Arbeitsrecht
FACHÜBERGREIFENDE BERATUNG IM ARBEITSRECHT
Individuelles Arbeitsrecht der Angestellten
Das Arbeitsrecht ist in weiten Teilen sogenanntes Richterrecht, weil vieles nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Das macht dieses Rechtsgebiet für den Laien oft so überraschend und unübersichtlich. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick über Ihre Rechte zu behalten, berechtigte Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
- PRÜFUNG, VERHANDLUNG UND AUSGESTALTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN
- KÜNDIGUNGSSCHUTZ EINSCHLIEẞLICH KLAGEN, VERHANDLUNG VON ABFINDUNGEN UND AUFHEBUNGSVERTRÄGEN
- ABMAHNUNGEN
- VERSETZUNGEN
- PRÜFUNG UND GESTALTUNG VON ARBEITSZEUGNISSEN
- URLAUB UND URLAUBSABGELTUNG
- LOHN UND BONUSANSPRÜCHE
- BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN
- MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT
- MOBBING, ARBEITSZEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
- BETRIEBSÜBERGANG MIT UND OHNE INSOLVENZBEZUG
- SCHWERBEHINDERTENSCHUTZ
- ALTERSTEILZEIT
- VERTRETUNG VOR DEN ARBEITSGERICHTEN
Arbeitsrecht der Führungskräfte
Die effiziente Beratung in Bezug auf leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände setzt nicht nur fundierte rechtliche Spezialkenntnisse im Arbeits- und Dienstvertragsrecht voraus. Sie erfordert auch Fingerspitzengefühl und ein aus Erfahrung begründetes Verständnis dafür, aus welcher Motivation heraus Unternehmen und ihre Entscheidungsträger handeln. Hier können Sie auf uns zählen:
- Prüfung, Verhandlung und Ausgestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Bonus- UND CARRIED Interest-Ansprüchen (erfolgsabhängige Vergütung)
- Kündigung von Arbeits- und dienstverträgen, Gegebenenfalls Kündigungsschutz
- Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
- Haftung: Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen (gegebenenfalls unter Einbeziehung der D&O-Versicherung)
- BEFREIUNG VON DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT
- NACHVERTRAGLICHE WETTBEWERBSVERBOTE
- COMPLIANCE
- VERTRETUNG VOR DEM ARBEITS- BZW. LANDGERICHT
Kollektives Arbeitsrecht – Betriebsrat
Unsere Beratung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts erfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen und Betriebsräten in allen Fragestellungen der betrieblichen Mitbestimmung.
- GRÜNDUNG EINES BETRIEBSRATS
- AUSGESTALTUNG UND VERHANDLUNGEN VON BETRIEBSVEREINBARUNGEN
- ALLE FRAGEN ZUM THEMA MITBESTIMMUNG, BEISPIELSWEISE ARBEITSZEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
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SACHMITTEL, SCHULUNGEN, KOSTEN
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AUSGESTALTUNG UND VERHANDELN VON INTERESSENAUSGLEICHEN UND SOZIALPLÄNEN
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VERTRETUNG IN EINIGUNGSSTELLEN
Insolvenzarbeitsrecht
Die Beratung im Schnittstellenbereich des Insolvenzarbeitsrechts ist sehr komplex. Ohne große Erfahrung und ein vertieftes Fachwissen kommt man hier nicht weiter. Bei folgenden Themen sind Sie bestens bei uns aufgehoben:
- INSOLVENZGELD, VORSCHUSS AUF DAS INSOLVENZGELD, VORFINANZIERUNG DES INSOLVENZGELDES
- AUSGESTALTUNG UND VERHANDELN VON INTERESSENAUSGLEICHEN UND SOZIALPLÄNEN IM RAHMEN DES INSOLVENZVERFAHRENS
- KÜNDIGUNGEN, BETRIEBSSCHLIEẞUNG UND BETRIEBSÜBERGANG IN DER INSOLVENZ
- ALTERSTEILZEIT IN DER INSOLVENZ
- BETRIEBSRATSSCHULUNGEN ZUM THEMA INSOLVENZARBEITSRECHT
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RA Jens-Arne Former
- Fachanwalt für Handels-& Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht

RA Tanja Stoyke
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- Jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialsierung
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Erstkontakt kostenfrei. mo-fr 9.00-18.00