Persönliche Haftung für IP-Verstöße des Unternehmens?

Bei Verstößen gegen Lizenz-, Marken- oder Wettbewerbsvorschriften hafte nicht nur die Unternehmen aus Schadensersatz und Unterlassung. Weniger bekannt, dafür deutlich unangenehmer kann es werden, wenn Vorstände und Geschäftsführer persönlich zur Haftung herangezogen werden.

In seinem neuen Beitrag beleuchtet unser Partner sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz, Dr. Marc Laukemann die Rechtslage und gibt Tipps, wie sich Vorstände und Geschäftsführer gegen derartige rechtliche Risiken besser absichern können.

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