Keine Haftung des Arbeitgebers für illegales Filesharing durch ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz

Arbeitgeber haften regelmäßig nicht für illegales Filesharing am Arbeitsplatz durch ihre Mitarbeiter

Das Berliner Amtsgericht musste sich mit einer Filesharingklage eines Tonträgerherstellers gegen den Betreiber eines Ladengeschäftes mit Werkstatt beschäftigen. Dort arbeiten regelmäßig bis zu zehn Mitarbeiter/innen, die den betrieblichen Internetzugang nutzen konnten.

Das Gericht hat die Klage auf Schadensersatz und Unterlassung wegen illegalen Downloads eines Musikalbums über den betrieblichen Internetanschluss des Ladenbetreibers abgewiesen.

Eine Pflichtverletzung des Ladensbetreibers sei nicht gegeben. Gegenüber erwachsenen Mitarbeitern treffe den Arbeitgeber keine anlasslosen Belehrungs- und Kontrollpflichten hinsichtlich des Internetanschlusses.

Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Beklagte bereits vor dem streitgegenständlichen Vorfall Anlass gehabt hätte, einen Missbrauch des Internetanschlusses durch seine Mitarbeiter zu befürchten.

AG Charlottenburg 8.6.2016, 231 C 65/16

https://www.cr-online.de/44610.htm