Mit dieser hochaktuellen Frage beschäftigen sich unser Partner und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Marc Laukemann sowie Wiss. Assist. Vanessa Förster in ihrem aktuellem Titelbeitrag für die Fachzeitschrift Juris Magazin Oktober 2021, einer Beilage des Anwaltsblattes. Nach ihrer Auffassung sind Influencer-Beiträge sind immer Werbung und daher i.d.R. nicht gesondert als Werbung zu kennzeichnen, es sei denn ihr Werbecharakter wird ausnahmsweise verschleiert.
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Der Beitrag kann im Internet nachgelesen werden unter: https://www.juris.de/jportal/cms/juris/media/pdf/juris_jm/jm_2021_10.pdf