Rechtsanwälte dürfen keine Vermittlungsprovisionen zahlen.

Das anwaltliche Berufsrecht gilt vielen als antiquiert. Jedenfalls setzt es Anwälten bei der Mandatsakquise engere Grenzen als normalen Gewerbetreibenden. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) hat kürzlich entschieden, dass eine Online-Plattform für die Vermittlung von Erstmandaten keine Vermittlungsprovision verlangen darf. Das Urteil wurde im aktuellen Anwaltsblatt kritisch besprochen. Der Artikel ist hier zu finden: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/vermittlungsprovision-fuer-online-mandantenakquise-verboten

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