Hinweis auf haftungsbeschränkenden Rechtformzusatz (UG, GmbH etc.) vergessen: Geschäftsführer, Vertreter und Vermittler haften persönlich

Hafte ich persönlich, wenn ich auf Visitenkarten, in Prospekten, auf Verträgen oder E-Mail-Signaturen nicht darauf hinweise, dass das das von mir repräsentierte Unternehmen einen haftungsbeschränkenden Zusatz (GmbH, UG, AG) haben? LFR Gründungspartner und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kommentiert in seinem Fachbeitrag für die Zeitschrift Juris Magazin ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 13.01.2022 – III ZR 210/20) und stellt die Auswirkungen für die Praxis dar.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Marc Laukemann,

Die unvollständige bzw. fehlerhafte Angabe des Rechtsformzusatzes als persönliches Haftungsrisiko für Geschäftsführer, Vertreter und Vermittler, jM 2022, 288-289

Inhaltsverzeichnis, Juris Magazin, Heft 7-8/22