Ab dem 1. August 2022 ist die Gründung einer #GmbH (mit Barmitteln) digital möglich, ebenso die #Bargründung einer #Unternehmergesellschaft (UG). Gerade die Gründung von Gesellschaften mit Beteiligten, die in Wohnsitz im EU-Ausland haben, wird damit deutlich einfacher. Ab 1. August 2023 können auch Beschlüsse über #Satzungsänderungen der GmbH – einschließlich #Kapitalerhöhungen – online getroffen werden, wenn diese Beschlüsse einstimmig gefasst werden.
Wo hackt es noch?
Weiterhin nur beim Notar möglich sind
- Gründungen von #Aktiengesellschaften
- Beglaubigungen beziehungsweise Anmeldungen im Zusammenhang mit der Gründung von #Personengesellschaften
- Umwandlungsvorgänge wie #Verschmelzungen, #Spaltungen oder #Ausgliederungen innerhalb einer GmbH.
- Übertragungen von GmbH-Anteilen oder #Anteilskäufe