Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen der LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

  1. UMFANG, EINBEZIEHUNG

1.1. Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und/oder Auskünften einschließlich Geschäftsbesorgungen und Prozessführung durch die LFR Laukemann Former Rösch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (im folgenden „LFR Wirtschaftsanwälte“) an/für Sie als Mandanten ist.

1.2. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen von LFR Wirtschaftsanwälte mit Ihnen als Mandanten, soweit Sie Unternehmer sind.

1.3. Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich mindestens in Textform (schriftlich, E-Mail, Telefax) zwischen Ihnen und einem vertretungsberechtigten Partner unserer Kanzlei vereinbart wurde.

  1. VERTRAGSGEGENSTAND, PFLICHTEN

2.1. Gegenstand des Auftrags ist stets die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Erfolges. Der Auftrag wird LFR Wirtschaftsanwälte erteilt, soweit nicht durch gesonderte schriftliche Abrede etwas anderes vereinbart wird oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Strafsachen). Das Honorar steht stets ausschließlich LFR Wirtschaftsanwälte zu. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch uns entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten, kanzleiinternen Geschäftsverteilung. Etwaige Zuständigkeitsangaben innerhalb unserer Kanzlei haben stets rein informatorischen Charakter und sind unverbindlich.

2.2. Unsere Rechtsberatung und -vertretung bezieht sich ausschließlich auf das deutsche Recht. Wir schulden keine steuerliche Beratung und/oder Vertretung, soweit sich das Mandat nicht ausdrücklich darauf bezieht. Steuerliche Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen sind von Ihnen durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen. Sofern die Angelegenheit ausländisches Recht berührt, weisen wir rechtzeitig hierauf hin.

2.3. Auf Änderungen der Rechtslage während des Mandates weisen wir hin, soweit das Mandat hiervon berührt wird. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, sind wir nicht verpflichtet, auf Änderungen oder sich daraus ergebende Konsequenzen hinzuweisen.

2.4. Unsere fernmündlichen Auskünfte, Rat und Erklärungen sind nur bei Bestätigung mindestens in Textform verbindlich.

2.5. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe nur auf Ihren gesonderten Auftrag hin eingelegt werden.

2.6. Für den Mandanten eingehende Gelder verwahren wir treuhänderisch und zahlen diese – vorbehaltlich Ziff. 3 – unverzüglich auf Ihre Anforderung an die von Ihnen benannte Stelle aus. Die Anforderung hat in Textform zu erfolgen.

  1. GEBÜHREN, FÄLLIGKEIT, RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

3.1. Unsere Vergütung richtet sich nach den für sie geltenden Gebührenordnungen (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall in Textform eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag oder Vergütungsvereinbarung) getroffen wird. Sofern nicht anders vereinbart, haben wir neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Anspruch auf angemessene Vorschusszahlungen. Einzelheiten der Zahlungsweise ergeben sich aus den Gebührenordnungen oder der individuell abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung.

3.2. WIR SIND BERECHTIGT DIE ANFALLENDEN RECHTSANWALTSGEBÜHREN NACH DEM GEGENSTANDSWERT ZU BERECHNEN, ES SEI DENN, ES WURDE GEM. § 3 A RVG EINE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG GETROFFEN (VGL. § 49B ABS. 5 BRAO). Bitte beachten Sie, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren, unabhängig vom Ausgang, trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

3.3. Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseiten oder Dritte bestehen. Werden Honorare, oder Vorschüsse nicht fristgerecht oder nicht vollständig beglichen, können wir nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung die weitere Leistung bis zur vollständigen Begleichung einstellen.

3.5. Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung unserer gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung.

3.6. Wir werden unsere Tätigkeit grundsätzlich monatlich oder quartalsweise abrechnen. Eine Abweichung hiervon steht uns frei. Ein längeres Abrechnungsintervall führt nicht zum Ausschluss unserer Vergütungsansprüche.

3.7. Wenn Sie uns mit der Einholung einer Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung beauftragen, versichern Sie uns zugleich, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind. Die Führung der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung befreit Sie nicht von der Rechnungszahlungspflicht im Mandatsverhältnis. Bereits die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesem Zusammenhang geführte Korrespondenz stellt eine separate Angelegenheit dar, die gemäß § 17 RVG gesondert zu verg

  1. MANDATSDURCHFÜHRUNG, KORRESPONDENZ, SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ

4.1. Eine sachgerechte Mandatsbearbeitung setzt voraus, dass Sie uns über alle mit dem Mandat zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und uns sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Richtigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit von Unterlagen, Urkunden und Angaben, insbesondere von Dritten erstellte Buchführungen und Bilanzen liegen in Ihrem Verantwortungsbereich und werden von uns ohne gesonderten Auftrag nicht geprüft. Vielmehr legen wir die von Ihnen genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde. Sie sind gehalten die Ihnen von uns übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4.2. Sie sind aufgefordert uns umgehend zu unterrichten, wenn Sie Ihre Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechseln oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sind. Soweit Sie uns einen Faxanschluss mitteilen, sind wir berechtigt, auch mandatsbezogene Informationen auch per Fax ohne Einschränkung zu übermitteln, soweit Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.

4.3. Wir sind auch berechtigt, unsere Kommunikation mit Ihnen und/oder Dritten per E-Mail zu führen. Wir weisen darauf hin, dass bei Kommunikation per EMail oder über vergleichbare Kommunikationsmittel die Vertraulichkeit des Korrespondenzinhalts nicht in einer der Korrespondenz per Post vergleichbaren Weise gewährleistet werden kann. Es kann bei Datenübertragung per E-Mail über das Internet zu Datenverlusten kommen, es können unbemerkt Computerviren übertragen werden und/oder oder es können ggf. andere Internetteilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen. Sollten Sie daher z.B. aus Sicherheitserwägungen, keine Kommunikation per EMail wünschen, teilen Sie uns dies entsprechend in Textform mit.

4.4. LFR Wirtschaftsanwälte sind befugt, bei mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit alle umfassend zu unterrichten. Weisungen einzelner Auftraggeber sind in solchen Fällen nur bei Zu- und Abstimmung mit den anderen zu beachten. Handlungen einem Auftraggeber gegenüber gelten und wirken für und gegen alle. Bei sich widersprechenden Äußerungen und Uneinigkeit zwischen den Auftraggebern kann das Mandatsverhältnis gekündigt werden.

4.5. LFR Wirtschaftsanwälte und unsere Mitarbeiter sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen von Ihnen, die uns im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Sie erklären sich einverstanden, dass wir zur Durchführung des Auftrags berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (z.B. Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, ausländischen Rechtsanwälten) Informationen von Ihnen mitteilen, soweit wir dies zur Durchführung des Auftrags für notwendig erachten. Dasselbe gilt auch im Falle der Einholung von Deckungsanfragen gegenüber Ihren (Rechtsschutz) Versicherungen, soweit wir insoweit beauftragt sind. Darüber hinaus darf die Weitergabe an sonstige, nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mandanten erfolgen.

4.6. Datensicherheit, Datenschutz und Datennutzung. Wir als LFR Wirtschaftsanwälte werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Ihre Daten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. LFR Wirtschaftsanwälte dürfen im Rahmen des Mandats die personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erheben, speichern und verarbeiten. Art und Umfang richten Sich nach der seit dem 25. Mai 2018 geltenden europäischen und nationalen Datenschutzregeln. Unsere Datenschutzerklärung sowie die Mandanten-Pflichtinformationen gem. Art. 12 ff. DSGVO finden Sie unter https://www.lfr-law.de/datenschutzerklaerung/.

4.7. Wir sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die dort vorgeschriebenen Überprüfungen vorzunehmen und bei Verdacht auf Verstößen gegen das Geldwäschegesetz die zuständigen Behörden zu informieren. Hierüber werden Sie nicht unterrichtet.

  1. VERMÖGENSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG, HAFTUNG

5.1. Nach § 8 Abs. 4 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz haftet den Gläubigern für Verbindlichkeiten der Partnerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherungunterhält. Wir als LFR Wirtschaftsanwälte unterhalten als Partnerschaftsgesellschaft mbB eine solche Berufshaftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance plc NfD, 53287 Bonn und werden Ihnen dies auf Verlangen nachweisen. Die Versicherung wird mit einer Deckungssumme von aktuell EUR 10.000.000,00 (in Worten: zehn Millionen Euro) pro Jahr den Anforderungen von § 51a BRAO gerecht.

5.2. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche ist bei einem auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden einzelnen Schadensfall auf EUR 10.000.000,00 (in Worten: zehn Millionen Euro) beschränkt. Dieser Haftungshöchstbetrag steht sämtlichen – auch künftigen – Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu. Ein einzelner Schadensfall liegt auch vor, wenn ein einheitlicher Schaden aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen resultierenden einheitlichen Schadens entstanden ist. Er umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches Handeln oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, sofern es auf einer gleichen oder gleichartigen Fehlerquelle beruht.

5.3. Soweit von uns externe Dritte herangezogen werden, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Dritten.

5.4. Gegenüber Dritten haften wir nur nach besonderer Vereinbarung. Soweit eine solche getroffen wurde, gilt auch gegenüber Dritten die Haftungsbeschränkung.

5.4. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper Gesundheit und zwingenden Regelungen des Datenschutzrechtes oder dem Produkthaftungsgesetz. 5.6. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die in 5.2. bezeichnete Haftungssumme Ihr Risiko nicht angemessen abdeckt wird LFR Wirtschaftsanwälte auf Ihr Verlangen eine Einzelobjektversicherung abschließen, sofern Sie sich bereit erklären, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.

  1. AUSSCHLUSSFRISTEN

6.1. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer AUSSCHLUSSFRIST VON EINEM JAHR gegenüber uns schriftlich geltend gemacht werden, nachdem Sie bzw. der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt haben bzw. hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt vorstehende Rechtsfolge nicht, soweit die Fristversäumnis unverschuldet ist.

6.2. Ihr Anspruch auf Schadensersatz oder ungerechtfertigter Bereicherung erlischt, wenn nicht innerhalb einer FRIST VON SECHS MONATEN SEIT DER SCHRIFTLICHEN ABLEHNUNG der Ersatzleistung Klage erhoben wird und wir Sie auf diese Folge hingewiesen haben. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

6.3. Das Mandat gilt spätestens bei der Übersendung der letzten Honorarrechnung als beendet.

6.4. Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht, soweit es sich um vorsätzlich verursachte vertragliche und/oder außervertragliche Ansprüche Ihrerseits bzw. des Anspruchsberechtigten handelt und für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit einer Person oder zwingenden Regeln des Datenschutzrechtes.

  1. KÜNDIGUNG DES MANDATSVERHÄLTNISSES, AKTENRÜCKGABE, SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS

7.1. Das Vertragsverhältnis kann von Ihnen jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung gekündigt werden.

7.2. Vorstehendes Kündigungsrecht steht uns ebenfalls zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.

7.3. Aktenaufbewahrung und Vernichtung. Wir weisen Sie darauf hin, dass Handakten der LFR Wirtschaftsanwälte bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BRAO) vernichtet werden, sofern Sie diese Akten nicht in unserer Kanzlei vorher abholen. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO. Werden Akten auf Ihren Wunsch an Sie versandt, so kann dies an Ihre uns zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen. Sie tragen dabei das Versendungsrisiko. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für elektronisch geführte Handakten.

7.4. Schutz des geistigen Eigentums. Als Mandant stehen Sie dafür ein, dass die im Rahmen eines Auftrags von unseren Berufsträgern gefertigten Gutachten, Schriftsätze, Vertragsentwürfe, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen nur für Ihre eigenen Zwecke verwendet werden.

  1. SICHERUNGSABTRETUNG, VERRECHNUNG

8.1 Sie treten hiermit sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung an LFR Wirtschaftsanwälte ab. Wir nehmen die Abtretung an.

8.2. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen, soweit die Honorarforderungen fällig und die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen der Aufrechnung gegeben sind. Sie ermächtigen uns, die Abtretung in Ihrem Namen dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen unmittelbar von diesem einzuziehen. Wir sind insoweit von den Beschränkungen des Verbotes des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit.

  1. SCHLUSSABSTIMMUNGEN (AUFRECHNUNG, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL, SALVATORISCHE KLAUSEL, VERTRAGSSPRACHE)

9.1 Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder solchen Forderungen zulässig, die hierzu in einem engen synallagmatischen Verhältnis stehen. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit uns dürfen durch den Mandanten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Vorstehendes gilt nicht für Ansprüche, die sich aus dem Rückabwicklungsverhältnis nach erfolgtem Widerruf gem. § 312 ff BGB ergeben.

9.2. Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen ist unser Kanzleisitz in München. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der BRD oder wenn Ihr Wohnsitz unbekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Rechtsverhältnis München.

9.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nach dem Recht irgendeines Staates unwirksam sein oder werden, so gilt gegenüber Mandanten, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wird dadurch in keinem Fall berührt.

9.5. Mandats- und Korrespondenzsprache ist ausschließlich Deutsch, es sei denn Englisch ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ist Englisch so vereinbart, gilt im Zweifelsfalle die von uns verfasste deutsche Version eines Ihnen zugänglich gemachten Textes als verbindlich.

WEITERE ANGABEN GEMÄSS DIENSTLEISTUNGSINFORMATIONSVERORDNUNG (DLV-INFO)

LFR LAUKEMANN FORMER RÖSCH PARTNERSCHAFT mbB

Amiraplatz 3 (Im Luitpoldblock) 80333 München,

Tel.: +49 (0)89 29 19 60 60
Fax: +49 (0)89 29 19 60 88
E-Mail: info@lfr-wirtschaftsanwaelte.de

PR 1368 Amtsgericht München
Umst.-Ident.Nr. DE297859543

Berufsrecht. Die für uns geltenden Berufsregeln wie Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE); finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de auf Deutsch und Englisch.

Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der BRD zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, Telefon: 089/592944-0, Telefax: 089/532944-28, E-Mail: info@rakmuenchen.de.

Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten nach § 43a Abs. 4 BRAO untersagt. Vor Annahme eines Mandates prüfen wir deshalb immer, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei einer der beiden genannten Rechtsanwaltskammern (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden unter (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

Vergütung: Die Kosten sind eine von Fall zu Fall zu betrachtende Angelegenheit. Wir rechnen grundsätzlich nach individueller, schriftlich abzuschließender Vergütungsvereinbarung ab. Im Einzelfall rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag, und erklären Ihnen die einzelnen Kostenpositionen.

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Rauchstraße 26, D-10787 Berlin, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) bzw. unter https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de, E‐Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.

Die Europäische Kommission stellt zudem eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Es besteht für uns keine Verpflichtung, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und wir machen von dieser Möglichkeit auch keinen Gebrauch (§ 36 VSBG).

Download. Die jeweils aktuelle Fassung der Mandatsbedingungen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen sowie die Liste der Partner finden Sie unter:

https://www.lfr-wirtschaftsanwälte.de/impressum/