Sie suchen einen Unternehmensnachfolger? Sie möchten Ihr Unternehmen übertragen?
RECHTSANWALT LAUKEMANN, FACHANWALT FÜR GESELLSCHAFTSRECHT AUS MÜNCHEN HILFT IHNEN WEITER!
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SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG
Einer der Unternehmenseigner innerhalb Ihres Unternehmens scheidet aus und nun stehen Sie vor der großen Herausforderung einen geeigneten Nachfolger zu finden? Diesen Job sollten Sie keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen – denn eine Unternehmensübertragung ist stets ein sehr komplexes und langwieriges Unterfangen. So eröffnen sich Ihnen diverse Gestaltungsspielräume, die Sie unbedingt kennen und vor allem nutzen sollten! Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen an dieser Stelle sehr gerne zur Verfügung! In unserer Kanzlei werden wir unser gesamtes Know-How nutzen, um Ihre Unternehmensübertragung vorteilhaft und unkompliziert für Sie zu gestalten.
Wichtig: es empfiehlt sich, bereits während der Planung der Unternehmensübertragung einen kompetenten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Nur durch diese Vorgehensweise können Sie sicher gehen, dass Ihre Belange bestmöglich und in Ihrem Interesse umgesetzt werden und eine erfolgsversprechende Strategie für Sie entwickelt wird. Zögern Sie also nicht länger – kontaktieren Sie jetzt unsere Anwaltskanzlei und profitieren Sie durch eine professionelle und umfangreiche Beratung & Vertretung bezüglich der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge.
- GRÜNDUNG UND LIQUIDATION VON PERSONEN-UND KAPITALGESELLSCHAFTEN
- UNTERNEHMEN ÜBERTRAGEN AN EINEN NACHFOLGER
- ANPASSUNG VON GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN AN GEÄNDERTE RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
- EINEN GEEIGNETEN NACHFOLGER FÜR DAS UNTERNEHMEN FINDEN
- AUFNAHME UND AUSSCHLUSS VON GESELLSCHAFTERN, (VERSCHMELZUNGEN, SPALTUNGEN)
- MITARBEITERBETEILIGUNGS- UND AKTIENOPTIONSPROGRAMME
- BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ANALYSE
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Dr. Marc Laukemann
- Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Über uns
RA. Dr. Laukemann
Dr. Marc Laukemann
Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht, sowie für gewerblichen Rechtsschutz
Beruflicher Werdegang
- Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- 2002-2014 Partner der Kanzlei Schaal, Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
- 2000-2001 Mitarbeiter bei Dr. Westerhoff, Schaal & Kollegen, München
- Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung eines Computerspiele- und Technologieunternehmens
- 2001 Promotion im Wettbewerbs- und Medienrecht
- Diverse Veröffentlichungen (Download) zu wirtschaftsrechtlichen Themen
- Seit 1995 – 2008 diverse Tätigkeiten als Geschäftsführer und Interimsvorstand bei verschiedenen Kapitalgesellschaften oder Stiftungen
- Studium in Saarbrücken
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Wirtschaftsmediator (IHK)
- Business Coach (IHK)
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft geistiges Eigentum und Medien im DAV (AGeM)
- Arbeitskreis außergerichtliche Konfliktlösung der Rechtsanwaltskammer München
- Europäisches Institut für Conflictmanagement – EuCon e.V.
- Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
Publikationen
1. Bücher
- „Fernsehwerbung im Programm„, 2002, Diss. Saarbrücken, 2001, Saarbrücker Studien zum Privat- und Wirtschaftsrecht, Band 29
- Die Partnerschaftsgesellschaft, 3. Aufl. 2015, Reihe Becksche Musterverträge
- „Partnerschaftsgesellschaft„, Verträge mit Erläuterungen, 2009, C.H. Beck
2. Beiträge in Sammelbänden
- „Kommentierung der §§ 657-661a BGB“ (Auslobung, Gewinnspiel) sowie der „762-763 BGB“ (Glücksspiel, Wette, Lotterie), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierung)
- Kommentierung der §§ 1068-1084 BGB (Nießbrauch an Rechten), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierungen)
- „UN-Kaufrecht und wichtige Gesellschaftsformen in der Praxis“, 2009, 80-Seiten-Skript für den Schriftlichen Management Lehrgang „Vertragsgestaltung und Verhandlungstaktik“ des Management Circle Frankfurt
- Die Auswirkungen des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf die Hörfunkwerbung“, in: Bauer/Ory (Hrsg.). Hörfunk Jahrbuch 2000/2001
3. Aufsätze
- „Neues Spiel, neues Glück. Zur strafrechtlichen Beurteilung von Unterhaltungsspielen im Internet“ zusammen mit Markus Junker, in: Archiv für Presserecht (AfP) 2000 (Heft 3/4), Seite 252-257.
- „Analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Pay-TV-Verträge?“, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2000 (Heft 6), Seite 624-628.
- „Die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz. Vorschlag für einen neuen Art. 20 a GG“, zusammen mit Jörg Tremmel und Christina Lux, in: Zeitschrift für Rechtspolitik(ZRP) 1999, S. 432-438 (vgl. Replik von: Däubler-Gmelin, ZRP 2000, 27 f.).
- „Die Auswirkungen der Neuregelung zur Scheinselbständigkeit auf freie Journalisten“, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1999, Heft 4, S. 316-326.
- Diverse Artikel und Interviews für die Zeitschrift „GENERATIONENGERECHTIGKEIT“ sowie für verschiedene Medien (FTD, Impulse, Handwerksmagazin u.ä.)
- laufende Artikel auf den Seiten www.anwalt-fuer-vereinsrecht.de; und www.partnerschaftsgesellschaftsvertrag.deund zum Onlinemarketingrecht auf www.mediadonis.net sowie aufwww.onpage.org.
lfr Wirtschaftsanwälte
lfr Wirtschaftsanwälte
LFR Wirtschaftsanwälte sind zum 02.01.2015 als Spin-off aus der seit 1997 bestehenden renommierten Sozietät Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte (nunmehr Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater) hervorgegangen.
Wir bieten unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung im Wirtschaftsrecht, in dem wir ausschließlich tätig sind. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Betriebsräte.
Als Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsmediatoren und Coach lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei hilft uns unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und spezialisierten Anwaltskollegen anderer Fachrichtungen.
Wir arbeiten nahe am Mandanten und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen Ihr Unternehmen da hin zu bringen, wo Sie es hinhaben wollen: nach vorn!
Unsere Beratungsmaximen
ERFOLGREICHE BERATUNG BRAUCHT EIN STARKES TEAM!
Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.
Unsere Branchen
UNSERE BRANCHEN
- Automotive (OEM, Zulieferer)
- Bauzulieferindustrie
- Elektroinstallationsunternehmen
- Film- und Werbebranche (Produktionsgesellschaften, Design-, Event-Marketing, PR- und Werbeagenturen),
- Freiberufler (Apotheker, Architekten, Ärzte, Bauingenieure, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte)
- Hotellerie und Gastronomie
- Immobilien- und Vermögensverwaltung
- IT- und Onlinemarketing (Affiliate, SEO, SEM, Performancemarketing)
- Kapitalanlagevermittlung, Fondsverwaltung
- Lebensmittelindustrie
- Mode- und Trachtenbranche
- Luftfahrt
- Maschinenbau, insbesondere Sondermaschinenbau
- Pflegedienste
- Software, Entwicklung und Vertrieb (PLM, Kassensysteme, Apps)
- Vertriebshändler- und Versicherungsvermittler (Handelsvertreter, Maklerpools, Vertragshändler)
- Zahlungsdienstleister
Unsere Referenzen
UNSERE REFERENZEN
Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz in folgenden Fragestellungen:
- Begleitende Beratung mittelständischer und ausländischer Unternehmen bei Gründung, Verkauf, und Beteiligungserwerb oder Joint Venture
- Führung von wettbewerbs- und markenrechtliche Auseinandersetzungen sowie streitvermeidende Beratung von Unternehmen aus dem Onlinemarketing sowie dem Bauzuliefererbereich
- Erstellung und Verhandlung nationaler und internationaler Ein-und Verkaufsverträge für Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau,
- Erstellung und Verhandlung komplexer Rahmenverträge und Allgemeiner Vertragsbedingungen für OEM und Zulieferer aus der Automotive- und Luftfahrtindustrie
- Erstellung und Verhandlung umfangreicher Gewerberaummietverträge und Begleitung umfangreicher Immobilientransaktionen für ein internationales börsennotiertes Unternehmen
- Neuaufbau Vertriebskonzepte und Führung von Handelsvertreterstreitigkeiten für mittelständische Unternehmen aus dem Maschinenbau sowie aus der Modebranche
- Gerichtliche und außergerichtliche Lösung von Gesellschafterkonflikten bei Familiengesellschaften, IT-Start-ups und Freiberuflern
- Sanierung einer gemeinnützigen Einrichtung mit ca. 300 Arbeitnehmern
- Begleitung eines Insolvenzplanverfahrens eines Krankenhauses mit ca. 90 Arbeitnehmern
- Übertragende Sanierung einer Halbleiterfabrik mit 300 Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren
- Abwehr von insolvenzspezifischen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern, GmbH-Geschäftsführern und deren Beratern
- Verhandlung und Coaching von Geschäftsführern und Vorständen bei Aufhebungsverträgen
- Laufende arbeitsrechtliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen als ausgelagerte Personalabteilung
Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.
Unternehmensnachfolge-Unternehmensübertragung
Übertragung des Unternehmens an ein Familienmitglied
Es gibt sehr viele unterschiedliche Wege, um eine Unternehmensnachfolge zu gestaltet.
Sollte es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Familienbetrieb handeln, so liegt die Übertragung Ihres Betriebes an ein Familienmitglied of sehr nahe. Für den Eigner kann dies von großem Vorteil sein – schließlich übergibt er sein Unternehmen an ihm bekannte, vertrauensvolle Hände. Doch so einfach und bequem diese Lösung auch klingen mag: dieser Weg beinhaltet umfangreiche und komplexe Regelungen, die nicht nur die unternehmerische Seite, sondern auch das Steuer-, Erb- und Familienrecht betreffen.
In einer solchen Situation wird Sie nur ein sehr versierter und spezialisierter Rechtsanwalt vertreten können! In unserer Kanzlei werden wir Sie umfassend zu diesem Thema beraten & Ihnen den für Sie vorteilhaftesten Weg aufzeigen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Das Unternehmen soll verkauft werden
Auch, wenn Sie sich dazu entschließen sollten, Ihr Unternehmen zu verkaufen, haben Sie unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. So besteht neben der Veräußerung gegen eine Einmalzahlung auch die Möglichkeit wiederkehrende Leistungen zu verlangen.
Sollten Sie sich für eine Einmalzahlung entscheiden zahlt der Erwerber Ihres Unternehmens den vollständigen Kaufpreis auf einen Schlag; der Kaufvertrag wird demnach durch den Eingang einer einzelnen Zahlung abgewickelt. Wenn Sie jedoch wiederkehrende Zahlungen vereinbaren, können diese z.B. in Form einer Renten- oder Ratenzahlungen vereinbart werden.
Sollten Sie sich dazu entschließen Ihr Unternehmen zu verkaufen haben Sie nicht nur die Möglichkeit dieses an einen unabhängigen Dritten zu verkaufen – nein, es besteht
zudem die Möglichkeit, den Betrieb an das eigene Management zu verkaufen. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten „Management-Buy-Out“. Darüber hinaus haben Sie außerdem die Möglichkeit, das Unternehmen an ein außenstehendes Management zu veräußern; in diesem Fall wird von einem „Management-Buy-In gesprochen“.
Sie sehen, auch der Verkauf eines Unternehmens ist alles andere als unkompliziert. So stehen Ihnen auch hier unzählige Möglichkeiten zur Verfügung – und nicht jede ist unbedingt vorteilhaft für Sie und Ihren individuellen Fall. In unserer Kanzlei werden wir Sie umfangreich beraten und Ihnen alle Möglichkeiten aufzeigen, die für Sie und Ihr Unternehmen in Frage kommen. Nach einer umfangreichen Beratung, werden wir uns dann gemeinsam für den für Sie erfolgsversprechenden Weg entscheiden und Sie auch während des Verkaufs umfangreich vertreten.
Unternehmenskrisen und das Gesellschaftsrecht
Die Beendigung der Gesellschaft - nur mit einem Rechtsanwalt
Je nach Gesellschaftsform bietet das Gesellschaftsrecht mehr oder minder strenge Regelungen an. Oft geht es bei der Auflösung jedoch auch um viele andere Fragen etwa aus dem Bereich des Steuerrechts. Ein versierter Anwalt ist ein unverzichtbarer Partner bei diesen Prozessen.
Rechtsanwalt Laukemann ist Ihr Partner im Gesellschaftsrecht
Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist Ihr zuverlässiger Partner in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.
- Haftung des Geschäftsführers gemäß §§ 34, 69 AO (vor allem für Umsatzsteuer)
- Haftung bei Betriebsübergang § 75 AO
- Haftung aus Organschaft
Gegenstand der anwaltlichen Beratung ist die Haftungsvermeidung sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen, Anhörungen Widerspruchsverfahren und Prozessen vor den Finanzgerichten.
Zögern Sie als nicht länger!
Die Übertragung eines Unternehmens sollte stets sehr gut überlegt, strukturiert und geplant werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird Ihnen an dieser Stelle kompetent zur Seite stehen und Ihnen alle Vor – und Nachteile umfangreich aufzeigen. Durch eine umfangreiche Beratung werden wir in unserer Kanzlei die für Sie passende und optimale Lösung finden! Warten Sie also nicht länger – kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Unternehmensnachfolge unkompliziert und reibungslos zu gestalten.

Unsere referenzen

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RECHTSANWALT DR. MARC LAUKEMANN
80333 München
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In diesem ersten Beratungsgespräch können Sie ihr Anliegen vorlegen mit dementsprechenden Unterlagen zur Durchsicht.
- Eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und den weiteren Schritten
- Hinweise zu den weiteren entstehenden Kosten
- Sie bekommen Hinweise, ob die Gegenseite die Kosten erstatten muss
- Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt
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