DR. ULRICH RÖSCH JETZT AUCH FACHANWALT FÜR INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT

Deutsche Unternehmen sind weltweit aktiv und haben daher großen Bedarf an internationalrechtlicher Beratung. Seit 2013 ist es möglich, den Fachanwaltstitel für Internationales Wirtschaftsrecht zu erwerben und damit den Nachweis vertiefter Kenntnisse auf diesem Gebiet zu erbringen. Diese Spezialisierung ermöglicht eine kompetente und umfassende Beratung und Vertretung bei Wirtschaftsfällen mit internationalen Bezügen.

Aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde Dr. Ulrich Rösch im April 2018 durch die zuständige Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ zu führen. Lfr Wirtschaftsanwälte gratuliert Herrn Dr. Rösch hierzu und freut sich, dass seine besonderen Kompetenzen nun auch durch den Fachanwaltstitel bestätigt wurden.

Dr. Rösch ist Gründungspartner für Lfr Wirtschaftsanwälte und im Bereich des internationalen Vertragsrechtes tätig. Herr Dr. Rösch berät Unternehmen in allen Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts,  und begleitet nationale sowie grenzüberschreitende Vertragsprojekte. Ein weiterer Schwerpunkt ist seine Tätigkeit im Datenschutzrecht, hier berät er auch grenzüberschreitend bei der Umsetzung der DSGVO sowie im Zusammenhang mit der Übertragung von personenbezogenen Daten ins (außer)europäische Ausland.