Ihre Experten im IT-Recht
Wir beraten umfassend im IT-Recht mit einem Schwerpunkt auf die Beratung bei der Gestaltung von Software- und Digital-Service-Verträgen, der Umsetzung von Tech-basierten Geschäftsmodellen, IT-Projekten, IT-rechtlichen Auseinandersetzungen sowie Tech-Transaktionen.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.
Umfassende Beratung und Vertretung von mandanten im IT-Recht
Jahrzehnte lange Erfahrung bei der Vertretung von Mandanten mit IT-rechtlichem Bezug in Rechtsstreitigkeiten (dispute resolution)
Internationales Netzwerk von spezialisierten Anwälten in allen wichtigen Industrienationen
Allein die Anzahl der aktuell verabschiedeten und diskutierten EU-Rechtsakte zum IT- und Datenschutzrecht (siehe unten) zeigt, wie relevant das IT-Recht für Unternehmen ist. Der fortschreitende Einsatz künstlicher Intelligenz wirft zahlreiche Rechtsfragen vom Urheberrechtsschutz bis zum Datenschutz auf. Unsere Experten begleiten Unternehmen bei der Digitalisierung und der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und Geschäftsmodellen.
In den nächsten 24 Monaten stehen zahlreiche wichtige Gesetzesänderungen mit Auswirkungen für die digitale Wirtschaft an, darunter:
- ElektroG: Änderungen bei Marktplatzhandel und im Fulfillment
- Neue EU-Steuertransparenz- und Meldevorschriften für digitale Plattformen (DAC 7)
- Neues EU-Gesetz (Digital Markets Act) bringt Regeln für Digitalunternehmen mit großer Marktmacht
- Inkrafttreten des verbesserten Urheberrechtsschutzes für Verbraucher, wonach IT-Unternehmen Urhebern jährlich unaufgefordert Auskunft geben (ab 07.06.2023)
- Neues Verbandsklagerecht ermöglicht Sammelklage u.a. wegen Datenschutzverstößen
- Gesetz zur digitalen Erfassung von Arbeitszeit, welches die BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung umsetzt
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (tritt am 28. Juni 2025 in Kraft) regelt die Anforderungen für Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen vor, so etwa auch Shop-Websites.
- Reform des Kartellrechts (GWB) zur Besserstellung von Verbrauchern und Mittelstand gerade gegenüber großen digitalen Plattformen
- E-Privacy-VO, welche die Vorgaben für Cookie-Werbung regelt
- Digital Services Act regelt die Sorgfaltspflichten der sozialen Netzwerke, aber auch anderer Vermittlungsplattformen, gerade im Umgang mit illegalen Inhalten.
- Datenübermittlung EU/USA: Neuer Angemessenheitsbeschluss soll im Frühling 2023 kommen
- Cyber Resilience Act: Internetfähige Geräte sollen sicherer werden
- EU-Reform zu Anpassung des Produktsicherheitsrechts auf das digitale Zeitalter (in Arbeit)
- MICA-Verordnung über die Aufsicht der EU bei Kryptowährungen (in Arbeit)
- Neue EU-Regeln im Rahmen der EU-Green Deal-Strategie für nachhaltiges Wachstum (darunter Ttransparenzregeln zu Retouren, das Recht auf Reparatur, ein Verbot bzw. eine Regulierung von Greenwashing in der Werbung sowie neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
- EU-Regelung über einen einheitlichen Anschluss an Ladekabeln von Elektrogeräten (USB-C)
Mit einer umfassenden Rechtsberatung im Bereich IT-Recht sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Erfahrungen unserer Mandanten sprechen für uns
Ein Anwalt mit Sachverstand und Erfahrung
Quelle: anwalt.de
für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
Markenrechtliche Auseinandersetzung wegen Keyword-Advertising bei Google Adwords
Quelle: anwalt.de
Ich danke Dr. Laukermann sehr für eine blitzschnelle, sachlich fundierte, sehr hilfreiche Antwort auf eine Bitte um Informations-Hilfe meinerseits in einer belastenden Markenrechtsgeschichte. Unkonventionell, unbürokratisch, klasse.
für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukeman
Sofortige Antwort
Quelle: anwalt.de
für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
Sehr zu empfehlen!
Quelle: anwalt.de
für Rechtsanwalt Babak Tabeshian LL.M.
Sehr kreativ und unkonventionell
Quelle: google
Sehr kreativ und unkonventionell bei der Erarbeitung und Umsetzung von Lösungen und hohe Bereitschaft diese, wenn notwendig, auch (außer)gerichtlich erfolgreich durchzusetzen. Zudem menschlich sehr angenehme Zusammenarbeit.
Felix Klotz für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
Seit über 20 Jahren vertrauensvolle und pragmatische Beratung im Software- und Gesellschaftsrecht
Quelle: anwalt.de
Ich denke ein guter Anwalt ist vor allem einer, der zuhört und immer ehrlich ist (auch wenn’s weh tut), der auch nicht nur 9-17 uhr erreichbar ist wenns wirklich brennt und der sich selbst als aktiver Beteiligter in der Materie Selbständigkeit und Softwarerecht auskennt. Letzten endes aber einer dem man WIRKLICH vertrauen kann – Herr Dr. Laukemann ist so einer!
von S. L. für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
Online banking fraud
Quelle: anwalt.de
von R. s. für Rechtsanwalt Babak Tabeshian LL.M.
Top IT-rechtliche Beratung bzgl. Online Finanzabwicklung
Quelle: anwalt.de
– schnelle Rückmeldungen (telefonisch & per Mail)
– hervorragende fachliche Betreuung
– schnelle und sehr zuverlässige Betreuung im allgemeinen
Ich würde mich jederzeit wieder an Herrn Tabeshian & seine Partner wenden
von M. U. für Rechtsanwalt Babak Tabeshian LL.M.
Domain Diebstahl
Quelle: anwalt.de
von M. H. für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
Google Analytics & Facebook Pixel - Aktuelle Rechtslage
Quelle: anwalt.de
5/5 – Bei meinen nächsten Fragen wende ich mich zuerst an Hr. Laukemann
von R. A. für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
Gewerbeversicherung und IT-Recht Beratung
Quelle: anwalt.de
von K. K. für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
Fragen zu Vertragsrecht/ Arbeitsrecht
Quelle: anwalt.de
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!!!!
5/5 – Bei meinen nächsten Fragen wende ich mich zuerst an Hr. Laukemann
von A. K. für Rechtsanwalt Babak Tabeshian LL.M.
Geheimhaltung und Datenschutz
Quelle: anwalt.de
von C. W. für LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB
Unsere Experten im IT-Recht unterstützen Sie in folgenden Bereichen
So einfach können wir Ihnen helfen
Sie nehmen Kontakt zu uns auf
- telefonisch oder mit Kontaktformular
- und natürlich unverbindlich
Sie schildern uns Ihr Anliegen
- in unserer Kanzlei, in Ihrem Unternehmen oder online
- bis zu 30 min. kostenlos
Wir beraten Sie zielführend, indem wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation geben.
Wir sind bereit
- Aufnahme mittels Mandantenbogen, jur. Person oder Mandantenbogen nat. Person
- effiziente Zusammenarbeit
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die optimale Strategie für Ihre rechtliche Situation.
Fortbildungen und Mitgliedschaften
Damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft vorankommt, bilden wir uns konsequent weiter.
Als unser Mandant verdienen Sie die bestmögliche Unterstützung in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Damit wir Ihnen das gewährleisten können, bildet sich unser erfahrenes und motiviertes Team laufend fort. So können wir in Ihrem Interesse jederzeit selbstbewusst, professionell und routiniert agieren – und Sie können sich entspannt zurücklehnen.
Die Kanzlei LFR Wirtschaftsanwälte
Über uns
Wir arbeiten nahe am Mandanten und strikt ergebnisorientiert und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen da hinzubringen, wo Sie es hin haben wollen: nach vorn!
LFR Wirtschaftsanwälte ist eine Münchner Wirtschaftskanzlei für Unternehmen, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gesellschafter, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Gründer und Erben.
Das können Sie erwarten.
Das erwartet Sie.
Wir sind Wirtschaftsanwälte. Wir sind Unternehmer.
Wir verstehen uns als ein Team aus klugen, engagierten und geschickten Anwälten und Anwältinnen – vor allem aber verstehen wir uns als Unternehmer, die auf Routinen und formelhafte Ansätze verzichten und stattdessen für Sie kreative Lösungen entwickeln. Wir alle verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und sind jeweils ausgewiesen spezialisiert als Fachanwälte, Fachberater, Wirtschaftsmediatoren oder Coaches. Wir sind konfliktgewohnt, krisenerfahren – und wir sind gut vernetzt:
Bei Bedarf stehen uns erfahrene Fachleute aus anderen Bereichen zur Seite: Wirtschaftsprüfer, Patent- und Markenanwälte, Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.
Es ist alles ganz einfach? Dann engagieren Sie uns nicht!
Viele Kanzleien sind auf die Bearbeitung von juristischen Standard- und Routineangelegenheiten ausgerichtet. Wir nicht. Denn wir wickeln nicht ab, wir beraten gezielt und individuell: Wenn Sie also eine schwierige, komplizierte oder ungewöhnliche geschäftliche Auseinandersetzung haben oder vor einer großen Veränderung stehen, sollten wir miteinander reden.
Wir kämpfen in jedem Fall für Sie da, ob es um komplexe wirtschaftliche Sachverhalte oder knifflige Rechtsfragen, beträchtliche Geldsummen oder erhebliche persönliche oder geschäftliche Konsequenzen geht. Mit einem kampferprobten, intelligenten und aufmerksamen Team, das – wie Sie – unternehmerisch denkt.
Übrigens werden wir auch von anderen Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit komplexen Angelegenheiten betraut, oft auch, nachdem sie uns als gegnerische Anwälte gegenüberstanden. Wir sind hart im Nehmen, aber wir bemühen uns um einen professionellen Umgang mit unseren Kollegen, und sie schätzen, was wir tun und wie wir es tun.
Unsere Beratung beginnt immer gleich: Wir hören zu.
Nur wenn wir verstanden haben, was Sie wirklich wollen, können wir auch die Lösung finden, nach der Sie wirklich suchen. Deshalb nehmen wir uns die nötige Zeit, um Ihre Situation vollständig zu erfassen. Sie wissen Ihr Anliegen in besten Händen. Und sie werden überrascht sein, wie mühelos die Kommunikation mit Beratern sein kann, die Ihre Sprache sprechen.
Sie haben Ziele. Wir bringen Sie hin.
„Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht.“ Dieses Zitat des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss bringt auch unsere Haltung auf den Punkt: Um Ihr Ziel zu erreichen, klären wir als erstes Ihre rechtliche und geschäftliche Ausgangssituation. Mit diesem Wissen können wir eine individuelle Strategie entwickellen, die zu den gewünschten Ergebnissen führt.
Ihr Ziel kann klar erkennbar sein, z. B. wollen Sie so weit und so kosteneffizient wie möglich Rechtssicherheit im Rahmen eines Deals erlangen oder sich so kostengünstig wie möglich verteidigen. Oft genug ist das Ziel aber auch komplexer: Die Übergabe eines Unternehmens im Rahmen einer Nachfolgeplanung ist eine einschneidende existentielle Veränderung für Übergeber und Übernehmer. Dann beleuchten wir die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Basis gesellschafts-, erb- und steuerrechtlich optimaler Lösungen.
Ein Rechtsstreit kann auch Teil einer größeren geschäftlichen Auseinandersetzung sein: wir verhelfen Ihnen zu einem umfassenderen Ergebnis zu erzielen, das Sie und Ihr Unternehmen nachhaltig stabilisiert. Vielleicht müssen Sie auch einen wichtigen geschäftlichen Präzedenzfall schaffen, und auf diese Weise künftige Klagen oder weiteres Fehlverhalten gegen Sie verhindern.
Kurzgefasst: Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele definieren – und erreichen.
Wir kämpfen für Ihren Erfolg, nicht ums Prinzip!
Wir verstehen uns als reine Wirtschaftskanzlei und beraten auch so. Wie Sie schauen wir nach vorne, denn die Vergangenheit steht ewig still. Mit Ihnen wollen wir in der Zukunft die Fehler vermeiden, die Ihnen in der Vergangenheit das Leben schwer gemacht haben. Und falls Geschehnisse der Vergangenheit die Gegenwart belasten, gehen wir diese Probleme zusammen mit Ihnen an:
- schnell
- zielstrebig
- leidenschaftlich
- pragmatisch und
- allein der Sache verpflichtet
Diese Art von Professionalität entspricht auch Ihrem Verständnis von Führung und dafür schätzen Sie unseren Beratungsstil. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch psychologische und emotionale Aspekte, wo immer sie relevant sind.
Es gibt keine Standardverfahren. Denn jeder Fall ist individuell.
Kreative, ungewohnte und auch überraschende Ansätze können Ihnen auf dem Weg zum Erfolg Zeit und Geld sparen. Was im Geschäft gilt, trifft nach unserer Erfahrung auch bei juristischen Konflikten zu: Die Fakten oder das Gesetz sind selten alleinentscheidend. Deshalb betrachten wir alle Aspekte Ihres geschäftlichen und rechtlichen Problems mit einem offenen, kreativen Blick. Wir beschäftigen uns auch mit der Psyche der Beteiligten, wir untersuchen Verhaltensweisen und Reaktionen auf die Motive dahinter und wir achten auf Manipulationsversuche. Auf diese Weise finden wir Hebelpunkte, die wir effektiv gegen die andere Seite und in Ihrem Interesse nutzen können. Weil wir uns auf Ihr Endziel konzentrieren, unsere Strategie laufend überprüfen und gegebenenfalls anpassen, können Sie sich drauf verlassen, dass wir immer den richtigen Kampf auf die richtige Weise führen.
Wir sind nicht teuer. Wir sind unseren Preis wert.
Ein Mann möchte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
„Herr Anwalt, darf ich Sie etwas fragen?“
- „Nur zu.“
„Was berechnen Sie denn als Gebühr für eine Rechtsberatung?“
- „500 Euro für drei Fragen“, antwortet der Rechtsanwalt.
„Ist das nicht verdammt teuer?“, fragt der Mann.
- „Ja“, erwidert der Rechtsanwalt, „das macht dann 500 Euro.“
So absurd und übertrieben dieser Witz klingt, so realistisch finden ihn viele Mandanten nach dem Gespräch mit dem falschen Anwalt.
Wir verdienen unser Geld anders. Denn wir streben Partnerschaften mit unseren Mandanten an vertrauensvoll und langfristig. Wie Sie möchten wir Streitigkeiten so früh und so einvernehmlich wie möglich beilegen. Häufig lösen wir Konflikte auf, bevor überhaupt eine Klage eingereicht wird, so schnell und effizient wie möglich, denn wir wissen, dass Sie sich lieber auf Ihr Geschäft konzentrieren möchten als auf Auseinandersetzungen.
Deshalb werden wir Ihnen auch einen Rechtsstreit nur dann empfehlen, wenn Aufwand und Ergebnis absehbar im Verhältnis stehen und für das Erreichen ihrer Ziele nötig sind.
Auch im laufenden Prozess verfolgen wir diese Strategie: Wo es angebracht ist, drängen wir auf Vergleichskonferenzen, d.h. wenn also die Parteien über genügend Informationen verfügen, um über eine Lösung zu sprechen, ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren zu führen. In vielen Fällen, gerade auch im Kontakt mit Aufsichts- und Verwaltungsbehörden, können manchmal schon einige wenige Telefonate oder Treffen ausreichen, um den Streit beizulegen.
Natürlich wissen wir, dass eine frühzeitige Lösung nicht immer möglich ist. Umso enger arbeiten wir mit Ihnen zusammen, um den wertvollsten und kostengünstigsten Weg zu finden. Dazu gehört auch, dass wir Ihnen mit individuellen Honorarvereinbarungen entgegenkommen.
Exzellente Anwälte sind gefürchtet. Und Ihr Vorteil.
Wer uns am Verhandlungstisch oder vor Gericht gegenübersitzt, wird bestätigen: Wir sind erstklassige, erfahrene Prozessanwälte und Verhandler. Obwohl wir hart daran arbeiten, Streitigkeiten frühzeitig beizulegen, sind wir immer darauf vorbereitet, Ihren Fall vor Gericht zu bringen. Wir arbeiten dabei mit allen Werkzeugen der gerichtlichen wie auch der alternativen Konfliktlösung (ADR). Wir führen für Sie Schieds- und Schlichtungsverfahren, begleiten Sie bei Mediationen und sonstigen Streitbeilegungs-oder Schlichtungsstellen.
Unser Team von Fachanwälten verfügt über jahre-, z.T. jahrzehntelange Erfahrung bei der Lösung von wirtschaftsrechtlichen Problemen, was uns und Ihnen einen erheblichen Vorteil verschafft, bevor Ihr Fall überhaupt vor Gericht geht. Gegnerische Anwälte wissen, dass wir uns nicht scheuen, Fälle aggressiv anzugehen, und allein das bringt uns von Anfang an in eine solide Verhandlungsposition.
So gesehen, leisten auch unser guter Ruf und unsere Integrität einen entscheidenden Beitrag zu Ihrem Erfolg bei. Wir würden gerne herausfinden, wie wir unseren guten Ruf, unsere Fähigkeiten und unsere Erfahrung für Sie einsetzen können.
Wir beraten und begleiten Sie beim gesamten Spektrum von Streitigkeiten, mit denen ein Unternehmer, eine Führungskraft oder ein kleines, mittleres oder großes Unternehmen konfrontiert werden kann. Sie haben ein Problem? An die Arbeit!
Nutzen Sie die neuen Chancen der Digitalisierung.
Vermeiden Sie die neuen Risiken.
Die Digitalisierung wirkt sich zweifellos auf fast alle Geschäftsbereiche aus. Ob neue Geschäftsmodelle entwickelt, die Möglichkeiten des E-Commerce genutzt werden oder ob in der Unternehmensorganisation Software zum Einsatz kommt, die Anwendungsfelder sind schier unbegrenzt.
Damit Sie diese Möglichkeiten jedoch für Ihre eigene unternehmerische Tätigkeit gewinnbringend nutzen können, müssen Sie eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften kennen und berücksichtigen. Wir von LFR Wirtschaftsanwälte treffen gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Vorkehrungen, damit das Voranschreiten der Digitalisierung auch Ihr Unternehmen nach vorn bringt.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Hier finden Sie weitere hilfreiche Artikel zum Thema IT-Recht:
- So vermeiden Sie, dass freiberufliche IT-Spezialisten als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eingestuft werden
- Erfolgreiche Abwehr von Gerüchten im Wirtschaftsleben: Teil 1 – Strategien und Reaktionsmöglichkeiten
- Erfolgreiche Abwehr von Gerüchten im Wirtschaftsleben: Teil 2 – Checkliste und Strategien
- Datenschutz: Wie wehre ich mich gegen kreditschädigende Bonitätsauskünfte bei Creditreform? – Die wichtigsten FAQs zu negativem Scoring
- Wie schütze ich meine Geschäftsgeheimnisse richtig?
- Sechs typische Fehler beim IT-Projektvertrag
- Retention Marketing: Wann sind Telefonanrufe zur Rückgewinnung Kunden erlaubt?
- Dos und Don’ts des E-Mail-Marketings – Teil 2/3: Werbung im Wege einer Geschäftsbeziehung
- Dos und Don’ts des E-Mail-Marketings – Teil 1/3: Wann benötige ich eine Einwilligung?
- Do’s und Don’ts des E-Mail-Marketings – Teil 3/3: Kundenzufriedenheitsumfragen – unzulässige Werbung
- Müssen Werbetreibende jetzt Steuern von Google und Facebook eintreiben und an den Fiskus abführen?
- Vertraulichkeit im Zeitalter von DSGVO und Know-how-Schutz
- Einschneidende Änderungen in der Reisebranche – Internetvermittlungsportale
- Shopbetreiber aufgepasst: Stichtag 25.05.2018 – Auswirkungen der DSGVO auf Onlinemarketing
- Datenschutz bei Facebook Custom Audience: Was Unternehmen beachten müssen!
- Werberecht: Kundenzufriedenheitsumfragen per Mail? Worauf Sie achten müssen!
- Neue Informationspflichten für Online-Händler ab dem 01.02.2017
- Influencer-Marketing auf Instagram trotz Kennzeichnung als Hashtag „#ad“ verbotene Schleichwerbung
- EuGH-Grundsatzurteil zu Informationspflichten bei TV- und Onlinewerbung
- Fristlose Kündigung droht bei Viren-Infizieren von Firmenrechner durch unerlaubte Downloads
- Amazon darf Kunden den Zugang zu gekauften digitalen Inhalten nicht sperren
- Überblick über die wichtigsten Vorteile der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung
- Wann haftet der Domainverpächter für die Inhalte Dritter?
- OLG Köln stoppt AdBlock Plus-Geschäftsmodell wegen wettbewerbswidriger Einflussnahme auf Werbekunden
- Datenschutz oder Datenleck bei Smart-TVs ? LG Frankfurt untersagt Samsung-AGB
- Gericht: WhatsApp muss seine AGB in deutscher Sprache bereitstellen und leicht erreichbar sein
- Lizenzrecht: Müssen redaktionelle Onlinetexte mit mindestens EUR 40,00/1.000 Zeichen vergütet werden?
- Datenschutz: Wichtige Hinweise zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung
- NEU! – Nach der gesetzlichen Neuregelung: Inwieweit müssen Influencer-Beiträge künftig noch als Werbung gekennzeichnet werden?
- Die 8 wichtigsten Lehren aus der Rechtsprechung im SEO-Recht
- Wichtige Änderungen für Onlineplattformen und Influencer
- Werberecht: Kundenzufriedenheitsumfragen per Mail? Worauf Sie achten müssen!
- Industrie 4.0 und das Internet der Dinge – technischer Segen, rechtlicher Fluch?
- Keine Haftung des Arbeitgebers für illegales Filesharing durch ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz
- SEO, SEA & die Schranken der Rechtsprechung in 2015
- Dr. Marc Laukemann zur Cookie-Richtlinie
- IT-Sicherheitsgesetz bringt neue Anforderungen an Webseitenbetreiber
- Haftungsgründe für die fremde Links gemäß des neuen Urteils des BGH