BGH: Fachaussagen können in Werbung verwendet werden

Wer öf­fent­lich mit fach­li­chen Äu­ße­run­gen auf­tritt, kann auch von Dritten unter Na­mens­nen­nung in einem Wer­be­ar­ti­kel zi­tiert wer­den. Eine Zustimmung des Betroffenen ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht erforderlich. Allerdings muss der Werbende dabei bestimmte Voraussetzungen beachten:

  • Es dürfen keine ganzen Textpassagen übernommen (sogen. „Kleinzitat“).
  • Das Zitat muss wahr sein und wird nicht sinnentstellend wiedergegeben.
  • Das Zitat darf nicht den Ein­druck er­wecken wird, dass es sich um be­zahl­te Äu­ße­run­gen han­delt oder der Äu­ßern­de das Pro­dukt un­ter­stützt.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-zitate-von-oeffentlich-zugaenglichen-fachaussagen-erlaubt

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