Die Geschäftsführungsbefugnis kann in der Partnerschaftsgesellschaft nach einem neuen Urteil leichter entzogen werden. Aber ohne klare Regelungen im Partnerschaftsvertrag droht im Konfliktfall Stillstand!
Gewinnen tut derjenige, der rechtzeitig vertragliche Vorsorge trifft, damit Ihre Gesellschaft nicht zur statischen Bühne für individuelle Interessen wird.
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Tipp: Passen Sie Ihre Verträge an die neuen rechtlichen Möglichkeiten an!
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