Es ist wichtig, dass der Unternehmer frühzeitig erkennt, dass sein Unternehmen in eine Krise geraten ist. Klassische Anzeichen sind:
- Verschlechterung der Liquidität
- Lieferantenkredite müssen vermehrt in Anspruch genommen werden
- Mahnungen von Gläubigern häufen sich
- Drohender Forderungsausfall durch Insolvenz eines Großkunden
- Kunden wechseln zum Wettbewerb
- Rückforderung von Gesellschafterdarlehen
- Änderung der Produktionspalette
- Starke Einschränkung der Produktion (Kurzarbeit)
- Mitarbeiter kündigen
Diese ersten Anzeichen werden in der Praxis leider allzu oft ignoriert oder als nicht relevant abgetan. Die Folge ist eine stetige Verschärfung der Krise. Wird eine Unternehmenskrise zu lange ignoriert, ist die Zahlungsunfähigkeit und damit die Insolvenz nicht mehr weit. Rechtlich gesehen beginnt eine Krise bei der GmbH mit der formellen Unterkapitalisierung und/oder mangelnder Kreditwürdigkeit. Ist es soweit gekommen, steigt das zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers enorm. Für jeden Geschäftsführer ist es daher sehr wichtig, seine Pflichten und Risiken zu kennen und frühzeitig auf mögliche Anzeichen einer Krise zu reagieren.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/insolvenzen-baugewerbe-handel-101.html
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