- Vage Produktangaben wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“, „Öko“ oder „natürlich“ sind ab sofort verboten, es sei denn, es gibt einen Nachweis dafür. Das bedeutet, dass Unternehmen nun erklären müssen, warum ein Produkt tatsächlich umweltfreundlich ist. Diese Regelung soll das so genannte Greenwashing eindämmen und den Verbrauchern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Die Haltbarkeit von Produkten wird transparenter gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mehr und bessere Informationen darüber, wie lange ein Produkt haltbar ist und ob es repariert werden kann. Zudem werden Regelungen zum vorzeitigen Verschleiß eingeführt, um zu verhindern, dass Produkte schneller als nötig kaputt gehen. Dies ist das erste Mal, dass die Begrenzung der Haltbarkeit als unlautere Geschäftspraktik betrachtet wird.
- Unternehmen müssen klare Informationen zur Garantie ihrer Produkte bereitstellen. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass alle Waren in der EU mindestens zwei Jahre Garantie haben. Diese Informationen müssen nun besser sichtbar gemacht werden, um die Verbraucher aufzuklären.
Diese neuen Regelungen sollen dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltiger einkaufen können und die Ziele des Green Deals der EU erreicht werden. Es ist ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz und Abfallvermeidung.
Als Unternehmerinnen und Unternehmer ist es wichtig, sich über diese Änderungen zu informieren und sicherzustellen, dass Ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen. Transparenz und Nachhaltigkeit bleiben die Schlüsselinstrumente, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen. Es gilt in Zukunft noch vorsichtiger damit umzugehen.
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