Wir gratulieren unserem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Tobias Kreth, zur Verleihung seines Fachanwaltstitels. Die Rechtsanwaltskammer München hat ihn in diesem Monat zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ernannt.
Damit verfügt unsere Kanzlei über
vier Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht,
zwei Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und
je einen Fachanwalt für
- Arbeitsrecht
- internationales Wirtschaftsrecht
- IT-Recht
- Insolvenzrecht und Sanierung
- Steuerrecht.
Zur Erlangung eines Fachanwaltstitels müssen in dem entsprechenden Rechtsgebiet besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden. Wir freuen uns, dass wir unseren Mandanten auch diese ausgewiesene Expertise im Wirtschaftsrecht bieten können. Der Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer München an Rechtsanwälte verliehen, die in ihrem Fachbereich über vertiefte Kenntnisse und nachgewiesene erhebliche praktische außergerichtliche und gerichtliche Erfahrung verfügen.