Geschäftsführer aufgepasst: Jetzt wird’s ernst.

Der BGH hat die Coaching-Verträge gekippt – und mit ihnen ganze Geschäftsmodelle.

Was viele nicht sehen: Die Haftungsrisiken beginnen jetzt erst richtig.

📉 Rückstellungen?

🔻 Anfechtungsgefahr?

⚠️ Insolvenzantragspflicht?

Im neuen Beitrag analysiere ich,

• wann eine Rückstellung zwingend ist

• wie schnell ein Insolvenztatbestand vorliegt

• und worauf Geschäftsführer jetzt dringend achten sollten.

Nicht nur für Anbieter relevant – auch für ihre Steuerberater, Gläubiger, Investoren.

📌 Zum Artikel:

👉 https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-urteil-zu-online-coaching-jetzt-drohen-haftung-bilanzkorrektur-und-insolvenzantrag-249464.html

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