Die GmbH – Einzelfälle
Neben den im ersten Teil des Artikels zu Teilnahmerechten in GmbH-Gesellschafterversammlungen erwähnten teilnahmeberechtigten Personen gibt es eine Vielzahl von Sonderkonstellationen, die weiterhin die Frage aufwerfen, ob ein Teilnahmerecht überhaupt besteht.
Nachstehend ein kurzer Überblick über die wichtigsten Fälle.