Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karrenzentschädigung immer unbeachtlich!

von Dr. Marc Laukemann und Jens-Arne Former

Kann ich die Entschädigung für ein vertraglich vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot von meinem Arbeitgeber auch dann verlangen, wenn der Arbeitsvertrag (zu Unrecht) selbst keine Kartenzahlung vorsieht?

Ausgangslage

Diese Frage taucht in unserer Beratungspraxis immer wieder auf. Viele Arbeitsverträge enthalten umfangreiche Regelungen zu Wettbewerbsverboten während der Beschäftigungszeit. Oftmals wird dabei zusätzlich versucht, das Tätigkeitsverbot auch auf die Zeit nach Kündigung bzw. Vertragsbeendigung auszudehnen. weiter zum Artikel

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