Handels- & Vertragsrecht

FACHÜBERGREIFENDE BERATUNG IM HANDELS- & VERTRAGSRECHT

Handels-& Vertragsrecht

Das Wirtschaftsleben wird durch Verträge bestimmt. Wir helfen Ihnen dabei, durch unsere langjährige Erfahrung, Ihre Vertragsziele optimal zu erreichen und Risiken bestmöglich abzusichern. Gerne unterstützen wir Sie in Sachen Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung.
  • GESTALTUNG VON EINZEL- UND RAHMVERTRÄGEN IM BEREICH EIN- UND VERKAUF
  • ERSTELLUNG UND ÜBERPRÜFUNG VON ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB), EIN- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN
  • Gestaltung von Supply Chain Verträgen
  • GESTALTUNG VON VERTRÄGEN IM BEREICH DES VERTRIEBSRECHTS, insb. Handelsvertreterverträgen
  • DURCHFÜHRUNG VON RISIKOANALYSEN
  • VEREINBARUNG DER QUALITÄTSSICHERUNG
  • VERHANDLUNG UND DURCHSETZUNG VON ANSPRÜCHEN AUS KAUFPREISZAHLUNG, MÄNGELBESEITIGUNG, ERSATZLIEFERUNG, MINDERUNG UND SCHADENSERSATZ

Das Vertragsrecht – Ein Vertrag nicht ohne meinen Anwalt?

Verträge sind aus dem Alltags- und Rechtsleben nicht weg zu denken. So vielfältig wie die möglichen vertraglichen Inhalte sind auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, da grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht. Da es sich bei Verträgen um die Gestaltung von Selbstverpflichtungen zwischen normalerweise rechtlich weitestgehend gleichgestellten Parteien handelt, finden solche Vereinbarungen ihre rechtlichen Grenzen regelmäßig nur im Hinblick auf Sittenwidrigkeit und ausdrückliche gesetzliche Ge- sowie Verbote. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Verträge und Vertragsgegenstände kann das Vertragsrecht als den Verträgen zugeordnetes, übergeordnetes Rechtsgebiet nur aus vielen einzelnen Rechtsgebieten kommen, die jeweils die ihnen zugeordneten Vertragstypen erfassen. Verträge können für die Vertragsparteien folgenreiche tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen haben, die die Beteiligten selbst oft nur unzureichend erfassen. Hier ist in zunehmendem Maße der rechtliche Experte – der Anwalt – bei der Gestaltung und Prüfung von Vertragswerken – gefragt. Der Rechtsanwalt kann im Regelfall auch versteckte Rechtsfolgen des Vertrages erkennen und seine Partei bei der Gestaltung beraten. Er ist umso mehr gefragt, als die früher per Handschlag und mündlich geschlossenen Verträge heute problematisch sind. Die Vertragstreue scheint dieser Tage nicht mehr so ausgeprägt zu sein wie früher, so dass der Rechtsanwalt immer häufiger die Folgen vertragsbrüchigen Verhaltens einer Partei rechtlich geltend machen muss.

 

Verträge und ihre Form – wenn der Anwalt nach dem „Schriftlichen“ fragt

In früheren Zeiten war es üblich, selbst komplexere Verträge wie einen Anstellungsvertrag im Baugewerbe oder den Verkauf eines Pferdes auf dem Pferdemarkt mündlich sowie per Handschlag zu regeln. Diese Praxis stößt heute vielfach an rechtliche und tatsächliche Grenzen. Zum einen schreiben einige Gesetze wie im Arbeitsrecht die Schriftform nunmehr vor, zum anderen sind mündlich geschlossene Verträge aufgrund möglicher späterer Auseinandersetzungen zwischen den Parteien riskant. Ein Anwalt wird im Zweifel immer zur schriftlichen Abfassung von vertraglichen Vereinbarungen raten, gestaltet sich doch die spätere Geltendmachung von Ansprüchen aus mündlich geschlossenen Verträgen auch für ihn schwierig. Der Rechtsanwalt kann im Streitfalle bei einem mündlich geschlossenen Vertrag nur mit Indizien, möglicherweise faktisch bereits erbrachten Leistungen und dem Zeugenbeweis
arbeiten, um Ansprüche zu unterlegen. Das gelingt vor Gericht bei weitem nicht immer.
Zudem kann man sich bei einem mündlich geschlossenen Vertrag nur auf gesetzliche geregelte Ansprüche und Abwicklungsregelungen von Leistungsstörungen berufen. Dies entspricht unter Umständen nicht dem, was die Parteien ursprünglich gewollt und vereinbart hatten. Wer einen Vertrag mündlich abschließt, verzichtet daher meist ungewollt auf individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, weil er getroffene Vereinbarungen später nicht beweisen kann, zumal wenn sie eher untypisch für den Vertragstyp sind.

Ein Richter wird sich bei unklarer Beweislage eher an typische Regelungsinhalte einer Vertragsart halten, was dann auch der geschickteste Rechtsanwalt selten wird widerlegen können.

 

Vertragsklassiker: Kaufverträge und Co. – schwieriger als gedacht

Der Kaufvertrag begleitet das tägliche Leben wie kaum ein anderer Vertragstyp.
Zuweilen kommt er durch konkludentes Handeln zustande, etwa wenn man am Kiosk die passenden Münzen für die Tageszeitung überreicht und die Zeitung nimmt. Niemand benötigt für diesen Kauf einen Anwalt. Dennoch erfasst dieser Teil des Vertragsrechts, der unter anderem sehr ausführlich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist, sehr komplexe Rechtsfragen. Diese entstehen insbesondere immer dann, wenn es um Leistungsstörungen geht, also eine Partei den Vertrag nicht wie vorgesehen erfüllt.
Auch sind insbesondere im Handel mit seinen verschiedenen Absatzstufen Rahmenverträge verbreitet, die rechtlich sehr komplex sind. Der Rahmenvertrag bezieht sich im Gegensatz zum Einzelvertrag auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien. Diese Sparte im Vertragsrecht verlangt nach einem Anwalt, weil es hier im wirtschaftlichen Bereich nicht nur um rechtliche Fragen, sondern auch um die Ausübung wirtschaftlicher Übermacht gehen kann. Themen wie Lieferverzug und Vertragsstrafen können für die eine Partei zu rechtlichen “Fallstricken” werden, an denen manche Partei vor allem wirtschaftlich scheitert. Hier sollte stets ein kompetenter Rechtsanwalt vor Vertragsschluss die Vertragswerke prüfen. Das gilt auch für Verträge im Vertriebsrecht. Vertriebsrecht streift das Vertragsrecht mit seinen speziellen Verträgen beispielsweise aus dem Bereich der Handelsvertreter, Franchise-Systeme und ähnlichem. Gerade was Handelsvertreter angeht, gibt es spezifische Themen wie etwa Wettbewerbsverbote, die immer von einem Rechtsanwalt begleitet werden sollten. Manches in diesem Bereich kann unwirksam sein und somit nicht die erhoffte tatsächliche Folge haben. Verlässt sich etwa eine Firma auf die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und dieses ist rechtlich nicht wirksam, so können die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen immens sein. In allen diesen Bereich geht es stets um wirtschaftliche Werte, die durch bestimmte rechtliche Gestaltungen verkörpert werden. Die wirtschaftlichen Werte werden durch schlechte vertragliche Gestaltungen gefährdet. Deshalb heißt es dann dieser Stelle immer:
Nur mit meinem Anwalt.

 

Arbeitsverträge – Vertragsrecht im rechtlichen Korsett

Arbeitsvertragsrecht ist ein sehr spezifisches Vertragsrecht, das der wirtschaftlichen Übermacht des Arbeitgebers angepasst wurde. Die Vertragsfreiheit ist eingeschränkt.
Dennoch empfiehlt sich für den Arbeitnehmer die Prüfung eines neuen Arbeitsvertrages durch einen Anwalt. Nicht alle Arbeitgeber halten sich an gesetzliche Regelungen, und viele Vereinbarungen werden häufig auch in ihrer Tragweite nicht vom Arbeitnehmer erfasst. Das gilt etwa für Ausschlussklauseln und ähnliche Regelungen.
Auch Arbeitgeber können oft nur mit einem Rechtsanwalt alle Möglichkeiten und Gestaltungsrechte arbeitsrechtlicher Verträge ausschöpfen.

 

Vertragsrecht – das „Kleingedruckte“ erfreut den Rechtsanwalt

Besonders Verbraucher überlesen gern das “Kleingedruckte”, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträgen. AGB, die vom unternehmerischen Vertragspartner für eine Vielzahl von Verträgen formuliert werden und dem Vertragspartner vielfach übergeholfen werden, sind häufig unwirksam.
Ein fachlich versierter Anwalt sieht dies sofort. Dem Kleingedruckten sollte im Vertragsrecht deshalb besondere Aufmerksamkeit gelten. Das gilt auch bei der Abfassung der AGB, bei der ein Rechtsanwalt wertvolle Dienste leistet.

 

Vertragsrecht – besser gleich zum Anwalt

Das Vertragsrecht ist ein sehr inhomogenes, hochkomplexes Rechtsgebiet,
das den Vertragsparteien viele Freiheit einräumt. Ein kompetenter Rechtsanwalt bewahrt die Vertragsparteien vor unklaren und unwirksamen vertraglichen Regelungen, die später sehr teuer für alle Beteiligten werden können.

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