Benötigen digitale Onlinecoachings eine gesonderte Zulassung?

Wir freuen uns, den neuen gemeinsamen Fachbeitrag Beitrag unseres Gründungspartners Dr. Marc Laukemann und unserer Mitarbeiterin, Frau VanessaFörster in der aktuellen Ausgabe der WRP – Wettbewerb in Recht und Praxis zu präsentieren. In diesem Artikel „Keine Anwendbarkeit des FernUSG auf digitale Coaching-Verträge“ analysieren beide die jüngste Entscheidung des OLG Köln vom 6.12.2023 (Az. 2 U 24/23). Das Gericht lehnt darin die Anwendbarkeit des Fernunterrichts-Gesetzes auf digitale Coaching-Verträge ab – eine Einschätzung, die im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des OLG Celle steht.

Besonders spannend: Laukemann/Förster beziehen auch die neueren gegensätzlichen Entscheidungen des OLG Celle (29.5.2024, Az. 13 U 8/24) und den aktuellen Hinweisbeschluss des OLG München (16.5.2024, Az. 3 U 984/24) mit ein, der der Kölner Sichtweise folgt.

➡ Beide Autoren können aus ihrer täglichen Praxis bestätigen, dass das Thema weiterhin hochaktuell und von großer praktischer Relevanz für die Rechtslandschaft in Deutschland ist.

Den Beitrag finden Sie unter diesem Link https://www.lfr-law.de/wp-content/uploads/2024/09/WRP_09_24_Beitrag_Laukemann_Foerster.pdf

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