Als Minderheitsgesellschafter ist es nicht einfach, Handlungen der Geschäftsführung und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gegen die Stimmen der Mehrheitsgesellschafter anzugreifen.
Welche Minderheitenrechte GmbH-Gesellschaftern zustehen und wie man diese am besten ausübt, war Thema des 1. Teils der zweiteiligen Reihe über Rechte der Minderheitsgesellschafter. In seinem neuen Beitrag stellt unser Gründungspartner und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Dr. Marc Laukemann die von der Rechtsprechung gerade aufgewertete Geheimwaffe im Gesellschafterstreit vor und erläutert dabei die wichtigsten Fragen bei ihrer Umsetzung.
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