Viele Coaching-Programme sind nach den neuen BGH-Urteilen rechtlich angreifbar – und die meisten Anbieter merken es nicht.
Der BGH hat 2025 und 2026 mehrere Entscheidungen zum Fernunterrichtsgesetz gefällt.
Was lange ein Nischenthema war, ist jetzt Realität:
Viele digitale Coaching- und Weiterbildungsangebote bewegen sich rechtlich im Risiko.
Nicht wegen ihres Inhalts.
Sondern wegen ihrer Struktur.
Sobald Programme mit
– Video-Modulen,
– festen Abläufen
– und Feedback arbeiten,
kann das als Fernunterricht gelten.
Die Folge im Extremfall:
❗ Verträge sind nichtig
❗ Rückabwicklung
❗ wirtschaftliche Risiken für Anbieter
Gleichzeitig bleibt die Rechtslage widersprüchlich:
Während deutsche Anbieter reguliert werden, können internationale Modelle oft deutlich freier agieren.
➡️ Das wirft nicht nur praktische, sondern auch systematische und europarechtliche Fragen auf.
👉 Der Beitrag erscheint in der neuen Ausgabe des Betriebsberaters Heft 17 2026,903-911 unter Digitale Coachings unter dem FernUSG – Spielräume für Anbieter nach den aktuellen BGH-Urteilen

