Das Finanzamt Dein neuer Freund und Helfer?

Um die Fol­ge­wir­kun­gen des Ukrai­ne­krie­ges für Steuerpflichtige abzumildern hat das Bundesfinanzministerium (BMF) beschlossen, den Finanzämtern mehr Spielraum für steuerliche Billigkeitsmaßnahmen einzuräumen.

Das geht aus einem Schrei­ben des BFM her­vor. So sol­len bei Be­darf fäl­li­ge Steu­ern ge­stun­det, Vor­aus­zah­lun­gen zur Ein­kom­men- oder Kör­per­schaft­steu­er an­ge­passt sowie Voll­stre­ckungs­auf­schub ge­währt wer­den. Auch ein Verzicht auf Stundungszinsen kommt in Betracht.

Die Gewährung dieser Maßnahmen steht unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der Steuerpflichtige ist bisher seinen steuerlichen Pflichten, insbesondere seinen Zahlungspflichten, pünktlich nachgekommen.
  2. Der Steuerpflichtige hat in der Vergangenheit nicht wiederholt Stundungen und Vollstreckungsaufschübe in Anspruch genommen, wobei Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der Corona-Krise nicht zulasten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/anweisung-des-finanzministeriums-stundungen-und-geringere-vorauszahlungen-finanzaemter-sollen-in-der-krise-grosszuegig-sein/28727540.html

 

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