Prozessführung/ADR

FACHÜBERGREIFENDE BERATUNG IM PROZESSFÜHRUNG/ADR

Prozessführung/ADR

Wo Menschen wirken, kann es zu Konflikten kommen. Wir verfügen über ausgezeichnete Expertise im Bereich der Streitbeilegung. Wir beraten bei komplexen und anspruchsvollen Streitigkeiten in den Bereichen internationale Lieferverträge sowie im Gesellschafts- und Insolvenzrecht (Gesellschafterstreitigkeiten, Auseinandersetzungen mit Vorständen, Geschäftsführern, Insolvenzverwalter oder Gläubigern), aber auch im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Arbeitsrecht.

Es gehört zu unseren tragenden Prinzipien keinem unvermeidlichen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen; im Übrigen aber durch Expertise, Verhandlungsgeschick und Weitblick zur Konfliktvermeidung beizutragen. Wir vertreten und beraten Mandanten in allen Phasen nationaler und internationaler Schiedsverfahren sowie vor staatlichen Gerichten einschließlich Finanzgerichten.

Wenn Streitigkeiten auftreten, bereiten wir den Sachverhalt auf, erarbeiten die richtige Strategie und helfen unseren Mandanten sie umzusetzen. Außergerichtliche Streitbeilegung – auch in Deutschland meist als ADR (Alternative Dispute Resolution) bezeichnet – stellt dabei eine schnelle, günstige und für die Geschäftsbeziehung schonende Alternative auf dem Weg der Konfliktlösung dar, die wir bei unserer Beratung mitberücksichtigen.

  • GRÜNDUNG UND LIQUIDATION VON PERSONEN-UND KAPITALGESELLSCHAFTEN
  • KONFLIKT IN AUF LÄNGERFRISTIGE ZUSAMMENARBEIT ANGELEGTEN RECHTSVERHÄLTNISSEN (Z.B. IT- PROJEKTVERTRÄGE, ERRICHTUNG VON GROẞANLAGEN, VERTRIEBSVERTRÄGE, ZULIEFERERVERTRÄGE, ENTWICKLUNGSGEMEINSCHAFT)
  • AUSEINANDERSETZUNGEN UNTER GESELLSCHAFTERN (WIE VERHÄLTNIS GESELLSCHAFTER/GESCHÄFTSFÜHRER, ZWISCHEN FREIBERUFLERN EINER PARTNERSCHAFT)
  • INNERBETRIEBLICHE KONFLIKTE (VERHÄLTNIS VORGESETZER/MITARBEITER, STREIT UNTER MITARBEITERN)
  • IM BEREICH DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE (Z.B. FAMILIENGESELLSCHAFTEN, GENERATIONENWECHSEL IM UNTERNEHMEN, ERBAUSEINANDERSETZUNGEN)
  • WETTBEWERBSSTREITIGKEITEN (STREIT UNTER WETTBEWERBERN, sTREIT MIT EHEMALIGEN MITARBEITERN, GESELLSCHAFTERN WEGEN KONKURRENZTÄTIGKEITEN)
  • EINSATZ SPEZIALISIERTER SCHIEDSCHRICHTER
  • ADJUDIKATION EIGNET SICH VOR ALLEM BEI LÄNGER ANDAUERNDEN GROẞPROJEKTEN FÜR DIE FÄLLE, BEI DENEN DIE PARTEIEN BEREITS ZU PROJEKTBEGINN EIN-MEIST AUS DREI PERSONEN BESTEHENDES SCHLICHTUNGSBOARD EINSETZEN, DAS FÜR ALLE KONFLIKTE WÄHREND DER PROJEKTABWICKLUNG ZUSTÄNDIG IST.ES ENSCHEIDET ENSPRECHEND DEN VORAB FESTGELEGTEN REGELUNGEN VORLÄUFIG BINDEND, WIRD ABER REGELMÄẞIG ANSTREBEN, VORAB EINE GÜTLICHE EINIGUNG HERBEIZUFÜHREN
  • LIZENZVERTRAGS- UND URHEBERRECHTSSTREITIGKEITEN (STREIT ÜBER UMFANG VON LIZENZEN UND HÖHE DER LIZENZVERGÜTUNG: STREIT UM DIE WAHRUNG VON URHEBERPERSÖNLICHKEITEN)
  • COACHING VON FACH- UND FÜHRUNGSKRÄFTE IN UNTERNEHMEN, SELBSTSTÄNDIGEN UND FREIBERUFLICH SCHAFFENDEN IST EIN WICHTIGES INSTRUMENT ZUR LÖSUNG KOMPLEXER KONFLIKTE, DIE AUF SEITEN ALLER BETEILIGTER DIE BOTSCHAFT VORAUSSETZT, SEIN EIGENES HANDELN ZU ÜBERDENKEN UND GEGEBENFALLS ZU ÄNDERN. DER COACH IST AUF DIESEM WEG EIN AUSGEZEICHNETER BEGLEITER, ZUHÖRER, FEEDBACKGEBER, FÖRDERER, SPARRINGSPARTNER, PROVOKATEUR, TRAINER UND MENTOR. EIN GUTES COACHING FÄNGT NEGATIVE, BLOCKIERENDE SITUATIONEN AB, IST AUFBAUEND, IMPULSGEBEND UND INSPIRIEREND. MIT HILFE DES COACHINGS WIRD DER MANDANT IN DIE LAGE VERSETZT, SEINE PROBLEME SELBST ZU LÖSEN.
  • SCHIEDSGERICHTSBARKEIT IST EIN VERFAHREN, IN DEM EINE NEUTRALE, UNPARTEIISCHE PERSON ODER GREMIUM, DER SCHIEDSRICHTER, ALLE ASPEKTE DER ANGELEGENHEIT WÜRDIGT, DIE VON DEN PARTEIEN VORGEBRACHT WERDEN UND AUCH DIE VORGEBRACHTEN BEWEISE ERHEBT. DER SCHIEDSRICHTER ENTSCHEIDET, WIE DIE ANGELEGENHEIT GELÖST WERDEN SOLLTE, ES SEI DENN, DIE KONFLIKTPARTEIEN ERREICHEN VOR DEM ENDE DIESES VERFAHRENS EINE EIGNUNG. ENTSCHEIDUNGEN IM RAHMEN DER SCHIEDSGERICHTSBARKEIT KÖNNEN ABSCHLIEẞEND UND BINDEND SEIN. SIE UNTERLIEGEN NUR SEHR EINGESCHRÄNKT EINER GERICHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG.

 

 

 

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