In unserem neuen Beitrag analysieren wir ein brisantes Urteil des OLG München, das zeigt, wie das Weiterleiten vertraulicher Firmendaten an private E-Mail-Adressen nicht nur die Verschwiegenheitspflicht verletzt, sondern auch gravierende datenschutzrechtliche Konsequenzen haben kann.
Das Damoklesschwert der fristlosen Kündigung, des finanziellen Ruins und teurer Rechtsstreitigkeiten schwebt bei solchen Verstößen bedrohlich über den Verantwortlichen.
Lesen Sie mehr über die rechtlichen Fallstricke und wie Unternehmen und Geschäftsführer sich schützen können.
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- Abberufung von Geschäftsführern wegen Buchführungsmängeln
- Strafbarkeit des Kopierens von Firmendaten https://www.lfr-law.de/frage-der-strafbarkeit-des-geschaeftsfuehrers-durch-das-kopieren-von-firmendaten/
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