Leidet Ihr Unternehmen unter den Streitigkeiten der Gesellschafter?

RECHTSANWALT LAUKEMANN, FACHANWALT FÜR GESELLSCHAFTSRECHT AUS MÜNCHEN HILFT IHNEN WEITER!
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Erfahrungen & Bewertungen zu LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB

SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG

Man kann es zu Beginn leider nicht erahnen – Man entscheidet sich gemeinsam ein Unternehmen bzw. eine Gesellschaft zu gründen und dann kommt es zu unvorhersehbaren Streitigkeiten unter den Gesellschaftern. Die Konsequenzen, die aus solchen Streitigkeiten resultieren haben oft leider verehrende Folgen auf den Erfolg des Unternehmens, weshalb die Streitigkeiten so schnell wie möglich beseitigt werden sollten. Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen hierbei kompetent zur Seite! Ganz egal, ob Sie die Streitigkeiten aus der Welt schaffen möchten oder, ob Sie den Ausschluss eines ungeliebten Gesellschafters anstreben – in unserer Anwaltskanzlei wird Ihnen geholfen!

Zögern Sie also nicht, uns bei Gesellschafterstreitigkeiten zu kontaktieren; schließlich geht es um den Erfolg Ihres Unternehmens! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

  • STREITIGKEITEN UNTER GESELLSCHAFTERN
  • UNTERNEHMENSVERTRÄGE (BEHERRSCHUNGSVERTRÄGE, GEWINNABFÜHRUNGSVERTRÄGE)
  • ANPASSUNG VON GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN AN GEÄNDERTE RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
  • AUFNAHME UND AUSSCHLUSS VON GESELLSCHAFTERN, (VERSCHMELZUNGEN, SPALTUNGEN)
  • VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSBERATUNG SOWIE VERTRETUNG IN ORGANHAFTUNGSFÄLLEN
  • BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ANALYSE
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  • hochwertige Qualität durch Fortbildungen und Zertifikate
Erstkontakt kostenfrei. mo-fr 9.00-18.00

BESTE BETREUUNG DURCH SPEZIALISIERTE RECHTSANWÄLTE:

Felix Tittel

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht

Jens-Arne Former

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Marc Laukemann

  • Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Matthias Jacobs LL.M.

Tanja Friedrich

Über uns

RA. Dr. Laukemann

Dr. Marc Laukemann


Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht, sowie für gewerblichen Rechtsschutz

Beruflicher Werdegang

  • Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
  • 2002-2014 Partner der Kanzlei Schaal, Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
  • 2000-2001 Mitarbeiter bei Dr. Westerhoff, Schaal & Kollegen, München
  • Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung eines Computerspiele- und Technologieunternehmens
  • 2001 Promotion im Wettbewerbs- und Medienrecht
  • Diverse Veröffentlichungen (Download) zu wirtschaftsrechtlichen Themen
  • Seit 1995 – 2008 diverse Tätigkeiten als Geschäftsführer und Interimsvorstand bei verschiedenen Kapitalgesellschaften oder Stiftungen
  • Studium in Saarbrücken

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Wirtschaftsmediator (IHK)
  • Business Coach (IHK)

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft geistiges Eigentum und Medien im DAV (AGeM)
  • Arbeitskreis außergerichtliche Konfliktlösung der Rechtsanwaltskammer München
  • Europäisches Institut für Conflictmanagement – EuCon e.V.
  • Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen

Publikationen

1. Bücher

2. Beiträge in Sammelbänden

  • „Kommentierung der §§ 657-661a BGB“ (Auslobung, Gewinnspiel) sowie der „762-763 BGB“ (Glücksspiel, Wette, Lotterie), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierung)
  • „Kommentierung der §§ 1068-1084 BGB“ (Nießbrauch an Rechten), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierungen)
  • „UN-Kaufrecht und wichtige Gesellschaftsformen in der Praxis“, 2009, 80-Seiten-Skript für den Schriftlichen Management Lehrgang „Vertragsgestaltung und Verhandlungstaktik“ des Management Circle Frankfurt
  • „Die Auswirkungen des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf die Hörfunkwerbung“, in: Bauer/Ory (Hrsg.). Hörfunk Jahrbuch 2000/2001

3. Aufsätze

  • „Neues Spiel, neues Glück. Zur strafrechtlichen Beurteilung von Unterhaltungsspielen im Internet“ zusammen mit Markus Junker, in: Archiv für Presserecht (AfP) 2000 (Heft 3/4), Seite 252-257.
  • „Analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Pay-TV-Verträge?“, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2000 (Heft 6), Seite 624-628.
  • „Die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz. Vorschlag für einen neuen Art. 20 a GG“, zusammen mit Jörg Tremmel und Christina Lux, in: Zeitschrift für Rechtspolitik(ZRP) 1999, S. 432-438 (vgl. Replik von: Däubler-Gmelin, ZRP 2000, 27 f.).
  • „Die Auswirkungen der Neuregelung zur Scheinselbständigkeit auf freie Journalisten“, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1999, Heft 4, S. 316-326.
  • Diverse Artikel und Interviews für die Zeitschrift „GENERATIONENGERECHTIGKEIT“ sowie für verschiedene Medien (FTD, Impulse, Handwerksmagazin u.ä.)
  • laufende Artikel auf den Seiten www.anwalt-fuer-vereinsrecht.de; und www.partnerschaftsgesellschaftsvertrag.deund zum Onlinemarketingrecht auf www.mediadonis.net sowie aufwww.onpage.org.
RA. Jens-Arne Former

Jens-Arne Former


Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beruflicher Werdegang

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche

  • Recht der Vorstände und GmbH-Geschäftsführer
  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  • Immobilienrecht mit Schwerpunkt Restrukturierung sowie Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften
  • Erbrecht mit Schwerpunkt Pflichtteilsrecht sowie Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
RA. Felix Tittel

Felix Tittel


Fachanwalt für Insolvenzrecht

Beruflicher Werdegang

  • 2015 Partner bei LFR Wirtschaftsanwälte
  • 2010 – 2014 Rechtsanwalt bei Schaal & Partner seit 02/2010 (Insolvenzbezogene Beratung)
  • 2001 – 2010 Rechtsanwalt bei Tittel Hauth und Partner (Insolvenzverwaltung)
  • 1992 – 1998 Studium und Referendariat in Freiburg, Dublin und Passau

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte

Tätigkeitsbereiche

  • Krisenmanagement (Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Krise des Unternehmens)
  • Restrukturierung (Neuordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens)
  • Sanierung (Wiederherstellung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse)
  • Insolvenzverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Insolvenzspezifisches Anfechtungs- und Haftungsrecht
lfr Wirtschaftsanwälte

lfr Wirtschaftsanwälte


LFR Wirtschaftsanwälte sind zum 02.01.2015 als Spin-off aus der seit 1997 bestehenden renommierten Sozietät Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte (nunmehr Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater) hervorgegangen.

Wir bieten unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung im Wirtschaftsrecht, in dem wir ausschließlich tätig sind. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Betriebsräte.

Als Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsmediatoren und Coach lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei hilft uns unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und spezialisierten Anwaltskollegen anderer Fachrichtungen.

Wir arbeiten nahe am Mandanten und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen Ihr Unternehmen da hin zu bringen, wo Sie es hinhaben wollen: nach vorn!

Unsere Beratungsmaximen

ERFOLGREICHE BERATUNG BRAUCHT EIN STARKES TEAM!

Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.

Unsere Branchen

UNSERE BRANCHEN

  • Automotive (OEM, Zulieferer)
  • Bauzulieferindustrie
  • Elektroinstallationsunternehmen
  • Film- und Werbebranche (Produktionsgesellschaften, Design-, Event-Marketing, PR- und Werbeagenturen),
  • Freiberufler (Apotheker, Architekten, Ärzte, Bauingenieure, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte)
  • Hotellerie und Gastronomie
  • Immobilien- und Vermögensverwaltung
  • IT- und Onlinemarketing (Affiliate, SEO, SEM, Performancemarketing)
  • Kapitalanlagevermittlung, Fondsverwaltung
  • Lebensmittelindustrie
  • Mode- und Trachtenbranche
  • Luftfahrt
  • Maschinenbau, insbesondere Sondermaschinenbau
  • Pflegedienste
  • Software, Entwicklung und Vertrieb (PLM, Kassensysteme, Apps)
  • Vertriebshändler- und Versicherungsvermittler (Handelsvertreter, Maklerpools, Vertragshändler)
  • Zahlungsdienstleister
Unsere Referenzen

UNSERE REFERENZEN

Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz in folgenden Fragestellungen:

  • Begleitende Beratung mittelständischer und ausländischer Unternehmen bei Gründung, Verkauf, und Beteiligungserwerb oder Joint Venture
  • Führung von wettbewerbs- und markenrechtliche Auseinandersetzungen sowie streitvermeidende Beratung von Unternehmen aus dem Onlinemarketing sowie dem Bauzuliefererbereich
  • Erstellung und Verhandlung nationaler und internationaler Ein-und Verkaufsverträge für Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau,
  • Erstellung und Verhandlung komplexer Rahmenverträge und Allgemeiner Vertragsbedingungen für OEM und Zulieferer aus der Automotive- und Luftfahrtindustrie
  • Erstellung und Verhandlung umfangreicher Gewerberaummietverträge und Begleitung umfangreicher Immobilientransaktionen für ein internationales börsennotiertes Unternehmen
  • Neuaufbau Vertriebskonzepte und Führung von Handelsvertreterstreitigkeiten für mittelständische Unternehmen aus dem Maschinenbau sowie aus der Modebranche
  • Gerichtliche und außergerichtliche Lösung von Gesellschafterkonflikten bei Familiengesellschaften, IT-Start-ups und Freiberuflern
  • Sanierung einer gemeinnützigen Einrichtung mit ca. 300 Arbeitnehmern
  • Begleitung eines Insolvenzplanverfahrens eines Krankenhauses mit ca. 90 Arbeitnehmern
  • Übertragende Sanierung einer Halbleiterfabrik mit 300 Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren
  • Abwehr von insolvenzspezifischen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern, GmbH-Geschäftsführern und deren Beratern
  • Verhandlung und Coaching von Geschäftsführern und Vorständen bei Aufhebungsverträgen
  • Laufende arbeitsrechtliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen als ausgelagerte Personalabteilung
Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.

GESELLSCHAFTSTREITIGKEITEN

Der Gesellschafterstreit – Was ist zu beachten?

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern lassen sich nicht in allen Fällen umgehen. Obwohl man in der Gründungsphase noch gemeinsam an einem Strang zog, können im Laufe der Zeit unterschiedliche Vorstellungen der Durchführung zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern führen. Nicht selten führen diese Streitigkeiten dazu, dass Geschäftspartner oder Kunden in die Differenzen der Gesellschafter mit hineingezogen werden und somit die gesamte Existenz der Gesellschaft bedroht wird.

Eine mögliche Lösung, um einen solchen Gesellschaftsstreit zu beenden, ist die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Damit ein Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen werden kann, ohne dass dieser in der Gesellschafterversammlung ein Stimmrecht hat und die Abberufung somit blockieren könnte, muss für die Abberufung ein wichtiger Grund vorliegen oder dieser muss zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unfähig sein.

Eine weitere mögliche Lösung eines Gesellschafterstreits besteht in dem Ausschluss eines Gesellschafters. Dieser Ausschluss geschieht gegen den Willen des Gesellschafters. Gegen seinen Willen kann ein Gesellschafter dann aus seiner Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn die Gesellschaft eine Ausschlussklage erhebt. Allerdings ist diese nur dann erfolgsversprechend, wenn für den Ausschluss ein wichtiger Grund vorliegt. Einen solchen sieht die Rechtsprechung z.B. in schweren Pflichtverletzungen oder durch das Erschleichen der Mitgliedschaft durch das Verschweigen von relevanten Vorstrafen.

Neben den Ausschluss eines Gesellschafters mit Hilfe einer Klage kommt zudem die Entziehung seines Geschäftsanteils in Betracht. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch eine entsprechende Regelung in der Satzung und das Vorliegen eines innerhalb dieser Satzung festgelegten Grundes. Dieser muss nicht zwingend das Gewicht eines wichtigen Grundes haben.

In jedem Fall steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter einer Abfindung zu.

Die Umstrukturierung und das Gesellschaftsrecht
Gesellschaften verändern sich ebenso wie sich Marktbedingungen ändern. Darauf muss eine Gesellschaft unter Umständen mit einer veränderten Struktur reagieren.
Solche Umstrukturierungen sind juristisch höchst anspruchsvoll. Nicht nur das Gesellschaftsrecht spielt eine Rolle, sondern etwa auch das Arbeitsrecht, wenn es zum Beispiel zu Rationalisierungsmaßnahmen und Arbeitsplatzwegfall kommt.
Das Steuerrecht richtet sein Augenmerk auf die Verschiebung von Gesellschaftsvermögen und Gesellschafteranteilen. Die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere oder die Verschmelzung von Gesellschaften unterliegt zum großen Teil einer eigenen gesetzlichen Ausgestaltung: dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Die nach diesem Gesetz durchzuführenden Prozesse sind komplex. Gute Beratung und Begleitung durch einen Anwalt des Vertrauens sind zwingend. Im Idealfall kennt der entsprechende Rechtsanwalt das Unternehmen von Beginn an und hat die gesamte Entwicklung mit verfolgt. Ein solcher Anwalt wird die richtigen Schritte wählen, um die individuell passende Umstrukturierungsmassnahme auszuwählen.

 

 

Unternehmenskrisen und das Gesellschaftsrecht
Was für die Umstrukturierung gilt, ist erst recht in der Unternehmenskrise entscheidend. Ohne einen versierten Anwalt wird sich diese kaum erfolgreich bewältigen lassen. Zu komplex etwa sind die zum Beispiel bei der GmbH zu beachtenden rechtlichen Vorschriften zur Insolvenz, als dass man sie ohne rechtliche Unterstützung durch einen Rechtsanwalt gut bewältigen kann. Hier drohen vor allem den Organen der Gesellschaften wie dem Geschäftsführer auch persönliche Haftungstatbestände, wenn rechtlich notwendige Schritte nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Ein Rechtsanwalt kann auch eine Insolvenz des Unternehmens fachmännisch begleiten, mit Gläubigern verhandeln und anderweitig Wege aus der Krise aufzeigen. Jede Krise wird damit beginnen, dass man versucht, mit Gläubigern Einigungen zu finden, um dem Unternehmen wirtschaftliche Spielräume zu schaffen. Hier ist der Unternehmens-Anwalt die rechte Hand der Geschäftsführung und hilft, ein individuelles Konzept zur Rettung des Unternehmens zu gestalten. Ein integrer Rechtsanwalt wird sich auch nicht scheuen, die Geschäftsführung darauf hinzuweisen, dass ein Unternehmen nicht mehr zu retten ist. Dieser Anwalt wird einen Insolvenzantrag mit den Geschäftsführern vorbereiten.
Der Ausschluss von Gesellschaftern im Gesellschaftsrecht
Nicht immer arbeiten Gesellschafter einvernehmlich zusammen. Es kann aus verschiedenen Gründen zu Situationen kommen, in denen ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Dies kann aus eigenem Willen geschehen oder aber auch durch die Gesellschaft als solche initiiert sein. Auch hier kommt es wieder auf die Gesellschaftsform an. Oft führen Gesellschafterausschlüsse auch zu zumindest begrenzten Gesellschafterauseinandersetzungen über das Gesellschaftsvermögen, über geleistete Einlagen oder Gesellschaftsanteile. Hier spielen sowohl gesetzliche Regelungen als auch die Qualität des Gesellschaftsvertrages eine Rolle. Ein vorausschauender Anwalt wird bereits im Gesellschaftsvertrag bestimmte Konstellation voraussehen und den Vertrag enstprechend gestalten. Der Rechtsanwalt wird die Gesellschaft auch bei einer möglichen Gesellschafterauseinandersetzung beraten und passende Lösungen finden. Das gilt auch für Erbfälle.
Die Beendigung der Gesellschaft - nur mit einem Rechtsanwalt
Die Auflösung einer Gesellschaft ist mindestens ebenso komplex wie die Gründung.
Je nach Gesellschaftsform bietet das Gesellschaftsrecht mehr oder minder strenge Regelungen an. Oft geht es bei der Auflösung jedoch auch um viele andere Fragen etwa aus dem Bereich des Steuerrechts. Ein versierter Anwalt ist ein unverzichtbarer Partner bei diesen Prozessen.

 

Rechtsanwalt Laukemann ist Ihr Partner im Gesellschaftsrecht
Erfahren im Gesellschaftsrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Laukemann im Gesellschaftsrecht. Als versierter Anwalt erarbeitet er mit Ihnen individuelle Konzepte rund um die Gründung, die Umstrukturierung oder die Auflösung der Gesellschaft.
Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist Ihr zuverlässiger Partner in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

 

  • Haftung des Geschäftsführers gemäß §§ 34, 69 AO (vor allem für Umsatzsteuer)
  • Haftung bei Betriebsübergang § 75 AO
  • Haftung aus Organschaft

Gegenstand der anwaltlichen Beratung ist die Haftungsvermeidung sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen, Anhörungen Widerspruchsverfahren und Prozessen vor den Finanzgerichten.

 

Zögern Sie also nicht länger!

Wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommt, sollten Sie keinesfalls Zeit verlieren – schließlich geht es um Ihre finanzielle Sicherheit und um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens! Verlieren Sie deshalb keine Zeit – kontaktieren Sie unserer Kanzlei, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen und die Existenz Ihres Unternehmens sicher zu stellen! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Unsere referenzen

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RECHTSANWALT DR. MARC LAUKEMANN

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VEREINBAREN SIE IHREN ERSTEN BERATUNGSTERMIN – KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH
In diesem ersten Beratungsgespräch können Sie ihr Anliegen vorlegen mit dementsprechenden Unterlagen zur Durchsicht.
  • Eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und den weiteren Schritten
  • Hinweise zu den weiteren entstehenden Kosten
  • Sie bekommen Hinweise, ob die Gegenseite die Kosten erstatten muss
  • Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt
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