In ihrem Fachbeitrag für das Juris-Anwaltszertifikat Arbeitsrecht beschäftigen sich unser Partner und Fachanwalt Jens-Arne Former sowie Frau Dipl.-Jur. Vanessa Förster mit einer höchst praxisrelevanten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zu der Frage, ob Arbeitnehmern bei einem behördlich angeordneten Lockdown weiterhin Lohn zusteht. Sie analysieren die ausnahmsweise arbeitgeberfreundliche Entscheidung aus Erfurt und geben wichtige Tipps für die Praxis.
Former/Förster, AnwZert ArbR 3/2022 Anm. 3 Keine Lohnfortzahlung bei Betriebsschließung durch Lockdown – Eine Frage des Betriebsrisikos (zugleich Anm. zu BAG, Urt. v. 13.10.2021 – 5 AZR 211/21)