In einer Studie mit dem Titel „Einsatz Künstlicher Intelligenz im Vertrags-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht“, die diese Woche in der größten juristischen Fachzeitschrift NJW veröffentlicht wurde, untersuchen von Conrads/Schweitzer die Fähigkeiten von ChatGPT-4 und Google Bard im Vergleich zu menschlichen Juristen.
Die Ergebnisse sind bemerkenswert, aber es wird auch auf die Grenzen hingewiesen.
- Die Autoren kommen zu der Einschätzung, dass Chatbots erstaunlich gute Ergebnisse erzielen können, insbesondere bei einfachen Fällen mit geringer Komplexität. Dies könnte Anwälten bei der Vorbereitung und Optimierung von Briefen und Dokumenten sowie bei der Anpassung von Dokumenten an neue Fälle helfen. Die Autoren betonen, dass die Ergebnisse der simulierten Anwaltsprüfung darauf hindeuten, dass ChatGPT-4 in drei von vier Rechtsgebieten mehr als die Hälfte der Punkte erreicht hat, während Google Bard in keinem Rechtsgebiet bestanden hätte.
- ChatGPT-4 bietet nach Auffassung der Autoren Anwälten dennoch Möglichkeiten, ihre Arbeit zu verbessern. Beispielsweise könnten Anwälte ChatGPT-4 nutzen, um nach der Ermittlung des Sachverhalts eine juristische Lösung entwerfen zu lassen oder eine zweite Meinung einzuholen.
- Wenig überraschend kommen die Autoren auch zu dem Schluss, dass die Ergebnisse von ChatGPT überprüft und nicht blind geglaubt werden sollten. Die Autoren stellen fest, dass die Fähigkeiten von ChatGPT-4 und ähnlichen Sprachmodellen in Zukunft wichtige Werkzeuge für praktizierende Anwälte sein könnten. Anwälte könnten ChatGPT-4 verwenden, um Briefe und Dokumente vorzubereiten und diese dann selbst zu optimieren. Sie könnten auch Dokumente, die sie in früheren Fällen erstellt haben, für neue Fälle anpassen. Studierende könnten ChatGPT-4 sogar für juristische Prüfungen nutzen, um einen ersten Entwurf zu erstellen und weitere juristische Analysen hinzuzufügen.
Die Zukunft von KI-Modellen und maschinellem Lernen wird zweifellos weitere Fortschritte bringen.
Fazit: Noch sind wir Anwältinnen und Anwälte schwer zu ersetzen, aber wer heute mit KI arbeitet, hat bessere Chancen, auch morgen nicht ersetzt zu werden…
#KI #Jurisprudenz #ChatGPT #WirberatenUnternehmer
Quelle: Conrads/Schweitzer: Einsatz Künstlicher Intelligenz im Vertrags-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht
NJW 2023, 2809 im Internet (paywall) unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/njw-im-ueberblick/aktuelles-heft