Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ende der 19. Legislaturperiode in diesem Jahr war damit verbunden, dass es zu zahlreichen steuergesetzlichen Änderungen gekommen ist. Diese eröffnen teilweise nicht nur neue Gestaltungsmöglichkeiten (wie die Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft für bestimmte Personengesellschaften), sondern bringen auch Verschärfungen mit sich (wie etwa zur Grunderwerbsteuer, zum Wegzug ins Ausland
oder bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten).
Von den steuergesetzlichen Änderungen betroffen sind nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vermieter sowie Kapitalanleger. Zusätzlich sind neue wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung sowie Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit ergangen, von denen Sie betroffen sein können.
Die nachstehenden Ausführungen sollen dazu dienen, Sie über die eingetretenen steuerlichen Änderungen zu informieren. Diese sind nach einzelnen Themengebieten aufbereitet dargestellt, welche Sie über die nebenstehende Inhaltsübersicht rasch finden können.
Zögern Sie, bitte, nicht, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie zu einzelnen Ausführungen Fragen haben.
Der Beitrag kann nachgelesen werden unter:
Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2021 (PDF-Datei)