Aus München für ganz Deutschland:
Ihre Berater im Steuerrecht
Unser Team berät und vertritt Sie in allen Fragen des Steuerrechts. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Unternehmenssteuerrecht
- Immobiliensteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Steuerstreitverfahren vom Einspruchs- bis zum finanzgerichtlichen Verfahren
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Steuerliches Haftungsrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Vollstreckungsabwehr und Asset protection (zusammen mit unseren Spezialisten der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung)
- Gutachten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (Mandatsschutz wird garantiert)
Bundesweite Beratung, Vertretung und Prozessführung
20 Jahre Erfahrung und Erfolge aus mehr als 6500 betreuten Verfahren
Über 2500 Unternehmer und Unternehmen betreut
Das Steuerrecht für Unternehmen ist kompliziert. Das muss kein Nachteil sein.
Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer… – die Beträge, die Unternehmen hier pro Monat, Quartal und Jahr entrichten, fehlen für den Auf und Ausbau ihres Geschäfts. Und die Regeln und Gesetze, nach denen Sie diese Steuern entrichten, sind derart komplex, dass Sie sich mit Recht fragen, ob Sie vielleicht zu viel bezahlen, ohne es zu wissen.
Tatsächlich scheint die nominale Steuerlast für deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich hoch, doch es ist ebenso eine Tatsache, dass viele gesetzliche Regelungen ausdrücklich zulassen, die effektiv zu zahlende Steuersumme erheblich zu senken. Aber wer soll sich da durchfinden?
Unser Expertenteam im Steuerrecht.
Das sagen unsere Mandanten über uns
Klageerhebung gg. IHK wg. ungerechtfertigte Ablehnung unsere Überbrückungshilfe IV Antrag
Quelle: anwalt.de
für Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann
Super Hilfe bei Kapitalerhöhungen und Antrag auf Investzuschuss
Quelle: anwalt.de
Frau Roggendorf hat unser kleines Startup im Zusammenhang mit dem Einstieg neuer Investoren im Rahmen einer Kapitalerhöhung beraten und begleitet. Besonders hervorheben möchte ich ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf mit den Behörden zur Erlangung des Investzuschusses zu erhalten. Ich kann Frau Roggendorff wärmstens empfehlen
von J. L. für Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
Steuerrechtliche Beratung
Quelle: anwalt.de
Empfehlenswert, jederzeit wieder.
von P. M. für Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
Prüfung Ablehnung bescheid DRVBund Riester
Quelle: anwalt.de
von N. S. für LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB
Wir unterstützen Sie im Steuerrecht in folgenden Bereichen
So einfach können wir Ihnen helfen
Sie nehmen Kontakt zu uns auf
- telefonisch oder mit Kontaktformular
- und natürlich unverbindlich
Sie schildern uns Ihr Anliegen
- in unserer Kanzlei, in Ihrem Unternehmen oder online
- bis zu 30 min. kostenlos
Wir beraten Sie zielführend, indem wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation geben.
Wir sind bereit
- Aufnahme mittels Mandantenbogen, jur. Person oder Mandantenbogen nat. Person
- effiziente Zusammenarbeit
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die optimale Strategie für Ihre rechtliche Situation.
Fortbildungen und Mitgliedschaften
Damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft vorankommt, bilden wir uns konsequent weiter.
Als unser Mandant verdienen Sie die bestmögliche Unterstützung in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Damit wir Ihnen das gewährleisten können, bildet sich unser erfahrenes und motiviertes Team laufend fort. So können wir in Ihrem Interesse jederzeit selbstbewusst, professionell und routiniert agieren – und Sie können sich entspannt zurücklehnen.
Die Kanzlei LFR Wirtschaftsanwälte
Über uns
Wir arbeiten nahe am Mandanten und strikt ergebnisorientiert und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen da hinzubringen, wo Sie es hin haben wollen: nach vorn!
LFR Wirtschaftsanwälte ist eine Münchner Wirtschaftskanzlei für Unternehmen, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gesellschafter, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Gründer und Erben.
Das können Sie erwarten.
Das erwartet Sie.
Wir sind Wirtschaftsanwälte. Wir sind Unternehmer.
Wir verstehen uns als ein Team aus klugen, engagierten und geschickten Anwälten und Anwältinnen – vor allem aber verstehen wir uns als Unternehmer, die auf Routinen und formelhafte Ansätze verzichten und stattdessen für Sie kreative Lösungen entwickeln. Wir alle verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und sind jeweils ausgewiesen spezialisiert als Fachanwälte, Fachberater, Wirtschaftsmediatoren oder Coaches. Wir sind konfliktgewohnt, krisenerfahren – und wir sind gut vernetzt:
Bei Bedarf stehen uns erfahrene Fachleute aus anderen Bereichen zur Seite: Wirtschaftsprüfer, Patent- und Markenanwälte, Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.
Es ist alles ganz einfach? Dann engagieren Sie uns nicht!
Viele Kanzleien sind auf die Bearbeitung von juristischen Standard- und Routineangelegenheiten ausgerichtet. Wir nicht. Denn wir wickeln nicht ab, wir beraten gezielt und individuell: Wenn Sie also eine schwierige, komplizierte oder ungewöhnliche geschäftliche Auseinandersetzung haben oder vor einer großen Veränderung stehen, sollten wir miteinander reden.
Wir kämpfen in jedem Fall für Sie da, ob es um komplexe wirtschaftliche Sachverhalte oder knifflige Rechtsfragen, beträchtliche Geldsummen oder erhebliche persönliche oder geschäftliche Konsequenzen geht. Mit einem kampferprobten, intelligenten und aufmerksamen Team, das – wie Sie – unternehmerisch denkt.
Übrigens werden wir auch von anderen Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit komplexen Angelegenheiten betraut, oft auch, nachdem sie uns als gegnerische Anwälte gegenüberstanden. Wir sind hart im Nehmen, aber wir bemühen uns um einen professionellen Umgang mit unseren Kollegen, und sie schätzen, was wir tun und wie wir es tun.
Unsere Beratung beginnt immer gleich: Wir hören zu.
Nur wenn wir verstanden haben, was Sie wirklich wollen, können wir auch die Lösung finden, nach der Sie wirklich suchen. Deshalb nehmen wir uns die nötige Zeit, um Ihre Situation vollständig zu erfassen. Sie wissen Ihr Anliegen in besten Händen. Und sie werden überrascht sein, wie mühelos die Kommunikation mit Beratern sein kann, die Ihre Sprache sprechen.
Sie haben Ziele. Wir bringen Sie hin.
„Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht.“ Dieses Zitat des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss bringt auch unsere Haltung auf den Punkt: Um Ihr Ziel zu erreichen, klären wir als erstes Ihre rechtliche und geschäftliche Ausgangssituation. Mit diesem Wissen können wir eine individuelle Strategie entwickellen, die zu den gewünschten Ergebnissen führt.
Ihr Ziel kann klar erkennbar sein, z. B. wollen Sie so weit und so kosteneffizient wie möglich Rechtssicherheit im Rahmen eines Deals erlangen oder sich so kostengünstig wie möglich verteidigen. Oft genug ist das Ziel aber auch komplexer: Die Übergabe eines Unternehmens im Rahmen einer Nachfolgeplanung ist eine einschneidende existentielle Veränderung für Übergeber und Übernehmer. Dann beleuchten wir die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Basis gesellschafts-, erb- und steuerrechtlich optimaler Lösungen.
Ein Rechtsstreit kann auch Teil einer größeren geschäftlichen Auseinandersetzung sein: wir verhelfen Ihnen zu einem umfassenderen Ergebnis zu erzielen, das Sie und Ihr Unternehmen nachhaltig stabilisiert. Vielleicht müssen Sie auch einen wichtigen geschäftlichen Präzedenzfall schaffen, und auf diese Weise künftige Klagen oder weiteres Fehlverhalten gegen Sie verhindern.
Kurzgefasst: Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele definieren – und erreichen.
Wir kämpfen für Ihren Erfolg, nicht ums Prinzip!
Wir verstehen uns als reine Wirtschaftskanzlei und beraten auch so. Wie Sie schauen wir nach vorne, denn die Vergangenheit steht ewig still. Mit Ihnen wollen wir in der Zukunft die Fehler vermeiden, die Ihnen in der Vergangenheit das Leben schwer gemacht haben. Und falls Geschehnisse der Vergangenheit die Gegenwart belasten, gehen wir diese Probleme zusammen mit Ihnen an:
- schnell
- zielstrebig
- leidenschaftlich
- pragmatisch und
- allein der Sache verpflichtet
Diese Art von Professionalität entspricht auch Ihrem Verständnis von Führung und dafür schätzen Sie unseren Beratungsstil. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch psychologische und emotionale Aspekte, wo immer sie relevant sind.
Es gibt keine Standardverfahren. Denn jeder Fall ist individuell.
Kreative, ungewohnte und auch überraschende Ansätze können Ihnen auf dem Weg zum Erfolg Zeit und Geld sparen. Was im Geschäft gilt, trifft nach unserer Erfahrung auch bei juristischen Konflikten zu: Die Fakten oder das Gesetz sind selten alleinentscheidend. Deshalb betrachten wir alle Aspekte Ihres geschäftlichen und rechtlichen Problems mit einem offenen, kreativen Blick. Wir beschäftigen uns auch mit der Psyche der Beteiligten, wir untersuchen Verhaltensweisen und Reaktionen auf die Motive dahinter und wir achten auf Manipulationsversuche. Auf diese Weise finden wir Hebelpunkte, die wir effektiv gegen die andere Seite und in Ihrem Interesse nutzen können. Weil wir uns auf Ihr Endziel konzentrieren, unsere Strategie laufend überprüfen und gegebenenfalls anpassen, können Sie sich drauf verlassen, dass wir immer den richtigen Kampf auf die richtige Weise führen.
Wir sind nicht teuer. Wir sind unseren Preis wert.
Ein Mann möchte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
„Herr Anwalt, darf ich Sie etwas fragen?“
- „Nur zu.“
„Was berechnen Sie denn als Gebühr für eine Rechtsberatung?“
- „500 Euro für drei Fragen“, antwortet der Rechtsanwalt.
„Ist das nicht verdammt teuer?“, fragt der Mann.
- „Ja“, erwidert der Rechtsanwalt, „das macht dann 500 Euro.“
So absurd und übertrieben dieser Witz klingt, so realistisch finden ihn viele Mandanten nach dem Gespräch mit dem falschen Anwalt.
Wir verdienen unser Geld anders. Denn wir streben Partnerschaften mit unseren Mandanten an vertrauensvoll und langfristig. Wie Sie möchten wir Streitigkeiten so früh und so einvernehmlich wie möglich beilegen. Häufig lösen wir Konflikte auf, bevor überhaupt eine Klage eingereicht wird, so schnell und effizient wie möglich, denn wir wissen, dass Sie sich lieber auf Ihr Geschäft konzentrieren möchten als auf Auseinandersetzungen.
Deshalb werden wir Ihnen auch einen Rechtsstreit nur dann empfehlen, wenn Aufwand und Ergebnis absehbar im Verhältnis stehen und für das Erreichen ihrer Ziele nötig sind.
Auch im laufenden Prozess verfolgen wir diese Strategie: Wo es angebracht ist, drängen wir auf Vergleichskonferenzen, d.h. wenn also die Parteien über genügend Informationen verfügen, um über eine Lösung zu sprechen, ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren zu führen. In vielen Fällen, gerade auch im Kontakt mit Aufsichts- und Verwaltungsbehörden, können manchmal schon einige wenige Telefonate oder Treffen ausreichen, um den Streit beizulegen.
Natürlich wissen wir, dass eine frühzeitige Lösung nicht immer möglich ist. Umso enger arbeiten wir mit Ihnen zusammen, um den wertvollsten und kostengünstigsten Weg zu finden. Dazu gehört auch, dass wir Ihnen mit individuellen Honorarvereinbarungen entgegenkommen.
Exzellente Anwälte sind gefürchtet. Und Ihr Vorteil.
Wer uns am Verhandlungstisch oder vor Gericht gegenübersitzt, wird bestätigen: Wir sind erstklassige, erfahrene Prozessanwälte und Verhandler. Obwohl wir hart daran arbeiten, Streitigkeiten frühzeitig beizulegen, sind wir immer darauf vorbereitet, Ihren Fall vor Gericht zu bringen. Wir arbeiten dabei mit allen Werkzeugen der gerichtlichen wie auch der alternativen Konfliktlösung (ADR). Wir führen für Sie Schieds- und Schlichtungsverfahren, begleiten Sie bei Mediationen und sonstigen Streitbeilegungs-oder Schlichtungsstellen.
Unser Team von Fachanwälten verfügt über jahre-, z.T. jahrzehntelange Erfahrung bei der Lösung von wirtschaftsrechtlichen Problemen, was uns und Ihnen einen erheblichen Vorteil verschafft, bevor Ihr Fall überhaupt vor Gericht geht. Gegnerische Anwälte wissen, dass wir uns nicht scheuen, Fälle aggressiv anzugehen, und allein das bringt uns von Anfang an in eine solide Verhandlungsposition.
So gesehen, leisten auch unser guter Ruf und unsere Integrität einen entscheidenden Beitrag zu Ihrem Erfolg bei. Wir würden gerne herausfinden, wie wir unseren guten Ruf, unsere Fähigkeiten und unsere Erfahrung für Sie einsetzen können.
Wir beraten und begleiten Sie beim gesamten Spektrum von Streitigkeiten, mit denen ein Unternehmer, eine Führungskraft oder ein kleines, mittleres oder großes Unternehmen konfrontiert werden kann. Sie haben ein Problem? An die Arbeit!
Erfolgreiche Rechtsfälle
Corona Nachwehen
Rechtsfall – Steuerrecht
ausgangspunkt
Der Geschäftsführer stellte erst im Oktober Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, allerdings wurde die Lohnsteuerabgabe schon längere Zeit nicht entrichtet. Aufgrund seines Fehlverhaltens drohten ihm haftungsrechtliche Folgen.
Ziel
Die Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers, resultierend aus den Zahlungsrückständen, sollte reduziert werden.
Lösung
Dank der langjährigen Erfahrung im Steuerrecht gelang es unserer Anwältin, die Haftungsinanspruchnahme deutlich zu senken. Und auch mit den Krankenkassen, als Einzugsstellen der Arbeitgeberanteile, ließen sich Vergleichslösungen finden.
Steuern sind ein alltägliches „Betriebsrisiko“.
Es zu minimieren ist unser Alltag.
Mit über 20 Jahren Expertise und Erfahrung in Steuerfragen können wir Ihnen als Unternehmer wertvolle Unterstützung bieten, wo immer Sie sie wünschen: Ob es schlicht darum geht, Gesetze und Vorschriften zu entschlüsseln oder ob Sie potenzielle Gefahren erkennen und minimieren wollen, ob Sie eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Geschäftsziele entwickeln wollen oder Ihnen eine Steuerprüfung oder bereits eine Steuerstreitigkeit ins Haus steht.
Sie können viel Zeit, Nerven und – sehr wahrscheinlich – sehr viel Geld sparen.
Lassen Sie uns miteinander reden.
Unsere Publikationen
Publikationen zum Thema Steuerrecht:
Hier finden Sie weitere hilfreiche Artikel zum Thema Steuerrecht:
- Die Grunderwerbsteuerbefreiung im Lichte des MoPeG
- So vermeiden Sie, dass freiberufliche IT-Spezialisten als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eingestuft werden
- Der Wille zählt für die Tat – Zu einzelnen Aspekten des Subventionsbetruges bei „Corona Hilfen (ÜBH)“ – Teil 1
- Der Wille zählt für die Tat – Zu einzelnen Aspekten des Subventionsbetruges bei „Corona Hilfen (ÜBH)“ – Teil 2
- Rückforderungsbescheide bei sog. Überbrückungshilfen – wie gewonnen so zerronnen?
- Fallstricke eines Klageverfahren gegen die (teilweise) Ablehnung der Überbrückungshilfe (ÜBH) IV
- Die Erwachsenen Adoption- probates Mittel der Reduzierung eines Pflichtteils bzw. der Erbschaftsteuerersparnis?
- Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb einer inländischen Immobilie durch ausländisches Vermächtnis?
- Überbrückungshilfen und Schlussabrechnung im Rahmen eines (drohenden) Insolvenzverfahrens
- Änderungen zum Statusfeststellungsverfahren
- Abgerechnet wird am Schluss – Corona- Überbrückungshilfen im Verwaltungsverfahren
- Teleologische Reduktion des sogenannten Einstiegstest bei grundsätzlich begünstigungsfähigen Vermögen
- Geschäftsleiterhaftung bei Schwarzarbeit
- Das Transparenzregister – vom Papiertiger zum Bürokratiemonster
- Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf den Jahresabschluss
- Bewertung von Umlaufvermögen
- Die GmbH und der Jahresabschluss – Das haben Geschäftsführer und Gesellschafter auch in Corona- Zeiten zu beachten!
- LFR erwirkt Grundsatzentscheidung des EuGH zur Margenbesteuerung und ermäßigter Steuersatz bei Überlassung von Ferienwohnungen
- Die Familiengesellschaft bei der Übertragung von Immobilien
- Neue Möglichkeiten zur Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen: Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Möglichkeiten
- Airbnb-Mieteinnahmen nicht versteuert? Steuerhinterziehung oder Selbstanzeige?
- Neue Soforthilfen der Bundesregierung: Steuererleichterungen und Umsatzausfallerstattungen!
- Corona-Krise und Kinderbetreuung – ein Überblick
- Erste Hilfe bei Corona: Wie komme ich an die Zuschüsse
- Müssen Werbetreibende jetzt Steuern von Google und Facebook eintreiben und an den Fiskus abführen?
- Abgrenzung Selbstständigkeit zur Scheinselbstständigkeit: Checkliste mit Leitfaden
- Teure neue Rechtsprechung: Haftung als Bürge nicht mehr steuerlich absetzbar!
- GmbH-Geschäftsführer- und Sozialversicherungpflicht
- Wer seinen Jahresabschluss nicht (rechtzeitig) offenlegt, kann aktuell nicht abgemahnt werden!
- Sozialversicherungspflicht des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers trotz Stimmbindung?