Dr. Marc Laukemann zur Cookie-Richtlinie

Wichtiger Überlegungen zum Datenschutz und zur Cookie-Hinweispflicht für Webseitenbetreiber von Googlediensten

Rechtsanwalt Dr. Laukemann hat sich in einem Beitrag für das Online-Magazin Onpage.org mit der Cookie-Richtlinie beschäftigt. Ab 30.09.2015 müssen alle Webseitenbetreiber und Nutzer von Google-Diensten ihre User bei Betreten der Webseite darauf hinweisen, dass diese Cookies verwenden.

Den Beitrag „The Google, the Bad (Cookie) and the Ugly (Dataprotection law)“ finden Sie hier.