Sie suchen einen Anwalt für Insolvenzrecht in München?
SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG
Bei Bedarf können wir dabei auf ein umfassendes Netzwerk von Spezialisten zugreifen. Zählen Sie auf unsere Kernkompetenz bei:
- INSOLVENZ
- RESTRUKTURIERUNG
- SCHUTZSCHIRMVERFAHREN
- INSOLVENZANFECHTUNG
- FINANZIERUNG
- SANIERUNG
- EIGENVERWALTUNG
- INSOLVENZPLANVERFAHREN
- HAFTUNG FUR STEUERN
Email Schildern Sie uns Ihren Fall.
- spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie bei Ihrem Anliegen
- Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialsierung
- hochwertige Qualität durch Fortbildungen und Zertifikate
BESTE BETREUUNG DURCH SPEZIALISIERTE RECHTSANWÄLTE:

Felix Tittel
- Fachanwalt für Insolvenzrecht

Jens-Arne Former
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Marc Laukemann
- Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Matthias Jacobs LL.M.

Tanja Friedrich
Über uns
RA. Felix Tittel
Felix Tittel
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Beruflicher Werdegang
- 2015 Partner bei LFR Wirtschaftsanwälte
- 2010 – 2014 Rechtsanwalt bei Schaal & Partner seit 02/2010 (Insolvenzbezogene Beratung)
- 2001 – 2010 Rechtsanwalt bei Tittel Hauth und Partner (Insolvenzverwaltung)
- 1992 – 1998 Studium und Referendariat in Freiburg, Dublin und Passau
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte
Tätigkeitsbereiche
- Krisenmanagement (Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Krise des Unternehmens)
- Restrukturierung (Neuordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens)
- Sanierung (Wiederherstellung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse)
- Insolvenzverfahren
- Insolvenzplanverfahren
- Insolvenzspezifisches Anfechtungs- und Haftungsrecht
RA. Jens-Arne Former
Jens-Arne Former
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Beruflicher Werdegang
- Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- 2007-2014 Partner und 2003-2006 Rechtsanwalt der Kanzlei Schaal & Parter mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie in Salzburg
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tätigkeitsbereiche
- Recht der Vorstände und GmbH-Geschäftsführer
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
- Immobilienrecht mit Schwerpunkt Restrukturierung sowie Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften
- Erbrecht mit Schwerpunkt Pflichtteilsrecht sowie Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
RA. Dr. Laukemann
Dr. Marc Laukemann
Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht, sowie für gewerblichen Rechtsschutz
Beruflicher Werdegang
- Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- 2002-2014 Partner der Kanzlei Schaal, Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
- 2000-2001 Mitarbeiter bei Dr. Westerhoff, Schaal & Kollegen, München
- Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung eines Computerspiele- und Technologieunternehmens
- 2001 Promotion im Wettbewerbs- und Medienrecht
- Diverse Veröffentlichungen (Download) zu wirtschaftsrechtlichen Themen
- Seit 1995 – 2008 diverse Tätigkeiten als Geschäftsführer und Interimsvorstand bei verschiedenen Kapitalgesellschaften oder Stiftungen
- Studium in Saarbrücken
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Wirtschaftsmediator (IHK)
- Business Coach (IHK)
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft geistiges Eigentum und Medien im DAV (AGeM)
- Arbeitskreis außergerichtliche Konfliktlösung der Rechtsanwaltskammer München
- Europäisches Institut für Conflictmanagement – EuCon e.V.
- Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
Publikationen
1. Bücher
- „Fernsehwerbung im Programm„, 2002, Diss. Saarbrücken, 2001, Saarbrücker Studien zum Privat- und Wirtschaftsrecht, Band 29
- „Die Partnerschaftsgesellschaft„, 3. Aufl. 2015, Reihe Becksche Musterverträge
- „Partnerschaftsgesellschaft„, Verträge mit Erläuterungen, 2009, C.H. Beck
2. Beiträge in Sammelbänden
- „Kommentierung der §§ 657-661a BGB“ (Auslobung, Gewinnspiel) sowie der „762-763 BGB“ (Glücksspiel, Wette, Lotterie), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierung)
- „Kommentierung der §§ 1068-1084 BGB“ (Nießbrauch an Rechten), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierungen)
- „UN-Kaufrecht und wichtige Gesellschaftsformen in der Praxis“, 2009, 80-Seiten-Skript für den Schriftlichen Management Lehrgang „Vertragsgestaltung und Verhandlungstaktik“ des Management Circle Frankfurt
- „Die Auswirkungen des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf die Hörfunkwerbung“, in: Bauer/Ory (Hrsg.). Hörfunk Jahrbuch 2000/2001
3. Aufsätze
- „Neues Spiel, neues Glück. Zur strafrechtlichen Beurteilung von Unterhaltungsspielen im Internet“ zusammen mit Markus Junker, in: Archiv für Presserecht (AfP) 2000 (Heft 3/4), Seite 252-257.
- „Analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Pay-TV-Verträge?“, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2000 (Heft 6), Seite 624-628.
- „Die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz. Vorschlag für einen neuen Art. 20 a GG“, zusammen mit Jörg Tremmel und Christina Lux, in: Zeitschrift für Rechtspolitik(ZRP) 1999, S. 432-438 (vgl. Replik von: Däubler-Gmelin, ZRP 2000, 27 f.).
- „Die Auswirkungen der Neuregelung zur Scheinselbständigkeit auf freie Journalisten“, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1999, Heft 4, S. 316-326.
- Diverse Artikel und Interviews für die Zeitschrift „GENERATIONENGERECHTIGKEIT“ sowie für verschiedene Medien (FTD, Impulse, Handwerksmagazin u.ä.)
- laufende Artikel auf den Seiten www.anwalt-fuer-vereinsrecht.de; und www.partnerschaftsgesellschaftsvertrag.deund zum Onlinemarketingrecht auf www.mediadonis.net sowie aufwww.onpage.org.
lfr Wirtschaftsanwälte
lfr Wirtschaftsanwälte
LFR Wirtschaftsanwälte sind zum 02.01.2015 als Spin-off aus der seit 1997 bestehenden renommierten Sozietät Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte (nunmehr Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater) hervorgegangen.
Wir bieten unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung im Wirtschaftsrecht, in dem wir ausschließlich tätig sind. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Betriebsräte.
Als Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsmediatoren und Coach lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei hilft uns unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und spezialisierten Anwaltskollegen anderer Fachrichtungen.
Wir arbeiten nahe am Mandanten und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen Ihr Unternehmen da hin zu bringen, wo Sie es hinhaben wollen: nach vorn!
Unsere Beratungsmaximen
ERFOLGREICHE BERATUNG BRAUCHT EIN STARKES TEAM!
Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.
Unsere Branchen
UNSERE BRANCHEN
- Automotive (OEM, Zulieferer)
- Bauzulieferindustrie
- Elektroinstallationsunternehmen
- Film- und Werbebranche (Produktionsgesellschaften, Design-, Event-Marketing, PR- und Werbeagenturen),
- Freiberufler (Apotheker, Architekten, Ärzte, Bauingenieure, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte)
- Hotellerie und Gastronomie
- Immobilien- und Vermögensverwaltung
- IT- und Onlinemarketing (Affiliate, SEO, SEM, Performancemarketing)
- Kapitalanlagevermittlung, Fondsverwaltung
- Lebensmittelindustrie
- Mode- und Trachtenbranche
- Luftfahrt
- Maschinenbau, insbesondere Sondermaschinenbau
- Pflegedienste
- Software, Entwicklung und Vertrieb (PLM, Kassensysteme, Apps)
- Vertriebshändler- und Versicherungsvermittler (Handelsvertreter, Maklerpools, Vertragshändler)
- Zahlungsdienstleister
Unsere Referenzen
UNSERE REFERENZEN
Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz in folgenden Fragestellungen:
- Begleitende Beratung mittelständischer und ausländischer Unternehmen bei Gründung, Verkauf, und Beteiligungserwerb oder Joint Venture
- Führung von wettbewerbs- und markenrechtliche Auseinandersetzungen sowie streitvermeidende Beratung von Unternehmen aus dem Onlinemarketing sowie dem Bauzuliefererbereich
- Erstellung und Verhandlung nationaler und internationaler Ein-und Verkaufsverträge für Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau,
- Erstellung und Verhandlung komplexer Rahmenverträge und Allgemeiner Vertragsbedingungen für OEM und Zulieferer aus der Automotive- und Luftfahrtindustrie
- Erstellung und Verhandlung umfangreicher Gewerberaummietverträge und Begleitung umfangreicher Immobilientransaktionen für ein internationales börsennotiertes Unternehmen
- Neuaufbau Vertriebskonzepte und Führung von Handelsvertreterstreitigkeiten für mittelständische Unternehmen aus dem Maschinenbau sowie aus der Modebranche
- Gerichtliche und außergerichtliche Lösung von Gesellschafterkonflikten bei Familiengesellschaften, IT-Start-ups und Freiberuflern
- Sanierung einer gemeinnützigen Einrichtung mit ca. 300 Arbeitnehmern
- Begleitung eines Insolvenzplanverfahrens eines Krankenhauses mit ca. 90 Arbeitnehmern
- Übertragende Sanierung einer Halbleiterfabrik mit 300 Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren
- Abwehr von insolvenzspezifischen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern, GmbH-Geschäftsführern und deren Beratern
- Verhandlung und Coaching von Geschäftsführern und Vorständen bei Aufhebungsverträgen
- Laufende arbeitsrechtliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen als ausgelagerte Personalabteilung
INSOLVENZRECHT
Insolvenz
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung hat die Geschäftsführung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft zwingend Insolvenzantrag zu stellen. Es gehört deshalb zu den Pflichten eines Geschäftsführers, die Liquiditätslage und die Vermögenssituation laufend zu überwachen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei sind in der Krise besondere gesetzliche Vorgaben zu beachten, damit Strafbarkeits- und Haftungsfallen aus dem Arbeitsrecht, dem Strafrecht, dem Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht vermieden werden.
Im Fokus der Beratung stehen deshalb zuerst die Sicherung der Liquidität und des Vermögens sowie die Vermeidung von Haftungsgefahren unter Wahrung der Gesetze. Sodann erstreckt sich die Beratung über die Begleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Die Sanierung und Restrukturierung können dabei innerhalb oder außerhalb eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Das Ziel ist erreicht, wenn das Unternehmen wieder erfolgreich am Markt agieren kann.
Sanierung
Restrukturierung
Ziel einer Restrukturierung ist es, künftige unternehmerische Entwicklungen durch organisatorische Maßnahmen zu ermöglichen.
Häufig verhält es sich dabei so, dass Umstrukturierungen als Sanierungsmaßnahme im Zuge einer sich vorschreitend entwickelnden Krise erzwungen werden. Es wird nicht agiert, sondern reagiert.
Mögliche Umstrukturierungsmaßnahmen können zum Beispiel folgende sein:
- Änderungen der Betriebsorganisation, z.B. Betriebsaufspaltung, Ausgliederung (Outsourcing), Personalmaßnahmen
- Änderung des Vertriebsmodells, der Marktausrichtung, des Geschäftsmodells oder des Produktspektrums
- Neuausrichtung der Gesellschafterstruktur, Neuausrichtung der Geschäftsführung, Lösung von Blockaden aufgrund Gesellschafterstreitigkeiten
- Kapitalmaßnahmen
- Umwandlung
Eigenverwaltung
Unter Eigenverwaltung versteht man die Möglichkeit, dass sich ein Unternehmen im Rahmen eines (vorläufigen) Insolvenzverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen unter der Aufsicht eines (vorläufigen) Sachwalters selbst verwaltet.
Mit der Eigenverwaltung wird regelmäßig eine Sanierung beabsichtigt. Größter Vorteil der Eigenverwaltung ist, dass ein Unternehmen in Eigenverwaltung am Markt auch mit guten Sanierungsaussichten wahrgenommen wird.
Voraussetzung für die Eigenverwaltung ist regelmäßig das Einverständnis der wesentlichen Gläubiger und des Gerichts.
Wichtig für das Gelingen der Eigenverwaltung sind: Insolvenzrechtliche Kompetenz in der eigenverwaltenden Geschäftsführung und eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem (vorläufigen) Sachwalter, dem Insolvenzgericht, dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss und den weiteren wesentlichen Beteiligten.
Im Verbund mit einem Insolvenzplan ist die Eigenverwaltung ein mächtiges Instrument, die Umsetzung notwendiger harte Sanierungsmaßnahmen gegen den Willen von Minderheiten zu erzwingen und ein Unternehmen in kurzer Zeit am Markt zu repositionieren.
Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Dabei muss das Unternehmen sich nicht nur vorläufig selbst verwalten sondern auch den kontrollierenden und unterstützenden Sachwalter unter bestimmten Voraussetzungen frei wählen.
Ziel des Schutzschirmverfahrens ist die Sanierung des Unternehmens durch Insolvenzplan.
Um in den Genuss eines Schutzschirmverfahrens zu kommen, muss das Unternehmen die Hürden des § 270 a InsO (kleines Schutzschirmverfahren) bzw. 270 b InsO (großes Schutzschirmverfahren) überwinden.
Wesentliche Voraussetzung für ein „große Schutzschirmverfahren“ ist, dass die zwingenden Insolvenzantragsgründe der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (noch) nicht vorliegen dürfen. Die Zahlungsunfähigkeit darf lediglich drohen. Zudem muss die Sanierungsfähigkeit durch eine geeignete Person bescheinigt werden.
Bei einem „kleinen Schutzschirmverfahren“ darf die Insolvenzreife bereits eingetreten sein.
Insolvenzplan
Die Insolvenzordnung sieht die Möglichkeit vor, dass sich die Gläubiger durch Mehrheitsentscheidung auf eine von den Regelvorschriften der Insolvenzordnung abweichende Neuordnung ihrer Beziehungen zu dem schuldnerischen Unternehmen verständigen.
Ziel ist dabei regelmäßig –aber nicht zwingend– der Erhalt des Unternehmensträgers.
Oftmals verzichten die Gläubiger dabei auf Teile ihrer Forderungen in der Erwartung, dass der „Abwicklungsschaden“, der in dem Insolvenzverfahren bei Regelabwicklung entstehen würde, vermieden werden kann, dass Geschäftsbeziehungen fortbestehen und dass Arbeitsplätze erhalten werden.
Seit 2014 können Insolvenzpläne auch für Verbraucher entwickelt werden. Dadurch bietet sich in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Restschuldbefreiung bereits nach wenigen Monaten zu erlangen.
Insolvenzanfechtung
Einer der Grundsätze des Insolvenzverfahrens ist das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung. Dabei wird durch das Instrument der Insolvenzanfechtung dieses Prinzip im Interesse der Gläubigergemeinschaft nach Insolvenzeröffnung rückwirkend vorverlagert. So kann ein Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtung die Übertragung von Vermögen zugunsten einzelner Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten der Gläubigergemeinschaft nachträglich zurückverlangen.
In Zeiten ausgehöhlter Insolvenzmassen machen Insolvenzverwalter von der Insolvenzanfechtung extensiv Gebrauch. Der redliche Gläubiger wird davon häufig böse überrascht.
Durch sorgsames Verhalten bei der Forderungsbeitreibung können Anfechtungsrisiken minimiert werden.
Im Prozess ist die Verteidigung gegen die scharfe Waffe der Insolvenzanfechtung sorgsam zu führen.
Finanzierung (corporate finance)
Unternehmensfinanzierung besteht in der Planung und Durchführung der Finanzierung des Unternehmens.
Ausgangspunkt ist die Finanzplanung des Unternehmens. Im Rahmen der Finanzierung wird entschieden welche wie viel und in welcher Form Kapital (Eigenkapital/ Fremdkapital) aufgenommen werden soll und welche Kreditsicherheiten für Fremdkapital gestellt werden.
Die Finanzierung dient der (permanenten) Sicherstellung der Liquidität und finanziellen Handlungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Unternehmensziele und der Unternehmensrisiken. Die Überwachung und Anpassung der Finanzplanung und Finanzierung ist deshalb eine grundlegende laufende taktische Aufgabe.
Banken überwachen laufenden die gegebenen Kredite. Bei Verschlechterung der Bonität des Kunden wird das „Engagement“ regemäßig an eine besondere Einheit (z.B. „Intensivbetreuung“ oder „Spezialbetreuung“ abgegeben, welche im Interesse der Bank letztlich klären soll, ob diese an dem Engagement festhält oder nicht. Bei der Einschaltung dieser Abteilung sollten bei dem Kunden spätestens alle Alarmglocken läuten. Ein ungeschicktes Verhalten kann hier schnell zur Kreditkündigung führen.
Die rechtliche Betreuung dient der Steuerung der „richtigen Kommunikation“ mit der Bank und damit dem Erhalt und/oder der Neuausrichtung der Finanzierung.
Haftung für Steuern
Die Haftung für Steuern ist in unterschiedlichen Zusammenhängen von Bedeutung. Regelmäßig wird die Haftung jedoch infolge insolvenznaher Situationen akut.
Wesentliche Erscheinungsformen sind:
- Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gemäß § 42 d EStG
- Haftung des Geschäftsführers gemäß §§ 34, 69 AO (vor allem für Umsatzsteuer)
- Haftung bei Betriebsübergang § 75 AO
- Haftung aus Organschaft
Gegenstand der anwaltlichen Beratung ist die Haftungsvermeidung sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen, Anhörungen Widerspruchsverfahren und Prozessen vor den Finanzgerichten.

bewertungen
Unsere Bewertungen für die Kanzlei LFR Wirtschaftsanwälte sowie die Vorgänger-Kanzlei Schaal und Partner.

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LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB
80333 München
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