Miet-und Immobilienrecht
FACHÜBERGREIFENDE BERATUNG IM MIET- UND IMMOBILIENRECHT
Miet-und Immobilienrecht
Sowohl bei der Unternehmensgründung als auch -erweiterung werden Gewerbeflächen benötigt und zu diesem Zwecke oftmals langfristige Verträge geschlossen. Ihr Bestand und ihre Ausgestaltung sind für Vermieter und Mieter häufig von existenzieller Bedeutung. Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen und berücksichtigen auch die branchenspezifischen Standards, die ein guter Geschäftsraummietvertrag enthalten sollte. Als Wirtschaftskanzlei betreuen wir Vermieter und Mieter in allen Fragen zum Gewerbemietrecht – von der Gestaltung des Gewerbemietvertrages bis zur gerichtlichen Vertretung im Streit um das Mietverhältnis.
- ERSTELLUNG, ANPASSUNG, KÜNDIGUNG UND AUFHEBUNG VON MIETVERTRÄGEN, EINSCHLIEßLICH RÄUMUNGSVEREINBARUNGEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BRANCHENSPEZIFISCHEN BESONDERHEITEN (PRODUKTIONSFLÄCHEN, BÜRO, EINZELHANDEL, FACHMARKT- UND EINKAUSZENTREN ETC.)
- MIETRECHTLICHE DUE DILIGENCE
- DEM AUSSPRUCH FORMWIRKSAMER KÜNDIGUNGEN
- BERATUNG IN MIETRECHTLICHEN AUSNAHMESITUATION (z. B. COVID-19)
- VERTRETUNG VOR DEN GERICHTEN
- DEM ERWERB UND DER VERÄUßERUNG IHRER IMMOBILIE
- DURCHSETZUNG UND ABWEHR VON MIETERHÖHUNGEN
- DURCHSETZUNG UND ABWEHR VON MIETMINDERUNGEN
- DURCHSETZUNG UND ABWEHR VON ANSPRÜCHEN AUS MIETSICHERHEITEN DER PERSÖNLICHEN INANSRPUCHNAHME VON GESCHÄFTSFÜHRERN VON MIETERGESELLSCHAFTEN
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