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Erfahrungen & Bewertungen zu LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB

SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG

Die Beratung der Arbeitnehmer erstreckt sich auf die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

  • PRÜFUNG, VERHANDLUNG UND AUSGESTALTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN
  • SCHWERBEHINDERTENSCHUTZ, MUTTERSCHUTZ, ELTERNZEIT
  • MOBBING,ARBEITSZEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
  • DURCHSETZUNG VON BONUS-ANSPRÜCHEN
  • PRÜFUNG UND KORREKTUR VON ZEUGNISSEN
  • ABMAHNUNGEN, VERSETZUNGEN, BEFRISTUNGEN
  • VERHANDLUNGEN VON ABFINDUNGEN UND AUFHEBUNGSVERTRÄGEN
  • KÜNDIGUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN, KÜNDIGUNGSSCHUTZ EINSCHLIEẞLICH KLAGEN

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  • Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialsierung
  • hochwertige Qualität von Fortbildungen und Zertifikate

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Jens-Arne Former

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Danica Kljaic

  • Rechtsanwältin

Über uns

RA. Jens-Arne Former

Jens-Arne Former


Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beruflicher Werdegang

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche

  • Recht der Vorstände und GmbH-Geschäftsführer
  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  • Immobilienrecht mit Schwerpunkt Restrukturierung sowie Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften
  • Erbrecht mit Schwerpunkt Pflichtteilsrecht sowie Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
RAin Dipl. Pol. Elke Lill

RAin Dipl. Pol. Elke Lill


Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Diplom-Politologin

Beruflicher Werdegang

  • Seit Januar 2014 angestellte Rechtsanwältin bei Schaal & Partner mbB
  • Rechtsanwältin bei einer in Deutschland führenden Arbeitnehmerkanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
  • Seit Februar 2012 Mitglied des Gläubigerausschusses für den Gesamtbetriebsrat Schlecker in den Insolvenzverfahren über das Vermögen von Schlecker e.K. und der Schlecker XL GmbH
  • Rechtsanwältin bei national und international führenden Kanzleien in den Bereichen des Insolvenz-, Arbeits- und Gesellschaftsrechts
  • Autorentätigkeit für den Verlag Franz Vahlen, Cometis-Verlag und VSA-Verlag
  • Studium der Rechtswissenschaften und der Politologie an der Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt am Main

Qualifikationen

  • Rechtsanwältin
  • Diplom-Politologin

Tätigkeitenbereiche

  • (internationales) Insolvenzrecht und Restrukturierung
  • individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  • arbeits- und gesellschaftsrechtliche Due-Diligence
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht und Unternehmenskäufe

Publikationen

  • Alleinige Autorin „Insolvenz und Arbeitsrecht“, März 2014, Verlag Franz Vahlen
  • Co-Autorin des Buchs „Der Fall Schlecker“, VSA-Verlag, Februar 2014
  • Alleinige Autorin des praxisnahmen Fachbuchs „Rechtsratgeber Insolvenz“, Cometis-Verlag 2009
RAin Danica Kljaic

RAin Danica Kljaic


Rechtsanwältin für Arbeitsrecht 

Beruflicher Werdegang

  • Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität, München
  • Referendariat in München
  • Seit 2016 Rechtsanwältin bei LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Qualifikationen

  • Rechtsanwältin

Tätigkeitenbereiche

  • Arbeitsrecht
  • Allgemeines Zivil-und Verfahrensrecht
lfr Wirtschaftsanwälte

lfr Wirtschaftsanwälte


LFR Wirtschaftsanwälte sind zum 02.01.2015 als Spin-off aus der seit 1997 bestehenden renommierten Sozietät Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte (nunmehr Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater) hervorgegangen.

Wir bieten unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung im Wirtschaftsrecht, in dem wir ausschließlich tätig sind. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Betriebsräte.

Als Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsmediatoren und Coach lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei hilft uns unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und spezialisierten Anwaltskollegen anderer Fachrichtungen.

Wir arbeiten nahe am Mandanten und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen Ihr Unternehmen da hin zu bringen, wo Sie es hinhaben wollen: nach vorn!

Unsere Beratungsmaximen

ERFOLGREICHE BERATUNG BRAUCHT EIN STARKES TEAM!

Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.

Unsere Branchen

UNSERE BRANCHEN

  • Automotive (OEM, Zulieferer)
  • Bauzulieferindustrie
  • Elektroinstallationsunternehmen
  • Film- und Werbebranche (Produktionsgesellschaften, Design-, Event-Marketing, PR- und Werbeagenturen),
  • Freiberufler (Apotheker, Architekten, Ärzte, Bauingenieure, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte)
  • Hotellerie und Gastronomie
  • Immobilien- und Vermögensverwaltung
  • IT- und Onlinemarketing (Affiliate, SEO, SEM, Performancemarketing)
  • Kapitalanlagevermittlung, Fondsverwaltung
  • Lebensmittelindustrie
  • Mode- und Trachtenbranche
  • Luftfahrt
  • Maschinenbau, insbesondere Sondermaschinenbau
  • Pflegedienste
  • Software, Entwicklung und Vertrieb (PLM, Kassensysteme, Apps)
  • Vertriebshändler- und Versicherungsvermittler (Handelsvertreter, Maklerpools, Vertragshändler)
  • Zahlungsdienstleister
Unsere Referenzen

UNSERE REFERENZEN

Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz in folgenden Fragestellungen:

  • Begleitende Beratung mittelständischer und ausländischer Unternehmen bei Gründung, Verkauf, und Beteiligungserwerb oder Joint Venture
  • Führung von wettbewerbs- und markenrechtliche Auseinandersetzungen sowie streitvermeidende Beratung von Unternehmen aus dem Onlinemarketing sowie dem Bauzuliefererbereich
  • Erstellung und Verhandlung nationaler und internationaler Ein-und Verkaufsverträge für Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau,
  • Erstellung und Verhandlung komplexer Rahmenverträge und Allgemeiner Vertragsbedingungen für OEM und Zulieferer aus der Automotive- und Luftfahrtindustrie
  • Erstellung und Verhandlung umfangreicher Gewerberaummietverträge und Begleitung umfangreicher Immobilientransaktionen für ein internationales börsennotiertes Unternehmen
  • Neuaufbau Vertriebskonzepte und Führung von Handelsvertreterstreitigkeiten für mittelständische Unternehmen aus dem Maschinenbau sowie aus der Modebranche
  • Gerichtliche und außergerichtliche Lösung von Gesellschafterkonflikten bei Familiengesellschaften, IT-Start-ups und Freiberuflern
  • Sanierung einer gemeinnützigen Einrichtung mit ca. 300 Arbeitnehmern
  • Begleitung eines Insolvenzplanverfahrens eines Krankenhauses mit ca. 90 Arbeitnehmern
  • Übertragende Sanierung einer Halbleiterfabrik mit 300 Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren
  • Abwehr von insolvenzspezifischen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern, GmbH-Geschäftsführern und deren Beratern
  • Verhandlung und Coaching von Geschäftsführern und Vorständen bei Aufhebungsverträgen
  • Laufende arbeitsrechtliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen als ausgelagerte Personalabteilung

Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.

ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Problemstellungen beschäftigen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen intensiv. Dabei erweist sich die Rechtsmaterie für den rechtlichen Laien als sehr komplex. Dafür sorgt zum einen ihr Charakter als Arbeitnehmerschutzrecht, das einen Ausgleich zwischen dem wirtschaftlich überlegenen Arbeitgeber und dem unterlegenen Arbeitnehmer schaffen will. Als Folge ist die Vertragsfreiheit zwischen den Parteien im Arbeitsrecht teilweise eingeschränkt. Zum anderen ist Arbeitsrecht in weiten Teilen durch richterliche Rechtsfortbildung geprägt, was profunde juristische Kenntnisse voraussetzt, um entsprechend erfolgreich arbeitsrechtliche Problematiken zu gestalten sowie rechtliche Risiken zu minimieren. Schließlich unterscheiden sich das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht in ihren Rechtsgrundlagen sowie rechtlichen Möglichkeiten erheblich. Letzterer Teil des Arbeitsrechts hat als gewichtiges rechtliches Ausgleichselement zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen auf einer übergeordneten Ebene eine entscheidende gesellschaftspolitische Bedeutung. Kollektive Problemstellungen verlangen ebenfalls nach hoher juristischer Kompetenz sowie Expertise.

Individualarbeitsrecht
Im Mittelpunkt des individuellen Arbeitsrechts steht das einzelne Arbeitsverhältnis mit seiner Begründung, seiner Gestaltung und seiner Beendigung. Schwerpunktmäßig geht es um die §§ 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und zahlreiche Nebengesetze wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Wir beraten den Arbeitnehmer professionell und kompetent
  • zu allen Fragen des Arbeitsvertrages. So prüfen wir einen entsprechendes Vertragswerk vor Abschluss und während der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses auf die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen und den Vertrag im Ganzen.
  • zu Fragen der Befristung von Arbeitsverträgen.
  • in Fällen von Mobbing und Diskriminierung.
  • während des Arbeitsverhältnisses zu Maßnahmen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Weisungen, Abmahnungen, Änderungskündigungen, Versetzungen sowie Kündigungen.
  • zu Aufhebungsvereinbarungen, zu deren möglichen rechtlichen Folgen und zur bestmöglichen Gestaltung.
  • zu möglichen Ansprüchen und deren rechtlicher Durchsetzung gegenüber dem Arbeitgeber wie etwa zu Urlaubsansprüchen, zu Überstundenvergütungen, zur Lohnzahlung, zu Arbeits- sowie Gesundheitsschutzfragen und zum Anspruch auf Zeugniserteilung.
  • zu Arbeitszeitregelungen und zu deren möglicher Unwirksamkeit.

Besondere arbeitsrechtliche Themen wie Betriebsübergänge, Unternehmensinsolvenzen und deren Auswirkungen auf das einzelne Arbeitsverhältnis gehören ebenfalls zu unseren Beratungsfeldern. Wir vertreten die Arbeitnehmerinteressen engagiert und sichern die Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers während der Insolvenz so früh und so umfassend wie möglich.

Spezielle Arbeitnehmergruppen wie Betriebsräte, Beamte, Geschäftsführer und leitende Angestellte finden bei uns kompetente Ansprechpartner.
Dabei kann es zum Beispiel

  • um Rechte und Pflichten von Betriebsräten
  • um den speziellen Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmer
    (Betriebsrat, Schwangere und Behinderte)
  • um Abfindungen für Geschäftsführer sowie leitende Angestellte insbesondere im Bereich der GmbH gehen.
Auch für Arbeitgeber sind wir der erste Ansprechpartner:
  • Wir sorgen für rechtssichere Klauseln in Ihren Arbeitsverträgen, selbst in komplizierten Fällen und bei Befristungen.
  • Wir bereiten Kündigungen professionell vor und schaffen die Voraussetzungen für deren Wirksamkeit insbesondere in formeller Hinsicht.
  • Wir führen Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten.
  • Wir gestalten rechtssichere Zeugnisformulierungen.
  • Wir sind auch in der Unternehmenskrise an Ihrer Seite und begleiten Sie arbeitsrechtlich durch Insolvenzen sowie bei der Übertragung Ihres Unternehmens.
  • Wenn Sie selbst als Unternehmer ein weiteres Unternehmen oder einen Unternehmensteil erwerben möchten, beraten wir Sie kompetent zu allen damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen.
  • Wir betreuen Sie im rechtlichen Umgang mit leitenden Angestellten und Geschäftsführern.
Kollektivarbeitsrecht

Für Angehörige der Tarifvertragsparteien sind wir in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts die erste Adresse.

Arbeitnehmervertreter können auf unsere Kompetenz und unsere langjährige Erfahrung zählen. Wir betreuen Sie in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts, übernehmen zum Beispiel die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Betriebsräten, führen Schulungen für Betriebsräte durch und nehmen die Arbeitnehmerinteressen in Einigungsstellenverhandlungen wahr.

Vertrauen Sie unserer Kompetenz

  • bei der Gründung eines Betriebsrats.
  • bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
  • in allen Fragen der Mitbestimmung wie bei der Gestaltung von Arbeitszeitregelungen und beim Gesundheitsschutz.
  • zu den Themen Sachmittel, Schulungen und Kostenerstattung für den Betriebsrat.
  • bei der Gestaltung und Vereinbarung von Interessenausgleichen und
    Sozialplänen.
  • im Arbeitsrecht für Arbeitnehmervertretungen.
Insolvenzarbeitsrecht als spezielle Rechtsmaterie

Im Insolvenzarbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter mit allen deren spezifischen Problemstellungen in diesem Spezialgebiet sehen wir einen weiteren Fokus. Dieses Rechtsgebiet ist hoch komplex. Gern schulen wir den Betriebstrat zu den besonderen rechtlichen Problemen im Bereich Insolvenzarbeitsrecht. Auch zum Insolvenzgeld sowie den Vorschüssen und/oder der Vorfinanzierung darauf, informieren wir umfassend und setzen gegebenenfalls entsprechende Ansprüche rechtlich durch.

Wir beraten und begleiten Arbeitnehmervertreter
  • beim Interessenausgleich und beim Sozialplan im konkreten Fall eines Insolvenzverfahrens.
  • bei der Fertigung von Informationsschreiben an die Belegschaft im Hinblick auf Kündigung, Betriebsübergang, Betriebsschließung oder
  • Aufspaltung und Altersteilzeit in der Insolvenzlage.

Wir beraten und erleichtern Arbeitnehmervertretungen die Entscheidung zum schwierigen Thema Transfergesellschaft und den Folgen für die einzelnen Mitarbeiter. Wir sind ebenfalls dabei, wenn um es den Interessenausgleich mit Namensliste geht. Außerdem vertreten wir den Betriebsrat im Gläubigerausschuss und helfen die Ansprüche der Arbeitnehmer zu sichern.

Arbeitgeber und Kollektivarbeitsrecht

Sie sind Arbeitgeber und haben Fragen zum kollektiven Arbeitsrecht?
So sind Sie im Zweifel über die Rechte und Pflichten Ihres Betriebsrates, wissen nicht genau, zu welchen arbeitsrechtlichen Entscheidungen Sie ihn hinzuziehen müssen oder aber in Ihrem Unternehmen steht die Gründung eines Betriebsrates erstmalig bevor? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und lassen Sie sich kompetent beraten, gegebenenfalls auch von uns vertreten.

Wir sehen das Recht im Ganzen

Wir sind bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen jederzeit in der Lage, auch benachbarte Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Vertragsrecht im Sinne unserer Mandanten zu berücksichtigen und in unsere Beratung/Vertretung einfließen zu lassen. Das sichert Ihnen umfassende rechtliche Kompetenz aus einer Hand.

Unsere referenzen

Unsere Bewertungen für die Kanzlei LFR Wirtschaftsanwälte sowie die Vorgänger-Kanzlei Schaal und Partner.

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RECHTSANWALT DR. MARC LAUKEMANN

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In diesem ersten Beratungsgespräch können Sie ihr Anliegen beschreiben und uns erste Unterlagen zur Durchsicht vorlegen.

  • Eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und den weiteren Schritten
  • Hinweise zu den weiteren entstehenden Kosten
  • Sie bekommen Hinweise, ob die Gegenseite die Kosten erstatten muss
  • Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt

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