Neues Sanierungsrecht für Unternehmen beschlossen

Die Sanierung außerhalb der Insolvenz wird nach einem Beschluss des Bundestages ab 1. Januar 2021 für drohend zahlungsunfähige Unternehmen erleichtert:

Das Gesetz beinhaltet vier zentrale Regelungen:

  • Sanierung statt Insolvenzverfahren

Mit dem Gesetz soll eine verstärkte Sanierung von Unternehmen statt der insolvenzrechtlichen Liquidation auch gegen den Willen einzelne Gläubiger möglich sein. Grundlage ist ein von den Gläubigern mehrheitlich (75%) angenommener Restrukturierungsplan.

  • Strikte Ausrichtung der Eigenverwaltung an Gläubigerinteressen

Geschäftsleiter müssen bei unternehmerischen Entscheidungen umso stärker die Gläubiger Interessen berücksichtigen, je näher der drohende Zahlungsausfall rückt.

  • Geschäftsführer werden stärker in die Pflicht genommen

Nur Geschäftsführer, die sich strikt an die Restrukturierungsvorgaben halten, bleiben von einer Haftung, dann aber umfassender als in der Vergangenheit, verschont.

  • Verlängerung des Zeitraums für die Insolvenzantragspflicht

Der maximale Zeitraum, um einen Insolvenzantrag zu stellen, soll von drei auf sechs Wochen ausgedehnt werden. Der Gesetzgeber hat ein spannendes, hoch komplexes Sanierungsinstrument geschaffen, welches in der Praxis große Bedeutung zukommen kann.

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