Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden: Wer mit unrealistischen UVPs wirbt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Unrealistische Preisempfehlungen sind nicht nur unseriös, sondern auch abmahnfähig.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
- Ehrliche Preisgestaltung: Nutzen Sie nur echte, nachvollziehbare UVPs.
- Transparente Werbung: Vermeiden Sie irreführende Rabattaktionen.
- Rechtssichere Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass Ihre Werbemaßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Gründungspartner von LFR Wirtschaftsanwälte berate ich zahlreiche Groß- und Einzelhändler, insbesondere in der Modebranche, zu diesen Themen.
Mehr dazu in meinem aktuellen Beitrag auf anwalt.de:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/preis-werbung-so-vermeiden-sie-teure-abmahnungen-242282.html
Hier ist die druckbare Tabelle mit zulässigen und unzulässigen Werbeformen, farblich gekennzeichnet, sowie den Kontaktdaten der Ansprechpartner bei LFR Wirtschaftsanwälte:
https://www.lfr-law.de/wp-content/uploads/2025/04/Werbeform.pdf
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
#Wettbewerbsrecht #Preiswerbung #UVP #Abmahnung #LFRWirtschaftsanwälte