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Erfahrungen & Bewertungen zu LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB

SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG

Sie möchten ein Unternehmen kaufen bzw. verkaufen? In diesem Fall werden Sie um eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. eine Vertraulichkeitsvereinbarung wohl nicht herumkommen. So muss sich beispielsweiser der Unternehmer, der seine Unternehmensanteile veräußern möchte, vor den Vertragsverhandlungen vor der Ausforschung sensibler Unternehmensdaten schützen. Gerne stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei bei der Ausgestaltung und Überprüfung Ihrer Vertraulichkeitserklärung zur Seite! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

  • UNTERNEHMEN KAUFEN ODER VERKAUFEN
  • GRÜNDUNG UND LIQUIDATION VON PERSONEN-UND KAPITALGESELLSCHAFTEN
  • UNTERNEHMENSVERTRÄGE (BEHERRSCHUNGSVERTRÄGE, GEWINNABFÜHRUNGSVERTRÄGE)
  • ANPASSUNG VON GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN AN GEÄNDERTE RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
  • AUFNAHME UND AUSSCHLUSS VON GESELLSCHAFTERN, (VERSCHMELZUNGEN, SPALTUNGEN)
  • BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ANALYSE

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  • hochwertige Qualität durch Fortbildungen und Zertifikate

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BESTE BETREUUNG DURCH SPEZIALISIERTE RECHTSANWÄLTE:

Dr. Marc Laukemann

  • Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Jens-Arne Former

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für handels- und Gesellschaftsrecht

Felix Tittel

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht

Matthias Jacobs LL.M.

Tanja Friedrich

Über uns

RA. Dr. Laukemann

Dr. Marc Laukemann


Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht, sowie für gewerblichen Rechtsschutz

Beruflicher Werdegang

  • Seit 2015: Gründungspartner von LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
  • 2002-2014 Partner der Kanzlei Schaal, Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, München
  • 2000-2001 Mitarbeiter bei Dr. Westerhoff, Schaal & Kollegen, München
  • Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung eines Computerspiele- und Technologieunternehmens
  • 2001 Promotion im Wettbewerbs- und Medienrecht
  • Diverse Veröffentlichungen (Download) zu wirtschaftsrechtlichen Themen
  • Seit 1995 – 2008 diverse Tätigkeiten als Geschäftsführer und Interimsvorstand bei verschiedenen Kapitalgesellschaften oder Stiftungen
  • Studium in Saarbrücken

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Wirtschaftsmediator (IHK)
  • Business Coach (IHK)

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft geistiges Eigentum und Medien im DAV (AGeM)
  • Arbeitskreis außergerichtliche Konfliktlösung der Rechtsanwaltskammer München
  • Europäisches Institut für Conflictmanagement – EuCon e.V.
  • Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen

Publikationen

1. Bücher

2. Beiträge in Sammelbänden

  • „Kommentierung der §§ 657-661a BGB“ (Auslobung, Gewinnspiel) sowie der „762-763 BGB“ (Glücksspiel, Wette, Lotterie), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierung)
  • „Kommentierung der §§ 1068-1084 BGB“ (Nießbrauch an Rechten), in: Juris Praxiskommentar zum Zivilrecht, 7. Aufl. 2014 (laufende Aktualisierungen)
  • „UN-Kaufrecht und wichtige Gesellschaftsformen in der Praxis“, 2009, 80-Seiten-Skript für den Schriftlichen Management Lehrgang „Vertragsgestaltung und Verhandlungstaktik“ des Management Circle Frankfurt
  • „Die Auswirkungen des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf die Hörfunkwerbung“, in: Bauer/Ory (Hrsg.). Hörfunk Jahrbuch 2000/2001

3. Aufsätze

  • „Neues Spiel, neues Glück. Zur strafrechtlichen Beurteilung von Unterhaltungsspielen im Internet“ zusammen mit Markus Junker, in: Archiv für Presserecht (AfP) 2000 (Heft 3/4), Seite 252-257.
  • „Analoge Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Pay-TV-Verträge?“, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2000 (Heft 6), Seite 624-628.
  • „Die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz. Vorschlag für einen neuen Art. 20 a GG“, zusammen mit Jörg Tremmel und Christina Lux, in: Zeitschrift für Rechtspolitik(ZRP) 1999, S. 432-438 (vgl. Replik von: Däubler-Gmelin, ZRP 2000, 27 f.).
  • „Die Auswirkungen der Neuregelung zur Scheinselbständigkeit auf freie Journalisten“, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1999, Heft 4, S. 316-326.
  • Diverse Artikel und Interviews für die Zeitschrift „GENERATIONENGERECHTIGKEIT“ sowie für verschiedene Medien (FTD, Impulse, Handwerksmagazin u.ä.)
  • laufende Artikel auf den Seiten www.anwalt-fuer-vereinsrecht.de; und www.partnerschaftsgesellschaftsvertrag.deund zum Onlinemarketingrecht auf www.mediadonis.net sowie aufwww.onpage.org.
RA. Jens-Arne Former

Jens-Arne Former


Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beruflicher Werdegang

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsbereiche

  • Recht der Vorstände und GmbH-Geschäftsführer
  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
  • Immobilienrecht mit Schwerpunkt Restrukturierung sowie Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften
  • Erbrecht mit Schwerpunkt Pflichtteilsrecht sowie Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
RA. Felix Tittel

Felix Tittel


Fachanwalt für Insolvenzrecht

Beruflicher Werdegang

  • 2015 Partner bei LFR Wirtschaftsanwälte
  • 2010 – 2014 Rechtsanwalt bei Schaal & Partner seit 02/2010 (Insolvenzbezogene Beratung)
  • 2001 – 2010 Rechtsanwalt bei Tittel Hauth und Partner (Insolvenzverwaltung)
  • 1992 – 1998 Studium und Referendariat in Freiburg, Dublin und Passau

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte

Tätigkeitsbereiche

  • Krisenmanagement (Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Krise des Unternehmens)
  • Restrukturierung (Neuordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens)
  • Sanierung (Wiederherstellung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse)
  • Insolvenzverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Insolvenzspezifisches Anfechtungs- und Haftungsrecht
lfr Wirtschaftsanwälte

lfr Wirtschaftsanwälte


LFR Wirtschaftsanwälte sind zum 02.01.2015 als Spin-off aus der seit 1997 bestehenden renommierten Sozietät Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte (nunmehr Schaal & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater) hervorgegangen.

Wir bieten unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung im Wirtschaftsrecht, in dem wir ausschließlich tätig sind. Unsere Mandanten sind überwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Betriebsräte.

Als Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten im Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Arbeits- und Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsmediatoren und Coach lösen wir sämtliche, wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei hilft uns unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten und spezialisierten Anwaltskollegen anderer Fachrichtungen.

Wir arbeiten nahe am Mandanten und können so durch vorausschauende Beratung rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. So helfen wir Ihnen Ihr Unternehmen da hin zu bringen, wo Sie es hinhaben wollen: nach vorn!

Unsere Beratungsmaximen

ERFOLGREICHE BERATUNG BRAUCHT EIN STARKES TEAM!

Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.

Unsere Branchen

UNSERE BRANCHEN

  • Automotive (OEM, Zulieferer)
  • Bauzulieferindustrie
  • Elektroinstallationsunternehmen
  • Film- und Werbebranche (Produktionsgesellschaften, Design-, Event-Marketing, PR- und Werbeagenturen),
  • Freiberufler (Apotheker, Architekten, Ärzte, Bauingenieure, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte)
  • Hotellerie und Gastronomie
  • Immobilien- und Vermögensverwaltung
  • IT- und Onlinemarketing (Affiliate, SEO, SEM, Performancemarketing)
  • Kapitalanlagevermittlung, Fondsverwaltung
  • Lebensmittelindustrie
  • Mode- und Trachtenbranche
  • Luftfahrt
  • Maschinenbau, insbesondere Sondermaschinenbau
  • Pflegedienste
  • Software, Entwicklung und Vertrieb (PLM, Kassensysteme, Apps)
  • Vertriebshändler- und Versicherungsvermittler (Handelsvertreter, Maklerpools, Vertragshändler)
  • Zahlungsdienstleister
Unsere Referenzen

UNSERE REFERENZEN

Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Kompetenz in folgenden Fragestellungen:

  • Begleitende Beratung mittelständischer und ausländischer Unternehmen bei Gründung, Verkauf, und Beteiligungserwerb oder Joint Venture
  • Führung von wettbewerbs- und markenrechtliche Auseinandersetzungen sowie streitvermeidende Beratung von Unternehmen aus dem Onlinemarketing sowie dem Bauzuliefererbereich
  • Erstellung und Verhandlung nationaler und internationaler Ein-und Verkaufsverträge für Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau,
  • Erstellung und Verhandlung komplexer Rahmenverträge und Allgemeiner Vertragsbedingungen für OEM und Zulieferer aus der Automotive- und Luftfahrtindustrie
  • Erstellung und Verhandlung umfangreicher Gewerberaummietverträge und Begleitung umfangreicher Immobilientransaktionen für ein internationales börsennotiertes Unternehmen
  • Neuaufbau Vertriebskonzepte und Führung von Handelsvertreterstreitigkeiten für mittelständische Unternehmen aus dem Maschinenbau sowie aus der Modebranche
  • Gerichtliche und außergerichtliche Lösung von Gesellschafterkonflikten bei Familiengesellschaften, IT-Start-ups und Freiberuflern
  • Sanierung einer gemeinnützigen Einrichtung mit ca. 300 Arbeitnehmern
  • Begleitung eines Insolvenzplanverfahrens eines Krankenhauses mit ca. 90 Arbeitnehmern
  • Übertragende Sanierung einer Halbleiterfabrik mit 300 Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren
  • Abwehr von insolvenzspezifischen Anfechtungs- und Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern, GmbH-Geschäftsführern und deren Beratern
  • Verhandlung und Coaching von Geschäftsführern und Vorständen bei Aufhebungsverträgen
  • Laufende arbeitsrechtliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen als ausgelagerte Personalabteilung

Unsere Partner verfügen über langjährige Branchenkenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen als Fachanwälte, Wirtschaftsmediatoren oder Coach. Wir sind konflikt- und krisenerfahren. Zugleich können wir auf ein großes Netzwerk zurückgreifen von erfahrenen und spezialisierten Wirtschaftsprüfern, Patent- und Markenanwälten sowie Steuer- und Unternehmensberater in ganz Deutschland und – soweit erforderlich – auch international.

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Was sollte innerhalb der Geheimhaltungsvereinbarung geschützt werden?

Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist ein zentrales Element, welches bei dem Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens keinesfalls vernachlässigt werden sollte. So sollten innerhalb dieser Geheimhaltungsvereinbarung unterschiedliche Dinge festgelegt bzw. geschützt werden:

  • Sie sollten Ihr Unternehmensinternes Know-How schützen
  • Auch die Umsatzzahlen Ihres Unternehmens sollten geschützt werden
  • Zudem sollten Sie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen schützen
  • Ergebnisse zu der Rendite sollten geschützt werden
  • Sie sollten sich innerhalb der Vereinbarung vor der Abwerbung von Mitarbeitern schützen
  • Gleiches gilt für die Abwerbung von Lieferanten und Kunden
Checkliste: Mindestinhalt einer Geheimhaltungsvereinbarung

Es gibt einen bestimmten „Mindestinhalt“, welcher innerhalb der Geheimhaltungsvereinbarung im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen beachten werden sollte.

So sollten die Informationen, welche der Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen sollen, sehr genau und detailliert bestimmt und festgelegt werden. Auch die Laufzeit der Vertraulichkeitserklärung sollten Sie genau definieren. Besonders wichtig: Sie sollten unbedingt festlegen, dass vertrauliche Unterlagen, Daten und Dateien nach Vertragsende zurückgegeben bzw. vernichtet werden müssen. Nur durch diese Vorgehensweisen können Sie sicher gehen, dass Ihre vertraulichen Daten optimal geschützt werden.

Um komplizierten Schadensersatzklagen vorzubeugen sollten Sie zudem unbedingt eine angemessene Vertragsstrafe innerhalb Ihrer Geheimhaltungsvereinbarung festlegen. Zwar rechtfertigt ein Verstoß gegen die Vereinbarung den Erhalt eines Schadensersatzanspruches, die Höhe dieses Schadens ist i.d.R. allerdings recht schwer zu beziffern. Durch das Festlegen einer Vertragsstrafe ersparen Sie sich daher häufig den Ärger einer komplizierten und umfangreichen Schadensersatzklage.

Dies waren nur einige Beispiele für den Inhalt einer Geheimhaltungsvereinbarung. In der Realität sollte diese jedoch wesentlich umfangreicher und komplexer gestaltet werden. Um den Verkauf bzw. den Kauf eines Unternehmens und Ihre vertraulichen Daten bestmöglich abzusichern, sollten Sie daher stets einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen, welcher Sie kompetent berät & Ihnen zur Seite steht!

 

 

Rechtsanwalt Laukemann ist Ihr Partner im Gesellschaftsrecht
Erfahren im Gesellschaftsrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Laukemann im Gesellschaftsrecht. Als versierter Anwalt erarbeitet er mit Ihnen individuelle Konzepte rund um die Gründung, die Umstrukturierung oder die Auflösung der Gesellschaft.
Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist Ihr zuverlässiger Partner in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

 

  • Haftung des Geschäftsführers gemäß §§ 34, 69 AO (vor allem für Umsatzsteuer)
  • Haftung bei Betriebsübergang § 75 AO
  • Haftung aus Organschaft

Gegenstand der anwaltlichen Beratung ist die Haftungsvermeidung sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen, Anhörungen Widerspruchsverfahren und Prozessen vor den Finanzgerichten.

 

Unsere referenzen

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  • Eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und den weiteren Schritten
  • Hinweise zu den weiteren entstehenden Kosten
  • Sie bekommen Hinweise, ob die Gegenseite die Kosten erstatten muss
  • Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt

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