Erbrecht & Vermögensnachfolge
Erbrecht & Vermögensnachfolge
Zu jeder verantwortungsvollen Lebensplanung gehört die rechtzeitige Regelung der Vermögensnachfolge. Für einen Unternehmer ist die Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen sogar unverzichtbar. Durch eine frühzeitige Planung können die richtigen Entscheidungen zu Lebzeiten getroffen, Steuervorteile genutzt und Auseinandersetzungen vermieden werden, insbesondere vor der drohenden Streichung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Privilegien für Betriebsvermögen.
- INDIVIDUELL MAẞGESCHNEIDERTEN ERBSCHAFTSSTEUERMODELLEN
- ERBRECHTLICHEN VERFÜGUNGEN UND VERTRÄGEN
- DURCHSETZUNG IHRER INTERESSEN IM ERBFALL
- Erbschaftskonflikte
Die Leistungen unserer Fachanwälte für Erbrecht & Vermögensnachfolge im Detail:
Erbvertrag oder Testament
In einem Erbvertrag oder einem Testament wird der Nachlass des Erblassers verbindlich geregelt. Die gesetzliche Erbfolge kann somit umgangen werden. Wir beraten Sie in den verschiedenen Formen eines Erbvertrags oder Testaments.
- Einzeltestament
- Ehegattentestament (Berliner Testament)
- Erbvertrag
- Testament für Erben mit besonderen Beeinträchtigungen („Behindertentestament“)
- Unternehmertestament
- Landwirtschaftliches Sondererbrecht (Höfeordnung)
- Geschiedenentestament
- Testament bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Bei Erbschaften kann es oft zu Konflikten kommen. Um solche Streitigkeiten zu verhindern, gibt es die Möglichkeit der Testamentsvollstreckung. Entweder wird ein Familienmitglied vom Erblasser als Testamentsvollstrecker bestimmt, oder man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Testamentsvollstreckung.
- Übernahme einer Testamentsvollstreckung
- Beratung und Vertretung durch einen Testamentsvollstrecker
- Beratung und Vertretung des Erben bei Testamentsvollstreckung
Pflichtteil
Wir stehen Ihnen in Sachen Pflichtteilrecht zur Seite und beraten Sie umfassend in folgenden Bereichen.
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Pflichtteilsentziehung
- Pflichtanteil Kinder und Geschwister
- Pflichtteilsverzicht und Abfindung
- Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs durch Rechtsgestaltung
Vorweggenommene Erbfolge
Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten eines Erblassers an die vorhergesehenen Erben. Da sich die vorweggenommene Erbfolge auch mit anderen Rechtsgebieten überscheidet, bieten wir eine individuelle Beratung an.
- Lebzeitige Schenkung bzw. Überlassung
- Immobilienübergabe mit oder ohne Gegenleistungen (Nießbrauch, Wohnrechts, Rückfallklausel)
- Erb- und Pflichtteilsverzicht, Anrechnung auf den Pflichtteil
- Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (Lebensversicherung oder Spar- bzw. Depotvertrag)
- Rückforderungsrechte (Vorversterben, Insolvenz)
- Unternehmensnachfolge
- Erbrechtliche Folgen von Gesellschaftsverträgen
Gesetzliche Erbfolge
Unsere Fachanwälte für unterstützen Sie in den verschiedenen gesetzlichen Erbfolgen im Erbrecht.
- Erbrecht Ehegatte
- Erbrecht des nichtehelichen Kindes oder Stiefkindes
- Erbrecht des adoptierten Kindes
- Erbrecht des Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Anwaltliche Vertretung vor Gericht, Finanzamt und Schiedsgericht durch einen Fachanwalt für gesetzliches Erbrecht
Grundsätzlich hat jeder das Recht sich vor Gericht oder vor einer Behörde durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
- Im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht
- Bei Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Vor den ordentlichen Gerichten
- Bei Teilungsversteigerung
- Vor dem Finanzamt
- Vor dem Schiedsgericht
Mediationsverfahren
Bei der Mediation handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, bei der ein Mediator die Moderation übernimmt. Der Mediator zeigt als außenstehende Person den Sachverhalt objektiv auf, wodurch mittels Gespräche und Diskussionen nach einer Lösung gesucht wird. Das Mediationsverfahren stellt eine interessante Alternative zur Gerichtsverhandlung dar und gewinnt deshalb immer mehr an Bedeutung.
- Vertretung im Mediationsverfahren
- Übernahme der Tätigkeit als Mediator
Fälle mit Auslandberührung
Wir beraten Sie auch bei Erbschaften und Testamenten mit Auslandsberührung.
- Erbschaft von Deutschen im Ausland
- Erbschaft von Ausländern in Deutschland
- Gestaltung von Testamenten Deutscher mit Auslandsbezug
- Gestaltung von Testamenten von Ausländern in Deutschland
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind (aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls, etc.). Bei der Patientenverfügung hingegen bestimmen Sie bereits, was oder wie Sie behandelt werden sollen. Wir als Ihre Fachanwälte wissen, was bei der Erstellung dieser Vollmachten zu beachten ist.
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Postmortalen Generalvollmacht
- Transmortale Vollmacht
- Patientenverfügung
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft setzt sich aus mehreren Erben zusammen. Wenn dies der Fall ist, kann es oft zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommen, wie mit dem Nachlass vorgegangen wird. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei Konflikten in einer Erbengemeinschaft.
- Verwaltung des Nachlasses
- Auflösung der Miterbengemeinschaft
- Ausgleichsanspruch des Miterben
- Teilungsversteigerung
Stiftung
Viele Bürger oder Unternehmer, die keine nahestehenden Erben haben und ihren Nachlass nicht bestimmten Personen hinterlassen möchten, haben die Möglichkeit eine Stiftung zu gründen. Somit werden auch Erbstreitigkeiten verhindert und das Lebenswerk des Erblassers bleibt bestehen. Wird eine Stiftung gegründet, kann der Gründer entscheiden, welchen Aufgaben die Stiftung nachgehen soll.
- Selbständige Stiftung
- Unselbständige Stiftung
- Zustiftung
- Familienstiftung
Erbschaft und Schenkungssteuer
Bei der Nachfolgeplanung gibt es einige Aspekte zu beachten. Wir sind darauf spezialisiert Sie in allen Erbschaftsangelegenheiten zu beraten, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
- Steuerlich optimierte Gestaltung der Nachfolgeplanung
- Vergleichsberechnungen der Erbschaftsteuerbelastung bei Wahlmöglichkeiten
- Erbschaftsteuererklärung
Email Schildern Sie uns Ihren Fall.
Ihre Ansprechpartner:

RA Dr. Christian Ruso
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fremdsprachen: Englisch

RA Jens-Arne Former
- Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Elisa Roggendorff
- Rechtsanwältin
- Steuerberaterin
- Zertifizierte Sanierungs- und Restrukturierungsberaterin
- spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie bei Ihrem Anliegen
- Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialsierung
- hochwertige Qualität durch Fortbildungen und Zertifikate