiträge in Sammelbänden

  • „Kommentierung der §§ 657-661a BGB“ (Auslobung, Gewinnspiel) sowie der „762-763 BGB“ (Glücksspiel, Wette, Lotterie), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierung)
  • „Kommentierung der §§ 1068-1084 BGB“ (Nießbrauch an Rechten), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierungen)
  • „UN-Kaufrecht und wichtige Gesellschaftsformen in der Praxis“, 2009, 80-Seiten-Skript für den Schriftlichen Management Lehrgang „Vertragsgestaltung und Verhandlungstaktik“ des Management Circle Frankfurt
  • „Die Auswirkungen des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf die Hörfunkwerbung“, in: Bauer/Ory (Hrsg.). Hörfunk Jahrbuch 2000/2001

3. Aufsätze

  • „Neues Spiel, neues Glück. Zur strafrechtlichen Beurteilung von Unterhaltungsspielen im Internet“ zusammen mit Markus Junker, in: Archiv für Presserecht (AfP) 2000 (Heft 3/4), Seite 252-257.
  • „Analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Pay-TV-Verträge?“, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2000 (Heft 6), Seite 624-628.
  • „Die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz. Vorschlag für einen neuen Art. 20 a GG“, zusammen mit Jörg Tremmel und Christina Lux, in: Zeitschrift für Rechtspolitik(ZRP) 1999, S. 432-438 (vgl. Replik von: Däubler-Gmelin, ZRP 2000, 27 f.).
  • „Die Auswirkungen der Neuregelung zur Scheinselbständigkeit auf freie Journalisten“, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1999, Heft 4, S. 316-326.
  • Diverse Artikel und Interviews für die Zeitschrift „GENERATIONENGERECHTIGKEIT“ sowie für verschiedene Medien (FTD, Impulse, Handwerksmagazin u.ä.)
  • laufende Artikel auf den Seiten www.anwalt-fuer-vereinsrecht.de; und www.partnerschaftsgesellschaftsvertrag.deund zum Onlinemarketingrecht auf www.mediadonis.net sowie aufwww.onpage.org.
RA. Felix Tittel

Felix Tittel


Fachanwalt für Insolvenzrecht

Beruflicher Werdegang

  • 2015 Partner bei LFR Wirtschaftsanwälte
  • 2010 – 2014 Rechtsanwalt bei Schaal & Partner seit 02/2010 (Insolvenzbezogene Beratung)
  • 2001 – 2010 Rechtsanwalt bei Tittel Hauth und Partner (Insolvenzverwaltung)
  • 1992 – 1998 Studium und Referendariat in Freiburg, Dublin und Passau

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte

Tätigkeitsbereiche

  • Krisenmanagement (Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Krise des Unternehmens)
  • Restrukturierung (Neuordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens)
  • Sanierung (Wiederherstellung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse)
  • Insolvenzverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Insolvenzspezifisches Anfechtungs- und Haftungsrecht
RA. Jens-Arne Former

Jens-Arne Former


Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beruflicher Werdegang

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche

  • Recht der Vorstände und GmbH-Geschäftsführer
  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  • Immobilienrecht mit Schwerpunkt Restrukturierung sowie Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften
  • Erbrecht mit Schwerpunkt Pflichtteilsrecht sowie Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
lfr Wirtschaftsanwälte

lfr Wirtschaftsanwälte


LFR Wirtschaftsanwälte sind zum 02.01.2015 als Spin-off aus der seit 1997 bestehenden renommierten Sozietät Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte (nunmehr Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater) hervorgegangen.

Wir bieten unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung im Wirtschaftsrecht, in dem wir ausschließlich tätig sind. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Betriebsräte.

Als Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsmediatoren und Coach lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei hilft uns unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und spezialisierten Anwaltskollegen anderer Fachrichtungen.

Wir arbeiten nahe am Mandanten und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen Ihr Unternehmen da hin zu bringen, wo Sie es hinhaben wollen: nach vorn!

Unsere Beratungsmaximen

ERFOLGREICHE BERATUNG BRAUCHT EIN STARKES TEAM!

Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.

Unsere Branchen

UNSERE BRANCHEN

  • Automotive (OEM, Zulieferer)
  • Bauzulieferindustrie
  • Elektroinstallationsunternehmen
  • Film- und Werbebranche (Produktionsgesellschaften, Design-, Event-Marketing, PR- und Werbeagenturen),
  • Freiberufler (Apotheker, Architekten, Ärzte, Bauingenieure, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte)
  • Hotellerie und Gastronomie
  • Immobilien- und Vermögensverwaltung
  • IT- und Onlinemarketing (Affiliate, SEO, SEM, Performancemarketing)
  • Kapitalanlagevermittlung, Fondsverwaltung
  • Lebensmittelindustrie
  • Mode- und Trachtenbranche
  • Luftfahrt
  • Maschinenbau, insbesondere Sondermaschinenbau
  • Pflegedienste
  • Software, Entwicklung und Vertrieb (PLM, Kassensysteme, Apps)
  • Vertriebshändler- und Versicherungsvermittler (Handelsvertreter, Maklerpools, Vertragshändler)
  • Zahlungsdienstleister
Unsere Referenzen

UNSERE REFERENZEN

Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz in folgenden Fragestellungen:

  • Begleitende Beratung mittelständischer und ausländischer Unternehmen bei Gründung, Verkauf, und Beteiligungserwerb oder Joint Venture
  • Führung von wettbewerbs- und markenrechtliche Auseinandersetzungen sowie streitvermeidende Beratung von Unternehmen aus dem Onlinemarketing sowie dem Bauzuliefererbereich
  • Erstellung und Verhandlung nationaler und internationaler Ein- und Verkaufsverträge für Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau,
  • Erstellung und Verhandlung komplexer Rahmenverträge und Allgemeiner Vertragsbedingungen für OEM und Zulieferer aus der Automotive- und Luftfahrtindustrie
  • Erstellung und Verhandlung umfangreicher Gewerberaummietverträge und Begleitung umfangreicher Immobilientransaktionen für ein internationales börsennotiertes Unternehmen
  • Neuaufbau Vertriebskonzepte und Führung von Handelsvertreterstreitigkeiten für mittelständische Unternehmen aus dem Maschinenbau sowie aus der Modebranche
  • Gerichtliche und außergerichtliche Lösung von Gesellschafterkonflikten bei Familiengesellschaften, IT-Start-ups und Freiberuflern
  • Sanierung einer gemeinnützigen Einrichtung mit ca. 300 Arbeitnehmern
  • Begleitung eines Insolvenzplanverfahrens eines Krankenhauses mit ca. 90 Arbeitnehmern
  • Übertragende Sanierung einer Halbleiterfabrik mit 300 Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren
  • Abwehr von insolvenzspezifischen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern, GmbH-Geschäftsführern und deren Beratern
  • Verhandlung und Coaching von Geschäftsführern und Vorständen bei Aufhebungsverträgen
  • Laufende arbeitsrechtliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen als ausgelagerte Personalabteilung

Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.

GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaftsrecht - wie Gesellschaften entstehen, rechtlich existieren und aufgelöst werden
Das Gesellschaftsrecht ist ein komplexes eigenständiges Rechtsgebiet, das verschiedene Bezüge auch zu anderen rechtlichen Gebieten wie etwa dem Steuerrecht hat. Grundsätzlich unterscheidet man Personen- und Kapitalgesellschaften beziehungsweise Körperschaften, deren rechtliche Basisregelungen sich erheblich voneinander unterscheiden. Gesellschaften werden regelmäßig gegründet, wenn mehrere Personen einen bestimmten Zweck, ein bestimmtes Ziel verfolgen. Aufgrund der vielfältigen Problemstellungen und rechtlichen Anforderungen an Gesellschaften ist es empfehlenswert, schon bei der Gründung einer Gesellschaft, die Beratung und Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt einzufordern. Vielfach passen die Vorstellungen der Beteiligten schon bei der Gründung einer Gesellschaft nicht in gängige rechtliche Muster und Schablonen, so dass man ganz individuelle Konzepte erarbeiten muss. Gerade hier spielt ein versierter Anwalt oft die Hauptrolle.
Die Gründung einer Gesellschaft und das Gesellschaftsrecht
Alle Gesellschaftsformen basieren in der einen oder anderen Form auf einem Gesellschaftsvertrag, der den Gesellschaftszweck und die wesentlichen Regelungen der Gesellschaft umreißt, die Gründer bestimmt, meist einige Regelungen zum Gesellschaftsvermögen enthält und auch etwas zur Führung der Gesellschaft festlegt. Je nach Gesellschaftsform sind entsprechende rechtliche Vorschriften auf den Gesellschaftsvertrag anzuwenden. Nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen bei einer Gründung im Gesellschaftsrecht eine Rolle. Häufig geht es um wirtschaftliche Fragen, darum wie das Kapital der Gesellschaft aufgebracht werden kann und ob möglicherweise Fördermittel in Betracht kommen. Von den wirtschaftlichen Fragen hängt das Überleben und Bestehen gerade bei Kapitalgesellschaften ab. Anders ausgedrückt, ob ein Unternehmen Erfolg hat oder nicht, wird nicht nur über rechtliche Ausgestaltungen entschieden. Gerade in der Verknüpfung von juristischem Knowhow mit wirtschaftlichem Sachverstand kann ein erfahrener Unternehmensanwalt bereits bei der Gründung unschätzbare Dienste leisten.

 

 

 

 

Die Umstrukturierung und das Gesellschaftsrecht
Gesellschaften verändern sich ebenso wie sich Marktbedingungen ändern. Darauf muss eine Gesellschaft unter Umständen mit einer veränderten Struktur reagieren.
Solche Umstrukturierungen sind juristisch höchst anspruchsvoll. Nicht nur das Gesellschaftsrecht spielt eine Rolle, sondern etwa auch das Arbeitsrecht, wenn es zum Beispiel zu Rationalisierungsmaßnahmen und Arbeitsplatzwegfall kommt.
Das Steuerrecht richtet sein Augenmerk auf die Verschiebung von Gesellschaftsvermögen und Gesellschafteranteilen. Die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere oder die Verschmelzung von Gesellschaften unterliegt zum großen Teil einer eigenen gesetzlichen Ausgestaltung: dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Die nach diesem Gesetz durchzuführenden Prozesse sind komplex. Gute Beratung und Begleitung durch einen Anwalt des Vertrauens sind zwingend. Im Idealfall kennt der entsprechende Rechtsanwalt das Unternehmen von Beginn an und hat die gesamte Entwicklung mit verfolgt. Ein solcher Anwalt wird die richtigen Schritte wählen, um die individuell passende Umstrukturierungsmassnahme auszuwählen.

 

 

 

Unternehmenskrisen und das Gesellschaftsrecht
Was für die Umstrukturierung gilt, ist erst recht in der Unternehmenskrise entscheidend. Ohne einen versierten Anwalt wird sich diese kaum erfolgreich bewältigen lassen. Zu komplex etwa sind die zum Beispiel bei der GmbH zu beachtenden rechtlichen Vorschriften zur Insolvenz, als dass man sie ohne rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt gut bewältigen kann. Hier drohen vor allem den Organen der Gesellschaften wie dem Geschäftsführer auch persönliche Haftungstatbestände, wenn rechtlich notwendige Schritte nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Ein Rechtsanwalt kann auch eine Insolvenz des Unternehmens fachmännisch begleiten, mit Gläubigern verhandeln und anderweitig Wege aus der Krise aufzeigen. Jede Krise wird damit beginnen, dass man versucht, mit Gläubigern Einigungen zu finden, um dem Unternehmen wirtschaftliche Spielräume zu schaffen. Hier ist der Unternehmens-Anwalt die rechte Hand der Geschäftsführung und hilft, ein individuelles Konzept zur Rettung des Unternehmens zu gestalten. Ein integrer Rechtsanwalt wird sich auch nicht scheuen, die Geschäftsführung darauf hinzuweisen, dass ein Unternehmen nicht mehr zu retten ist. Dieser Anwalt wird einen Insolvenzantrag mit den Geschäftsführern vorbereiten.
Wachstum und Expansion von Gesellschaftern

Die meisten Gesellschaften sind auf Wachstum und Expansion ausgerichtet.
So positiv solche Entwicklungen auch sind, so bieten sie eigene juristische und wirtschaftliche Herausforderungen. Häufig geht es etwa bei Kapitalgesellschaften darum, neues Kapital einzuwerben. Dieser Vorgang unterliegt bei Aktiengesellschaften und GmbHs vielen formellen Regelungen, die zu beachten sind. So besteht für viele Gesellschafterbschlüsse eine Beurkundungspflicht. Kapitalerhöhungen bei Aktiengesellschaften müssen verschiedene rechtliche Prozesse durchlaufen. In allen diesen Fragen sollte ein Anwalt erster Ansprechpartner sein, um allen Anforderungen zu genügen und die Gesellschaftsorgane bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

 

Aufnahme weiterer Gesellschafter
Je nach Gesellschaftsform unterliegt auch die Aufnahme neuer Gesellschafter bestimmten formellen Anforderungen. Besonders bei den Kapitalgesellschaften sind diese teilweise streng formalisiert. Es kommen auch verschiedene Arten neuer Gesellschafter in Frage. So kann ein stiller Gesellschafter eine spezielle Funktion erfüllen. Ein kompetenter Rechtsanwalt begleitet die Aufnahme neuer Gesellschafter formaljuristisch korrekt und vermeidet teure Formfehler in diesem Bereich.
Der Ausschluss von Gesellschaftern im Gesellschaftsrecht
Nicht immer arbeiten Gesellschafter einvernehmlich zusammen. Es kann aus verschiedenen Gründen zu Situationen kommen, in denen ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Dies kann aus eigenem Willen geschehen oder aber auch durch die Gesellschaft als solche initiiert sein. Auch hier kommt es wieder auf die Gesellschaftsform an. Oft führen Gesellschafterausschlüsse auch zu zumindest begrenzten Gesellschafterauseinandersetzungen über das Gesellschaftsvermögen, über geleistete Einlagen oder Gesellschaftsanteile. Hier spielen sowohl gesetzliche Regelungen als auch die Qualität des Gesellschaftsvertrages eine Rolle. Ein vorausschauender Anwalt wird bereits im Gesellschaftsvertrag bestimmte Konstellation voraussehen und den Vertrag enstprechend gestalten. Der Rechtsanwalt wird die Gesellschaft auch bei einer möglichen Gesellschafterauseinandersetzung beraten und passende Lösungen finden. Das gilt auch für Erbfälle.
Die Beendigung der Gesellschaft - nur mit einem Rechtsanwalt
Die Auflösung einer Gesellschaft ist mindestens ebenso komplex wie die Gründung.
Je nach Gesellschaftsform bietet das Gesellschaftsrecht mehr oder minder strenge Regelungen an. Oft geht es bei der Auflösung jedoch auch um viele andere Fragen etwa aus dem Bereich des Steuerrechts. Ein versierter Anwalt ist ein unverzichtbarer Partner bei diesen Prozessen.
Rechtsanwalt Laukemann ist Ihr Partner im Gesellschaftsrecht

Erfahren im Gesellschaftsrecht vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Laukemann im Gesellschaftsrecht. Als versierter Anwalt erarbeitet er mit Ihnen individuelle Konzepte rund um die Gründung, die Umstrukturierung oder die Auflösung der Gesellschaft.
Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist Ihr zuverlässiger Partner in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

 

 

  • Haftung des Geschäftsführers gemäß §§ 34, 69 AO (vor allem für Umsatzsteuer)
  • Haftung bei Betriebsübergang § 75 AO
  • Haftung aus Organschaft

Gegenstand der anwaltlichen Beratung ist die Haftungsvermeidung sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen, Anhörungen Widerspruchsverfahren und Prozessen vor den Finanzgerichten.

 

Unsere referenzen

Unsere Bewertungen für die Kanzlei LFR Wirtschaftsanwälte sowie die Vorgänger-Kanzlei Schaal und Partner.

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RECHTSANWALT DR. MARC LAUKEMANN

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