Sie suchen einen Anwalt für Vertragsrecht in München?
RECHTSANWALT RÖSCH, ZUSTÄNDIG FÜR VERTRAGSRECHT HILFT IHNEN WEITER!
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SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG
Das Wirtschaftsleben wird durch Verträge bestimmt. Wir helfen Ihnen dabei, durch unsere langjährige Erfahrung, Ihre Vertragsziele optimal zu erreichen und Risiken bestmöglich abzusichern. Gerne unterstützen wir Sie in Sachen Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung.
Bei Bedarf können wir dabei auf ein umfassendes Netzwerk von Spezialisten zugreifen. Zählen Sie auf unsere Kernkompetenz bei:
- SUPPLY CHAIN VERTRÄGE
- GESTALTUNG VON VERTRÄGEN IM BEREICH DES VERTRIEBSRECHTS, INSB. HANDELSVERTRETERVERTRÄGEN
- GESTALTUNG VON EINZEL- UND RAHMENVERTRÄGE IM BEREICH EIN- UND VERLAUF
- VERHANDLUNG UND DURCHSETZUNG VON ANSPRÜCHEN AUS KAUFPREISZAHLUNG, MÄNGELBESEITIGUNG, ERSATZLIEFERUNG
- DURCHFÜHRUNG VON RISIKOANALYSEN
- ERSTELLUNG UND ÜBERPRÜFUNG VON ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (agb), EIN- UND vERKAUFSBEDINGUNGEN
- VEREINBARUNG DER QUALITÄTSSICHERUNG
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- spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie bei Ihrem Anliegen
- Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialsierung
- hochwertige Qualität durch Fortbildungen und Zertifikate
Erstkontakt kostenfrei. mo-fr 9.00-18.00
BESTE BETREUUNG DURCH SPEZIALISIERTEN RECHTSANWÄLTE:

Dr. Ulrich Rösch
- Wirtschaftsmediator (CVM)

Dr. Marc Laukemann
- Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Über uns
RA. Dr. Ulrich Rösch
Dr. Ulrich Rösch
Wirtschaftsmediator (CVM)
Beruflicher Werdegang
- Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- 2012-2014 Partner der Kanzlei Schaal & Parter mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
- Aufsichtsratsvorsitzender eines internationalen Medienunternehmens
- Partner einer Münchner Wirtschaftskanzlei
- Rechtsabteilung eines Luftfahrzeugherstellers
- Leiter der Rechtsabteilung eines Münchner Pay-TV Senders
- Auslandsaufenthalt in einer international tätigen Anwaltskanzlei in den USA
- Promotion im Staatsrecht zum Dr. jur
- Wissenschaftlicher Assistent an der Friedrich-Schiller- Universität Jena
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Wirtschaftsmediator (CVM)
- Wirtschaftsenglisch
Tätigkeitsbereiche
- (internationale) Vertragsgestaltung und Verhandlung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Konfliktlösungen auf Unternehmensebene, insbesondere Mediation
- Durchführung von Schulungen zum Vertragsrecht
- Laufende Seminare für die Management Circle AG und Haufe Akademie
RA. Dr. Laukemann
Dr. Marc Laukemann
Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht, sowie für gewerblichen Rechtsschutz
Beruflicher Werdegang
- Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- 2002-2014 Partner der Kanzlei Schaal, Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
- 2000-2001 Mitarbeiter bei Dr. Westerhoff, Schaal & Kollegen, München
- Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung eines Computerspiele- und Technologieunternehmens
- 2001 Promotion im Wettbewerbs- und Medienrecht
- Diverse Veröffentlichungen (Download) zu wirtschaftsrechtlichen Themen
- Seit 1995 – 2008 diverse Tätigkeiten als Geschäftsführer und Interimsvorstand bei verschiedenen Kapitalgesellschaften oder Stiftungen
- Studium in Saarbrücken
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Wirtschaftsmediator (IHK)
- Business Coach (IHK)
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft geistiges Eigentum und Medien im DAV (AGeM)
- Arbeitskreis außergerichtliche Konfliktlösung der Rechtsanwaltskammer München
- Europäisches Institut für Conflictmanagement – EuCon e.V.
- Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
Publikationen
1. Bücher
- „Fernsehwerbung im Programm„, 2002, Diss. Saarbrücken, 2001, Saarbrücker Studien zum Privat- und Wirtschaftsrecht, Band 29
- Die Partnerschaftsgesellschaft, 3. Aufl. 2015, Reihe Becksche Musterverträge
- „Partnerschaftsgesellschaft„, Verträge mit Erläuterungen, 2009, C.H. Beck
2. Beiträge in Sammelbänden
- „Kommentierung der §§ 657-661a BGB“ (Auslobung, Gewinnspiel) sowie der „762-763 BGB“ (Glücksspiel, Wette, Lotterie), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierung)
- Kommentierung der §§ 1068-1084 BGB (Nießbrauch an Rechten), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierungen)
- „UN-Kaufrecht und wichtige Gesellschaftsformen in der Praxis“, 2009, 80-Seiten-Skript für den Schriftlichen Management Lehrgang „Vertragsgestaltung und Verhandlungstaktik“ des Management Circle Frankfurt
- Die Auswirkungen des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf die Hörfunkwerbung“, in: Bauer/Ory (Hrsg.). Hörfunk Jahrbuch 2000/2001
3. Aufsätze
- „Neues Spiel, neues Glück. Zur strafrechtlichen Beurteilung von Unterhaltungsspielen im Internet“ zusammen mit Markus Junker, in: Archiv für Presserecht (AfP) 2000 (Heft 3/4), Seite 252-257.
- „Analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Pay-TV-Verträge?“, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2000 (Heft 6), Seite 624-628.
- „Die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz. Vorschlag für einen neuen Art. 20 a GG“, zusammen mit Jörg Tremmel und Christina Lux, in: Zeitschrift für Rechtspolitik(ZRP) 1999, S. 432-438 (vgl. Replik von: Däubler-Gmelin, ZRP 2000, 27 f.).
- „Die Auswirkungen der Neuregelung zur Scheinselbständigkeit auf freie Journalisten“, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1999, Heft 4, S. 316-326.
- Diverse Artikel und Interviews für die Zeitschrift „GENERATIONENGERECHTIGKEIT“ sowie für verschiedene Medien (FTD, Impulse, Handwerksmagazin u.ä.)
- laufende Artikel auf den Seiten www.anwalt-fuer-vereinsrecht.de; und www.partnerschaftsgesellschaftsvertrag.deund zum Onlinemarketingrecht auf www.mediadonis.net sowie aufwww.onpage.org.
lfr Wirtschaftsanwälte
lfr Wirtschaftsanwälte
LFR Wirtschaftsanwälte sind zum 02.01.2015 als Spin-off aus der seit 1997 bestehenden renommierten Sozietät Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte (nunmehr Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater) hervorgegangen.
Wir bieten unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung im Wirtschaftsrecht, in dem wir ausschließlich tätig sind. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Betriebsräte.
Als Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsmediatoren und Coach lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei hilft uns unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und spezialisierten Anwaltskollegen anderer Fachrichtungen.
Wir arbeiten nahe am Mandanten und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen Ihr Unternehmen da hin zu bringen, wo Sie es hinhaben wollen: nach vorn!
Unsere Beratungsmaximen
ERFOLGREICHE BERATUNG BRAUCHT EIN STARKES TEAM!
Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.
Unsere Branchen
UNSERE BRANCHEN
- Automotive (OEM, Zulieferer)
- Bauzulieferindustrie
- Elektroinstallationsunternehmen
- Film- und Werbebranche (Produktionsgesellschaften, Design-, Event-Marketing, PR- und Werbeagenturen),
- Freiberufler (Apotheker, Architekten, Ärzte, Bauingenieure, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte)
- Hotellerie und Gastronomie
- Immobilien- und Vermögensverwaltung
- IT- und Onlinemarketing (Affiliate, SEO, SEM, Performancemarketing)
- Kapitalanlagevermittlung, Fondsverwaltung
- Lebensmittelindustrie
- Mode- und Trachtenbranche
- Luftfahrt
- Maschinenbau, insbesondere Sondermaschinenbau
- Pflegedienste
- Software, Entwicklung und Vertrieb (PLM, Kassensysteme, Apps)
- Vertriebshändler- und Versicherungsvermittler (Handelsvertreter, Maklerpools, Vertragshändler)
- Zahlungsdienstleister
Unsere Referenzen
UNSERE REFERENZEN
Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz in folgenden Fragestellungen:
- Begleitende Beratung mittelständischer und ausländischer Unternehmen bei Gründung, Verkauf, und Beteiligungserwerb oder Joint Venture
- Führung von wettbewerbs- und markenrechtliche Auseinandersetzungen sowie streitvermeidende Beratung von Unternehmen aus dem Onlinemarketing sowie dem Bauzuliefererbereich
- Erstellung und Verhandlung nationaler und internationaler Ein-und Verkaufsverträge für Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau,
- Erstellung und Verhandlung komplexer Rahmenverträge und Allgemeiner Vertragsbedingungen für OEM und Zulieferer aus der Automotive- und Luftfahrtindustrie
- Erstellung und Verhandlung umfangreicher Gewerberaummietverträge und Begleitung umfangreicher Immobilientransaktionen für ein internationales börsennotiertes Unternehmen
- Neuaufbau Vertriebskonzepte und Führung von Handelsvertreterstreitigkeiten für mittelständische Unternehmen aus dem Maschinenbau sowie aus der Modebranche
- Gerichtliche und außergerichtliche Lösung von Gesellschafterkonflikten bei Familiengesellschaften, IT-Start-ups und Freiberuflern
- Sanierung einer gemeinnützigen Einrichtung mit ca. 300 Arbeitnehmern
- Begleitung eines Insolvenzplanverfahrens eines Krankenhauses mit ca. 90 Arbeitnehmern
- Übertragende Sanierung einer Halbleiterfabrik mit 300 Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren
- Abwehr von insolvenzspezifischen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern, GmbH-Geschäftsführern und deren Beratern
- Verhandlung und Coaching von Geschäftsführern und Vorständen bei Aufhebungsverträgen
- Laufende arbeitsrechtliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen als ausgelagerte Personalabteilung
Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht - Ein Vertrag nicht ohne meinen Anwalt?
Verträge sind aus dem Alltags- und Rechtsleben nicht weg zu denken. So vielfältig wie die möglichen vertraglichen Inhalte sind auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, da grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht. Da es sich bei Verträgen um die Gestaltung von Selbstverpflichtungen zwischen normalerweise rechtlich weitestgehend gleichgestellten Parteien handelt, finden solche Vereinbarungen ihre rechtlichen Grenzen regelmäßig nur im Hinblick auf Sittenwidrigkeit und ausdrückliche gesetzliche Ge- sowie Verbote. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Verträge und Vertragsgegenstände kann das Vertragsrecht als den Verträgen zugeordnetes, übergeordnetes Rechtsgebiet nur aus vielen einzelnen Rechtsgebieten kommen, die jeweils die ihnen zugeordneten Vertragstypen erfassen. Verträge können für die Vertragsparteien folgenreiche tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen haben, die die Beteiligten selbst oft nur unzureichend erfassen. Hier ist in zunehmendem Maße der rechtliche Experte – der Anwalt – bei der Gestaltung und Prüfung von Vertragswerken – gefragt. Der Rechtsanwalt kann im Regelfall auch versteckte Rechtsfolgen des Vertrages erkennen und seine Partei bei der Gestaltung beraten. Er ist umso mehr gefragt, als die früher per Handschlag und mündlich geschlossenen Verträge heute problematisch sind. Die Vertragstreue scheint dieser Tage nicht mehr so ausgeprägt zu sein wie früher, so dass der Rechtsanwalt immer häufiger die Folgen vertragsbrüchigen Verhaltens einer Partei rechtlich geltend machen muss.
Verträge und ihre Form - wenn der Anwalt nach dem "Schriftlichen" fragt
arbeiten, um Ansprüche zu unterlegen. Das gelingt vor Gericht bei weitem nicht immer.
Zudem kann man sich bei einem mündlich geschlossenen Vertrag nur auf gesetzliche geregelte Ansprüche und Abwicklungsregelungen von Leistungsstörungen berufen. Dies entspricht unter Umständen nicht dem, was die Parteien ursprünglich gewollt und vereinbart hatten. Wer einen Vertrag mündlich abschließt, verzichtet daher meist ungewollt auf individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, weil er getroffene Vereinbarungen später nicht beweisen kann, zumal wenn sie eher untypisch für den Vertragstyp sind.
Ein Richter wird sich bei unklarer Beweislage eher an typische Regelungsinhalte einer Vertragsart halten, was dann auch der geschickteste Rechtsanwalt selten wird widerlegen können.
Vertragsklassiker: Kaufverträge und Co. - schwieriger als gedacht
Der Kaufvertrag begleitet das tägliche Leben wie kaum ein anderer Vertragstyp.
Zuweilen kommt er durch konkludentes Handeln zustande, etwa wenn man am Kiosk die passenden Münzen für die Tageszeitung überreicht und die Zeitung nimmt. Niemand benötigt für diesen Kauf einen Anwalt. Dennoch erfasst dieser Teil des Vertragsrechts, der unter anderem sehr ausführlich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist, sehr komplexe Rechtsfragen. Diese entstehen insbesondere immer dann, wenn es um Leistungsstörungen geht, also eine Partei den Vertrag nicht wie vorgesehen erfüllt.
Auch sind insbesondere im Handel mit seinen verschiedenen Absatzstufen Rahmenverträge verbreitet, die rechtlich sehr komplex sind. Der Rahmenvertrag bezieht sich im Gegensatz zum Einzelvertrag auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Diese Sparte im Vertragsrecht verlangt nach einem Anwalt, weil es hier im wirtschaftlichen Bereich nicht nur um rechtliche Fragen, sondern auch um die Ausübung wirtschaftlicher Übermacht gehen kann. Themen wie Lieferverzug und Vertragsstrafen können für die eine Partei zu rechtlichen „Fallstricken“ werden, an denen manche Partei vor allem wirtschaftlich scheitert. Hier sollte stets ein kompetenter Rechtsanwalt vor Vertragsschluss die Vertragswerke prüfen. Das gilt auch für Verträge im Vertriebsrecht. Vertriebsrecht streift das Vertragsrecht mit seinen speziellen Verträgen beispielsweise aus dem Bereich der Handelsvertreter, Franchise-Systeme und ähnlichem. Gerade was Handelsvertreter angeht, gibt es spezifische Themen wie etwa Wettbewerbsverbote, die immer von einem Rechtsanwalt begleitet werden sollten. Manches in diesem Bereich kann unwirksam sein und somit nicht die erhoffte tatsächliche Folge haben. Verlässt sich etwa eine Firma auf die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und dieses ist rechtlich nicht wirksam, so können die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen immens sein. In allen diesen Bereich geht es stets um wirtschaftliche Werte, die durch bestimmte rechtliche Gestaltungen verkörpert werden. Die wirtschaftlichen Werte werden durch schlechte vertragliche Gestaltungen gefährdet. Deshalb heißt es dann dieser Stelle immer:
Nur mit meinem Anwalt.
Arbeitsverträge - Vertragsrecht im rechtlichen Korsett
Arbeitsvertragsrecht ist ein sehr spezifisches Vertragsrecht, das der wirtschaftlichen Übermacht des Arbeitgebers angepasst wurde. Die Vertragsfreiheit ist eingeschränkt.
Dennoch empfiehlt sich für den Arbeitnehmer die Prüfung eines neuen Arbeitsvertrages durch einen Anwalt. Nicht alle Arbeitgeber halten sich an gesetzliche Regelungen, und viele Vereinbarungen werden häufig auch in ihrer Tragweite nicht vom Arbeitnehmer erfasst. Das gilt etwa für Ausschlussklauseln und ähnliche Regelungen.
Auch Arbeitgeber können oft nur mit einem Rechtsanwalt alle Möglichkeiten und Gestaltungsrechte arbeitsrechtlicher Verträge ausschöpfen.
Vertragsrecht - das "Kleingedruckte" erfreut den Rechtsanwalt
Besonders Verbraucher überlesen gern das „Kleingedruckte“, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträgen. AGB, die vom unternehmerischen Vertragspartner für eine Vielzahl von Verträgen formuliert werden und dem Vertragspartner vielfach übergeholfen werden, sind häufig unwirksam.
Ein fachlich versierter Anwalt sieht dies sofort. Dem Kleingedruckten sollte im Vertragsrecht deshalb besondere Aufmerksamkeit gelten. Das gilt auch bei der Abfassung der AGB, bei der ein Rechtsanwalt wertvolle Dienste leistet.
InsolvenzplanVertragsrecht - besser gleich zum Anwalt
Das Vertragsrecht ist ein sehr inhomogenes, hochkomplexes Rechtsgebiet,
das den Vertragsparteien viele Freiheit einräumt. Ein kompetenter Rechtsanwalt bewahrt die Vertragsparteien vor unklaren und unwirksamen vertraglichen Regelungen, die später sehr teuer für alle Beteiligten werden können.

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