Warum innovative Unternehmen unbedingt das Urteil des OLG Hamm vom 15.09.2020, Az. 4 U 177/19 – in dem das Gericht grundlegende Ausführungen zum GeschGehG macht – kennen und beachten müssen?
Mit dieser Frage beschäftigt sich der juristische Fachbeitrag unseres Partners und Fachanwaltes für internationales Wirtschaftsrechts Dr. Ulrich Rösch.
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