Ihre Rechtsanwälte für Restrukturierung und Insolvenz
Wir sind erfahrene Spezialisten für Unternehmen und Unternehmer in der Krise. Wir sind Fachanwälte für Insolvenz -und Sanierungsrecht, für Steuerrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht, für internationales Wirtschaftsrecht, für gewerblichen Rechtsschutz, für Arbeitsrecht, für IT Recht und Steuerberater. Wir beraten kompetent, engagiert und lösungsorientiert im Bereich Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz.
Unternehmen im Bereich des Insolvenzrechts, Restrukturierung und Sanierung beraten
300+
Unternehmer und Unternehmen betreut
1500+
Insolvenzverfahren begleitet
200+
Die wirtschaftliche Krise kommt?
Handeln Sie, bevor sie da ist.
Als Geschäftsführer haben Sie schon im Alltag viele umfangreiche Pflichten, deren Nichterfüllung mit Strafe bedroht sein kann und mit erheblichen Haftungsgefahren verbunden ist. Sie werden in der Krise besonders relevant. Doch nicht nur für die Führung einer Gesellschaft, sondern für das gesamte Unternehmen und für seine Belegschaft sind wirtschaftliche Notlagen eine enorme Herausforderung.
Wenn die Krise auf Sie zukommt, ist es allerhöchste Zeit für eine ganze Reihe gezielter Maßnahmen, mit denen Sie die Gefahr abwenden, Ihr Unternehmen wieder auf den Weg bringen und schließlich auch Ihre persönlichen zivil- und strafrechtlichen Risiken mindern. Dieser Belastung sollten Sie nicht allein gegenüberstehen.
Unser Team für Insolvenz- und Sanierungsrecht zeigt Ihnen umfassend, was Sie tun können.
Das sagen unsere Mandanten
über die Zusammenarbeit mit uns
Trotz Firmeninsolvenz Abfindung erstritten
Quelle: anwalt.de
Mit seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner jahrzehntelangen Erfahrung und mit der bisweilen notwendigen Härte und Beharrlichkeit in der Sache hat er für mich ein angemessen sehr gutes Arbeitszeugnis sowie eine Abfindung erstritten.
RA Former war immer ansprechbar und hat stets zeitnah geantwortet, die Kommunikation war jederzeit direkt und zielführend, kurz: Ich war in den allerbesten Händen!
Ich danke Herrn Former und seinem Team außerordentlich und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
für Rechtsanwalt Jens-Arne Former
Streitfall mit Krankenkasse
Quelle: anwalt.de
von H. H. für Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
Kompetent und verständlich
Quelle: anwalt.de
von k. z. für Rechtsanwalt Felix Tittel
Abwehr von Anfechtungsansprüchen
Quelle: anwalt.de
von F. H. für Rechtsanwalt Felix Tittel
Sanierung, Unternehmensverkauf
Quelle: anwalt.de
von A. G. für Rechtsanwalt Felix Tittel
Sanierung mit Erfolg
Quelle: anwalt.de
Seine konsequente und zielgerichtete Verhandlungsführung und sinnvollen Lösungsvorschläge fanden schnell die Akzeptanz der beteiligten Parteien und brachten die zuvor festgefahrenen Verhandlungen wieder in Gang.
Ich fühlte meine Interessen jederzeit sehr gut vertreten und mich dabei kompetent beraten. Daher empfehle ich Herrn Tittel gern weiter und würde mich in einer entsprechenden Situation sofort wieder an ihn wenden.
Seine konsequente und zielgerichtete Verhandlungsführung und sinnvollen Lösungsvorschläge fanden schnell die Akzeptanz der beteiligten Parteien und brachten die zuvor festgefahrenen Verhandlungen wieder in Gang.
Ich fühlte meine Interessen jederzeit sehr gut vertreten und mich dabei kompetent beraten. Daher empfehle ich Herrn Tittel gern weiter und würde mich in einer entsprechenden Situation sofort wieder an ihn wenden. Lieferbeziehung schnell und zielführend weiterhelfen. Zusätzlich unterstütze er uns mit seiner Verhandlungskompetenz bei der Vorbereitung der Gespräche mit unserem Lieferanten und gab uns hilfreiche Tipps für die anstehende Verhandlung an die Hand. Wir möchten zukünftig mit Herr Rösch weiter zusammenarbeiten, um von seiner Expertise bei internationalen Kaufverträgen profitieren zu können.
von B. W. für Rechtsanwalt Felix Tittel
Haftungsansprüche eines Insolvenzverwalters und Sanierun
Quelle: anwalt.de
Er bediente uns bis jetzt ausnahmslos schnell und zuverlässig und ist auch weiterhin für uns tätig.
Wir können Herrn Tittel sehr empfehlen.
von S. S. für Rechtsanwalt Felix Tittel
Sehr angenehme Zusammenarbeit!
Quelle: anwalt.de
von A. K. für Rechtsanwalt Felix Tittel
Sehr zuverlässige Beratung
Quelle: anwalt.de
von J. L. für Rechtsanwalt Jens-Arne Former
Geschäftsführerhaftung , Berufs- ,Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Quelle: anwalt.de
von C. B. für LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB
Schadenersatz in der Bauinsolvenz
Quelle: anwalt.de
von R. W. für LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB
Wir erbringen folgende Leistungen:
So einfach können wir Ihnen helfen
Kontaktaufnahme
- unverbindlich
- telefonisch oder mit Kontaktformular
Erstgespräch mit Schilderung Ihres Anliegens
- in unserer Kanzlei, in Ihrem Unternehmen oder online
- bis zu 30 min. kostenlos
Wir beraten Sie zielführend, indem wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation geben.
Beratungsgespräch
- Aufnahme mittels Mandantenbogen
- effektive Zusammenarbeit
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die optimale Strategie für Ihre rechtliche Situation.
Fortbildungen und Mitgliedschaften
Damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft vorankommt, bilden wir uns konsequent weiter.
Als unser Mandant verdienen Sie die bestmögliche Unterstützung in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Damit wir Ihnen das gewährleisten können, bildet sich unser erfahrenes und motiviertes Team laufend fort. So können wir in Ihrem Interesse jederzeit selbstbewusst, professionell und routiniert agieren – und Sie können sich entspannt zurücklehnen.
Die Kanzlei LFR Wirtschaftsanwälte
Über uns
Wir arbeiten nahe am Mandanten und strikt ergebnisorientiert und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen da hinzubringen, wo Sie es hin haben wollen: nach vorn!
LFR Wirtschaftsanwälte ist eine Münchner Wirtschaftskanzlei für Unternehmen, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gesellschafter, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Gründer und Erben.
Das können Sie erwarten.
Das erwartet Sie.
Wir sind Wirtschaftsanwälte. Wir sind Unternehmer.
Wir verstehen uns als ein Team aus klugen, engagierten und geschickten Anwälten und Anwältinnen – vor allem aber verstehen wir uns als Unternehmer, die auf Routinen und formelhafte Ansätze verzichten und stattdessen für Sie kreative Lösungen entwickeln. Wir alle verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und sind jeweils ausgewiesen spezialisiert als Fachanwälte, Fachberater, Wirtschaftsmediatoren oder Coaches. Wir sind konfliktgewohnt, krisenerfahren – und wir sind gut vernetzt:
Bei Bedarf stehen uns erfahrene Fachleute aus anderen Bereichen zur Seite: Wirtschaftsprüfer, Patent- und Markenanwälte, Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.
Es ist alles ganz einfach? Dann engagieren Sie uns nicht!
Viele Kanzleien sind auf die Bearbeitung von juristischen Standard- und Routineangelegenheiten ausgerichtet. Wir nicht. Denn wir wickeln nicht ab, wir beraten gezielt und individuell: Wenn Sie also eine schwierige, komplizierte oder ungewöhnliche geschäftliche Auseinandersetzung haben oder vor einer großen Veränderung stehen, sollten wir miteinander reden.
Wir kämpfen in jedem Fall für Sie da, ob es um komplexe wirtschaftliche Sachverhalte oder knifflige Rechtsfragen, beträchtliche Geldsummen oder erhebliche persönliche oder geschäftliche Konsequenzen geht. Mit einem kampferprobten, intelligenten und aufmerksamen Team, das – wie Sie – unternehmerisch denkt.
Übrigens werden wir auch von anderen Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit komplexen Angelegenheiten betraut, oft auch, nachdem sie uns als gegnerische Anwälte gegenüberstanden. Wir sind hart im Nehmen, aber wir bemühen uns um einen professionellen Umgang mit unseren Kollegen, und sie schätzen, was wir tun und wie wir es tun.
Unsere Beratung beginnt immer gleich: Wir hören zu.
Nur wenn wir verstanden haben, was Sie wirklich wollen, können wir auch die Lösung finden, nach der Sie wirklich suchen. Deshalb nehmen wir uns die nötige Zeit, um Ihre Situation vollständig zu erfassen. Sie wissen Ihr Anliegen in besten Händen. Und sie werden überrascht sein, wie mühelos die Kommunikation mit Beratern sein kann, die Ihre Sprache sprechen.
Sie haben Ziele. Wir bringen Sie hin.
„Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht.“ Dieses Zitat des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss bringt auch unsere Haltung auf den Punkt: Um Ihr Ziel zu erreichen, klären wir als erstes Ihre rechtliche und geschäftliche Ausgangssituation. Mit diesem Wissen können wir eine individuelle Strategie entwickellen, die zu den gewünschten Ergebnissen führt.
Ihr Ziel kann klar erkennbar sein, z. B. wollen Sie so weit und so kosteneffizient wie möglich Rechtssicherheit im Rahmen eines Deals erlangen oder sich so kostengünstig wie möglich verteidigen. Oft genug ist das Ziel aber auch komplexer: Die Übergabe eines Unternehmens im Rahmen einer Nachfolgeplanung ist eine einschneidende existentielle Veränderung für Übergeber und Übernehmer. Dann beleuchten wir die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Basis gesellschafts-, erb- und steuerrechtlich optimaler Lösungen.
Ein Rechtsstreit kann auch Teil einer größeren geschäftlichen Auseinandersetzung sein: wir verhelfen Ihnen zu einem umfassenderen Ergebnis zu erzielen, das Sie und Ihr Unternehmen nachhaltig stabilisiert. Vielleicht müssen Sie auch einen wichtigen geschäftlichen Präzedenzfall schaffen, und auf diese Weise künftige Klagen oder weiteres Fehlverhalten gegen Sie verhindern.
Kurzgefasst: Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele definieren – und erreichen.
Wir kämpfen für Ihren Erfolg, nicht ums Prinzip!
Wir verstehen uns als reine Wirtschaftskanzlei und beraten auch so. Wie Sie schauen wir nach vorne, denn die Vergangenheit steht ewig still. Mit Ihnen wollen wir in der Zukunft die Fehler vermeiden, die Ihnen in der Vergangenheit das Leben schwer gemacht haben. Und falls Geschehnisse der Vergangenheit die Gegenwart belasten, gehen wir diese Probleme zusammen mit Ihnen an:
- schnell
- zielstrebig
- leidenschaftlich
- pragmatisch und
- allein der Sache verpflichtet
Diese Art von Professionalität entspricht auch Ihrem Verständnis von Führung und dafür schätzen Sie unseren Beratungsstil. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch psychologische und emotionale Aspekte, wo immer sie relevant sind.
Es gibt keine Standardverfahren. Denn jeder Fall ist individuell.
Kreative, ungewohnte und auch überraschende Ansätze können Ihnen auf dem Weg zum Erfolg Zeit und Geld sparen. Was im Geschäft gilt, trifft nach unserer Erfahrung auch bei juristischen Konflikten zu: Die Fakten oder das Gesetz sind selten alleinentscheidend. Deshalb betrachten wir alle Aspekte Ihres geschäftlichen und rechtlichen Problems mit einem offenen, kreativen Blick. Wir beschäftigen uns auch mit der Psyche der Beteiligten, wir untersuchen Verhaltensweisen und Reaktionen auf die Motive dahinter und wir achten auf Manipulationsversuche. Auf diese Weise finden wir Hebelpunkte, die wir effektiv gegen die andere Seite und in Ihrem Interesse nutzen können. Weil wir uns auf Ihr Endziel konzentrieren, unsere Strategie laufend überprüfen und gegebenenfalls anpassen, können Sie sich drauf verlassen, dass wir immer den richtigen Kampf auf die richtige Weise führen.
Wir sind nicht teuer. Wir sind unseren Preis wert.
Ein Mann möchte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
„Herr Anwalt, darf ich Sie etwas fragen?“
- „Nur zu.“
„Was berechnen Sie denn als Gebühr für eine Rechtsberatung?“
- „500 Euro für drei Fragen“, antwortet der Rechtsanwalt.
„Ist das nicht verdammt teuer?“, fragt der Mann.
- „Ja“, erwidert der Rechtsanwalt, „das macht dann 500 Euro.“
So absurd und übertrieben dieser Witz klingt, so realistisch finden ihn viele Mandanten nach dem Gespräch mit dem falschen Anwalt.
Wir verdienen unser Geld anders. Denn wir streben Partnerschaften mit unseren Mandanten an vertrauensvoll und langfristig. Wie Sie möchten wir Streitigkeiten so früh und so einvernehmlich wie möglich beilegen. Häufig lösen wir Konflikte auf, bevor überhaupt eine Klage eingereicht wird, so schnell und effizient wie möglich, denn wir wissen, dass Sie sich lieber auf Ihr Geschäft konzentrieren möchten als auf Auseinandersetzungen.
Deshalb werden wir Ihnen auch einen Rechtsstreit nur dann empfehlen, wenn Aufwand und Ergebnis absehbar im Verhältnis stehen und für das Erreichen ihrer Ziele nötig sind.
Auch im laufenden Prozess verfolgen wir diese Strategie: Wo es angebracht ist, drängen wir auf Vergleichskonferenzen, d.h. wenn also die Parteien über genügend Informationen verfügen, um über eine Lösung zu sprechen, ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren zu führen. In vielen Fällen, gerade auch im Kontakt mit Aufsichts- und Verwaltungsbehörden, können manchmal schon einige wenige Telefonate oder Treffen ausreichen, um den Streit beizulegen.
Natürlich wissen wir, dass eine frühzeitige Lösung nicht immer möglich ist. Umso enger arbeiten wir mit Ihnen zusammen, um den wertvollsten und kostengünstigsten Weg zu finden. Dazu gehört auch, dass wir Ihnen mit individuellen Honorarvereinbarungen entgegenkommen.
Exzellente Anwälte sind gefürchtet. Und Ihr Vorteil.
Wer uns am Verhandlungstisch oder vor Gericht gegenübersitzt, wird bestätigen: Wir sind erstklassige, erfahrene Prozessanwälte und Verhandler. Obwohl wir hart daran arbeiten, Streitigkeiten frühzeitig beizulegen, sind wir immer darauf vorbereitet, Ihren Fall vor Gericht zu bringen. Wir arbeiten dabei mit allen Werkzeugen der gerichtlichen wie auch der alternativen Konfliktlösung (ADR). Wir führen für Sie Schieds- und Schlichtungsverfahren, begleiten Sie bei Mediationen und sonstigen Streitbeilegungs-oder Schlichtungsstellen.
Unser Team von Fachanwälten verfügt über jahre-, z.T. jahrzehntelange Erfahrung bei der Lösung von wirtschaftsrechtlichen Problemen, was uns und Ihnen einen erheblichen Vorteil verschafft, bevor Ihr Fall überhaupt vor Gericht geht. Gegnerische Anwälte wissen, dass wir uns nicht scheuen, Fälle aggressiv anzugehen, und allein das bringt uns von Anfang an in eine solide Verhandlungsposition.
So gesehen, leisten auch unser guter Ruf und unsere Integrität einen entscheidenden Beitrag zu Ihrem Erfolg bei. Wir würden gerne herausfinden, wie wir unseren guten Ruf, unsere Fähigkeiten und unsere Erfahrung für Sie einsetzen können.
Wir beraten und begleiten Sie beim gesamten Spektrum von Streitigkeiten, mit denen ein Unternehmer, eine Führungskraft oder ein kleines, mittleres oder großes Unternehmen konfrontiert werden kann. Sie haben ein Problem? An die Arbeit!
Erfolgreiche Rechtsfälle
Rechtsfall – Insolvenzrecht
Zurück zu geordneten Strukturen nach einer Insolvenz
Rechtsfall – Restrukturierung & Insolvenz
Problem
Nach einem Gesellschafterstreit geriet ein Chipentwicklungsunternehmen in eine finanzielle Krise und durchlief in weiterer Folge ein Insolvenzverfahren.
Ziel
Das Unternehmen zurück zu geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu führen und nach Möglichkeit von finanziellen Altlasten zu befreien, damit wieder frei gewirtschaftet werden kann.
Lösung
Nach einer gründlichen Analyse machten wir Lösungsvorschläge zur Beseitigung von zukünftigen Gesellschafterkonflikten und schufen Möglichkeiten zur weiteren Finanzierung des Unternehmens.
Die Erstellung eines Sanierungsgutachtens war ausschlaggebend für die Verhandlung mit der Bank und bildete die weitere Verhandlungsgrundlage der Geschäftsführung im laufenden Verfahren.
Ebenso konnten wir das Unternehmen von diversen Altlasten befreien.
Das Unternehmen befindet sich derzeit in der dritten Runde der Finanzierungsverhandlungen bei einem Unternehmenswert von rund € 25 Mio.
Eine Insolvenz mit weitreichenden Folgen
Rechtsfall – Insolvenzrecht
Problem
Ein Bauunternehmen, dessen Gewinne ohnehin bereits einbrachen, wurde schließlich durch die Zahlungsunfähigkeit eines seiner Kunden selbst in die Insolvenz getrieben. Vom wenig bemühten Steuerberater ignoriert, drohte die Lage schließlich völlig aus dem Ruder zu laufen.
Ziel
Die vom Insolvenzverwalter belegten Vorwürfe, dass die Buchführung Rückstände aufwiese, sollten abgewendet werden und die bereits eingeleiteten Ermittlungen zum Verdacht eines Bankrottdelikts sollten eingestellt werden.
Lösung
Dank unserer Erfahrung und Expertise konnten wir rasch Argumente finden, dass ein kurzzeitiger Buchungsrückstand nicht ausreichend für den Vorwurf eines Bankrottdelikts ist. Ebenso konnten wir nachweisen, dass der Geschäftsführer jederzeit Überblick über die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft hatte. Das Verfahren wurde eingestellt.
Verlieren Sie nicht den Mut.
Stellen Sie sich der Krise gemeinsam mit uns.
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät oder schon mittendrin ist, suchen wir mit Ihnen einen Ausweg. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Strategie, um die nachteiligen Folgen sowohl in privater als auch in unternehmerischer Hinsicht so gering wie möglich zu halten. Nicht immer bedeutet eine wirtschaftliche Krise das Ende Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Oft birgt sie auch die Chance zu einer Neustrukturierung, um letztlich besser und damit auch gewinnbringender zu handeln.
Machen Sie den ersten Schritt und kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch!
Unsere Publikationen
Informationen und Publikationen zu den Themen Insolvenzrecht und Restrukturierung:
Weitere Informationen und Publikationen zu den Themen Insolvenzrecht und Restrukturierung:
- Startup-Gründer in der Finanzierungsfalle:
- Vermögensschutz bei Übertragung von Immobilien
- Überbrückungshilfen und Schlussabrechnung im Rahmen eines (drohenden) Insolvenzverfahrens
- Geschäftsführerpflichten in der Krise- Anforderungen an den Finanzplan
- Sanierung ohne Insolvenz -Hinweise für Geschäftsleiter-
- Blitzlöschung einer vermögenslosen GmbH vor Ablauf des Sperrjahres
- Insolvenz: Grundzüge und Krisenstadien
- Was ist eine Insolvenz?
- Die Managerhaftung des Geschäftsführers im Falle der Insolvenz: Was zu beachten ist!
- Gesellschafterdarlehen (in der Krise) – steuerrechtliche Aspekte
- Neue Pflichten für Geschäftsführer – SanInsFoG – StaRUG
- BGH erleichtert GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz oder D&O-Deckung schafft Haftung
- Aktuelle Handlungsempfehlung für Unternehmen im Umfeld von COVID-19
- AVP Insolvenz und die Folgen für Apotheken
- EuGH und der Widerrufsjoker bei Verbraucherdarlehen
- Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
- Möglichkeiten zur Beschränkung der Haftung des GmbH-Geschäftsführers außerhalb der Unternehmenskrise
- Teure neue Rechtsprechung: Haftung als Bürge nicht mehr steuerlich absetzbar!
- Insolvenzrecht und Restrukturierung: Was muss ich hier beachten?
- Die Insolvenzantragspflicht in den Zeiten der COVID 19 Pandemie- Das SanInsFoG
- Rechtlicher Notfallplan: Was tun, wenn Corona ihr Unternehmen infiziert!
- Möglichkeiten zur Beschränkung der Haftung des GmbH-Geschäftsführers außerhalb der Unternehmenskrise
- Wenn Unternehmen sterben oder verschwinden: Wann haften Rechtsnachfolger für Wettbewerbs- u. Markenverstöße?
- Nach den BGH-Urteilen zur verschärften Haftung von Amazon-Marketplace -Verkäufern: Was ist zu tun?
- Neues Sanierungsrecht für Unternehmen beschlossen
- Haftung weiter verschärft: Geschäftsführer und Vorstände: können Bürgschaften für übernommene Firmenkredite nicht widerrufen!