Zumindest kann er sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg darauf berufen, dass er von der Tatsache, dass der Wagen nicht dem Verkäufer gehörte, nichts gewusst hat. Im konkreten Fall musste er den Sportwagen an die wahren Eigentümer herausgeben.
Kein Gutglaubenserwerb eines unterschlagenen Lamborghinis auf Imbiss-Parkplatz (beck.de)
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