Laukemann und Rösch kommentierten Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Neuerscheinung des Juris Praxis-Kommentars zum BGB

Der Jurispraxis-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geht bereits in die 10. Auflage. Es handelt sich dabei um einen renommierten Kommentar für die Anwaltspraxis. Namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis verzichten dabei auf rechtsdogmatischen Diskurs und konzentrieren sich ganz auf praxisrelevante Informationen und Ratschläge.

Dr. Laukemann hat in der Neuauflage die Themen Auslobung, Preisausschreiben, Glücksspiel, Wette und Lotterie (Bd. 2) sowie das Nießbrauch an Rechten und Unternehmen (Bd. 3) kommentiert.

Dr. Rösch setzt seine bewährte Kommentierung des Werkvertragsrechts (Bd. 2) sowie des Besitzrechts (Bd. 3) fort.

Weitere Infos unter: https://www.juris.de/jportal/nav/produkte/werk/juris-praxiskommentar-bgb-band-3-sachenrecht.jsp
sowie unter: https://www.juris.de/jportal/nav/produkte/werk/juris-praxiskommentar-bgb-band-2-schuldrecht.jsp

 

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