Digitalisierung im Arbeitsrecht: Zeit für ein Update!

Warum muss eine Kündigung immer noch per Post zugestellt werden? Eine absurde Regelung, die Unternehmen unnötig Zeit und Geld kostet. Das jüngste Urteil des LAG Baden-Württemberg bestätigt diesen Irrsinn: Der Zugang einer Kündigung muss nach wie vor per Einwurf-Einschreiben nachgewiesen werden. Digitale Zustellungen sind nicht zulässig.

Kernaussage:

Dieses Urteil zeigt, wie dringend die arbeitsrechtliche Praxis reformiert werden muss. Digitale Lösungen werden ignoriert, während Unternehmen unter unnötigen bürokratischen Hürden leiden.

Handlungsempfehlung:

Es ist höchste Zeit, das Arbeitsrecht zu modernisieren und digitale Zustellungen zuzulassen. Das spart Ressourcen und beschleunigt Prozesse. Lassen Sie uns gemeinsam für eine zeitgemäße Gesetzgebung eintreten.

Lesen Sie mehr zum Urteil: [LAG Baden-Württemberg](https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-baden-wuerttemberg-zugang-nachweis-einwurf-einschreiben-auslieferungsbeleg)

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