Anmerkung von Rechtanwalt Matthias Jacobs zum Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 18.05.2016, Az. L 4 R 296/15
Oftmals halten Geschäftsführer auch Anteile an der von ihnen geführten Gesellschaft. Das wirft immer wieder die Frage auf, wann sie im Sinne des Gesetzes selbstständig und damit nicht mehr verpflichtet sind, Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Nach der Rechtsprechung ist dies immer dann der Fall, wenn der Geschäftsführer Weisungen der Gesellschafter an sich verhindern kann. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Entscheidung klargestellt und präzisiert.