Jens-Arne Former
Rechtsanwalt, Partner,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sehen Sie selbst, ob Herr Former der richtige Anwalt Ihrer Sache ist.
Nur das Ergebnis zählt. Recht haben als Selbstzweck verschwendet Zeit, Geld und Lebensenergie.
Tätigkeitsbereiche
- Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere Rechte der AG-Vorstände und GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafterstreitigkeiten
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
- Immobilienrecht mit Schwerpunkt Restrukturierung sowie Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften
- Erbrecht mit Schwerpunkt Pflichtteilsrecht sowie Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Partner
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beruflicher Werdegang
Seit 2015
Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
2007-2014
Partner und 2003-2006 Rechtsanwalt der Kanzlei Schaal & Parter mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie in Salzburg
Mitgliedschaften
Veröffentlichungen
- Former/Förster, AnwZert ArbR 3/2022 Anm. 3 Keine Lohnfortzahlung bei Betriebsschließung durch Lockdown – Eine Frage des Betriebsrisikos (zugleich Anm. zu BAG, Urt. v. 13.10.2021 – 5 AZR 211/21)
- Former, Coronakrise update Arbeitsrecht: Urlaubsansprüche während Kurzarbeit – die wichtigsten FAQ unter https://www.juraforum.de/news/coronakrise-update-arbeitsrecht-urlaubsansprueche-waehrend-kurzarbeit-die-wichtigsten-faq_248569
- Former, Möglichkeiten zur Beschränkung der Haftung des GmbH-Geschäftsführers außerhalb der Unternehmenskrise im Internet unter https://www.juraforum.de/news/moeglichkeiten-zur-beschraenkung-der-haftung-des-gmbh-geschaeftsfuehrers-ausserhalb-der-unternehmenskrise_248494
- Div. weitere Veröffentlichungen unter
https://www.anwalt.de/jens-arne-former/rechtstipps.php
Das sagen meine Mandanten.
Exzellente Arbeitsrechtsberatung - Außerordentlich erfolgreiche Vergleichsverhandlung
Quelle: anwalt.de
Ich kann Rechtsanwalt Jens-Arne Former für Arbeitsrechtsangelegenheiten wärmstens empfehlen. Die Betreuung, die ich erhielt, war äußerst schnell und zuverlässig. Ich fühlte mich in jeder Phase des Prozesses gut informiert und unterstützt.
Trotz einer äußerst schlechten Ausgangslage, in der die Gegenseite nicht verhandlungs- bzw. kompromissbereit war, erzielte Herr Former bei der Aushandlung eines Vergleichs einen außerordentlichen Erfolg und übertraf meine vorab definierte Zielsetzung. Seine herausragende Kompetenz und Professionalität im Arbeitsrecht, sowie seine versierte Herangehensweise und wertvolle Guidance im Prozess waren entscheidend für den erfolgreichen Ausgang meines Falls.
Ich bin mehr als zufrieden mit den erbrachten Leistungen und würde mich bei zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten immer wieder an die Kanzlei bzw. an Herrn Former wenden. Nochmals vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und das positive Ergebnis!
Außerordentliche Kündigung Leitender Angestellter
Quelle: anwalt.de
Herr Jens Former hat mich hervorragend in einem sehr komplizierten Kündigungsschutzverfahren vertreten. Er war für mich jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner und hat mich souverän in allen Instanzen vertreten. Ich kann Herrn Former nur meinen Dank und meine vollste Empfehlung für seine anwaltliche Vertretung aussprechen.
Trotz Firmeninsolvenz Abfindung erstritten
Quelle: anwalt.de
RA Former hat mich in meinem Kündigungsfall wegen Firmeninsolvenz vertreten.
Mit seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner jahrzehntelangen Erfahrung und mit der bisweilen notwendigen Härte und Beharrlichkeit in der Sache hat er für mich ein angemessen sehr gutes Arbeitszeugnis sowie eine Abfindung erstritten.
RA Former war immer ansprechbar und hat stets zeitnah geantwortet, die Kommunikation war jederzeit direkt und zielführend, kurz: Ich war in den allerbesten Händen!
Ich danke Herrn Former und seinem Team außerordentlich und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Super Betreuung im Kündigungsfall
Quelle: anwalt.de
Ich habe die Unterstützung von RA Former in Anspruch genommen, nachdem mein Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen hat. Er hat schnell reagiert und mich durch einen Monat Verhandlung geführt, mit dessen Endergebnis ich sehr zufrieden bin. Ich kann Herrn Former wirklich empfehlen, weil er klar und wertschätzend mit allen Beteiligten kommunizierte, verständlich zielgerichtete Handlungsoptionen & Entscheidungswege aufzeigte und einen für mich persönlich erfolgreichen Abschluss erzielen konnte.
Versetzung,Aufhebungsvertrag, Freistellung und Abfindung
Quelle: anwalt.de
Rechtsanwalt Former hat mich zunächst bezüglich einer mich sehr belastenden Versetzung umfassend beraten und vertreten. Ich habe mich von Herrn Former dabei stets perfekt unterstützt und aufgefangen gefühlt. Er war sehr gut erreichbar und hat meine Fragen vollständig beantwortet und mir dadurch jederzeit ein sicheres Gefühl vermittelt. Die Vertretung mündete in einen Aufhebungsvertrag, der mir eine bezahlte Freistellung und eine Abfindung von mehr als 1 Jahresgehalt sicherte, obwohl mir ein anderer Rechtsanwalt mitgeteilt hatte, dass die Versetzung wirksam ist und ich keinen Anspruch auf eine Abfindung habe. Da hat sich die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Former bezahlt gemacht. Vielen Dank!