Anmerkung zu den Urteilen des BGH vom 13.04.2016, Az. IV ZR 304/13 und IV ZR 51/14
Unternehmen versuchen immer öfter, Verluste durch Inanspruchnahme der Geschäftsleiter auszugleichen. Die Versicherungen wehren sich hiergegen mit dem Vorwurf, die Versicherung werde missbraucht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in kürzlich ergangenen Urteilen auf die Seite der Unternehmen gestellt und die zentralen Einwände der Versicherungen zurückgewiesen. […]